Sichtvermerkssperrliste
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Personen sind in der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „Sichtvermerkssperrliste" (SSL) registriert, in welche Eintragungen auf Ersuchen der mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten befaßten Behörden vorgenommen werden?
Unter welchen Voraussetzungen werden Personen in diese Liste aufgenommen (bitte detaillierte Aufzählung nach Fallgruppen)?
Wie viele Staatsangehörige welcher Länder sind derzeit in welchen der eben erfragten Fallgruppen in der SSL aufgeführt?
Welche weiteren Informationen über die betroffenen Personen sowie über die Gründe für Sichtvermerkssperren sind in der SSL außerdem enthalten?
Welche Stellen des In- und Auslands haben Zugang zu der SSL?
Inwieweit bestehen Unterschiede und Übereinstimmungen zwischen der im Ausländerzentralregister gespeicherten Datenkategorie „Einreisebedenken" sowie einer Nennung in der SSL?
Wer ist verantwortlich für die Eingabe, Korrektur, Sperrung und Löschung der in der SSL gespeicherten Daten?
Seit wann, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die SSL geführt?