Leistungen für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hatte mit ihrem Gesetzentwurf „Gesetz zur Reform des Gesundheitswesens", Drucksache 11/2237, das „Ziel der Beitragsstabilität" der gesetzlichen Krankenversicherung formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Leistungskürzungen und höhere Selbstbeteiligungen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen, die dann mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Januar 1989 im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wirksam wurden. Unter anderem wurde die Selbstbeteiligung für Zahnersatz auf 40 Prozent verdoppelt.
In diesem Bereich jedoch sind besonders hohe Ausgabensteigerungen festzustellen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen20
Trifft es zu, daß die Ausgaben der Krankenkassen für die Vergütungen der Zahnärzte für Zahnbehandlung und Zahnersatz im ersten bis dritten Quartal 1991 etwa dreimal so stark gestiegen sind wie die Grundlöhne der Versicherten, und wie bewertet die Bundesregierung die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein so starker Ausgabenanstieg für die zahnärztliche Versorgung nur möglich ist, wenn die Vertragspartner auf seiten der Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen den durch das Gesundheits-Reformgesetz eingeführten Grundsatz der Beitragsstabilität bei der Ausgestaltung der Vergütungsverträge für Zahnbehandlung und Zahnersatz nicht beachtet haben?
Hat die Bundesministerin für Gesundheit die Absicht, die in ihrem aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich geschlossenen Vergütungsvereinbarungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Beitragsstabilität zu überprüfen und gegebenenfalls zu beanstanden?
Wie hoch waren in den Jahren 1988 bis 1990 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatzleistungen, und wie hoch war jeweils der von den Versicherten über die Selbstbeteiligung finanzierte Anteil an den Gesamtausgaben?
Um welchen Betrag ist in den Jahren 1989 und 1990 die Belastung der Versicherten durch die mit dem Gesundheits-Reformgesetz eingeführte höhere Selbstbeteiligung für Zahnersatz gestiegen?
Welchen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das Gesundheits-Reformgesetz auf seiten der Zahnärzte vor?
Wie hoch war der Ausgabenanstieg für Zahnersatz im Jahr 1990 und im ersten bis dritten Quartal 1991 bei der gesetzlichen Krankenversicherung, und wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Steigerungsraten die Steuerungswirkung der erhöhten Selbstbeteiligung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Zahnärzteverbände und öffentlich-rechtlich verfaßte Kassenzahnärztliche Vereinigungen Zahnärzte anhalten, zwischen Vertrags- und Wahlleistungen zu unterscheiden und auch bei gesetzlich versicherten Patienten sogenannte Wahlleistungen nur nach den Gebühren der privaten Gebührenordnung abzurechnen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche rechtswidrigen Praktiken der Zahnärzteschaft zu unternehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Kassenzahnärztliche Vereinigungen die Zahnärzte aufgefordert haben, sogenannte diagnostische und konservierend-chirurgische Begleitleistungen zum Zahnersatz auf dem Heil- und Kostenplan abzurechnen, und was gedenkt sie gegen diese rechtswidrige Belastung der Versicherten zu unternehmen?
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, in einem Interview des Bonner Generalanzeigers vom 14. November 1991 geäußerte Ansicht, daß die Selbstbeteiligung ein Flop ist und beim Zahnersatz, wo sie am höchsten sei, auch die höchsten Ausgabensteigerungen festzustellen seien, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung?
Welche Ziele wurden mit der Einführung der Kostenerstattung für Zahnersatz durch das Gesundheits-Reformgesetz verfolgt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die Aufschluß geben, ob diese Ziele erreicht worden sind?
Welche unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Praktizierung der Kostenerstattung in diesem Leistungsbereich sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß von den Versicherten häufig hohe Vorauszahlungen verlangt werden?
Welche Untersuchungsergebnisse über Qualitätsmängel bei Zahnersatz und Zahnbehandlung sind der Bundesregierung bekannt, und wie hoch sind die damit verbundenen Mehrkosten für die Krankenkassen?
Welche Regelungen zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung sind durch das Gesundheits-Reformgesetz eingeführt worden, wie ist der Stand der Umsetzung dieser Regelungen, und welche Erkenntnisse über konkrete Auswirkungen liegen der Bundesregierung vor?
Wie ist der Stand der Umsetzung des Gesundheits-Reformgesetzes zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in der zahnärztlichen Versorgung, und wie viele Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz wurden in den Jahren 1989 und 1990 durchgeführt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahnärzte ihrer durch das Gesundheits-Reformgesetz eingeführten Verpflichtung, Angaben über Art und Zeitpunkt der Behandlung zur Erleichterung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung in die Abrechnungsunterlagen einzutragen, nicht nachkommen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Abrechnungen, auf denen diese Angaben fehlen, von den Krankenkassen nicht zu erstatten sind?
Welche Untersuchungsergebnisse liegen der Bundesregierung vor, wie überhöhte Vergütungssätze für Zahnersatzleistungen im Vergleich zur Zahnbehandlung und -vorsorge belegen, und in welchem Umfang bestehen solche Überbewertungen in den Gebührenordnungen für die zahnärztliche Behandlung von Versicherten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zur Zeit noch?
Wie ist der Stand der Zahngesundheit bzw. der Zahnerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland nach den der Bundesregierung vorliegenden Untersuchungsergebnissen im internationalen Vergleich zu beurteilen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich der Situation der Zahnvorsorge, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich beispielsweise zur Schweiz?
Worauf ist es nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen, daß die im Gesundheits-Reformgesetz enthaltenen Regelungen zur Verbesserung der Zahnprophylaxe nicht oder nicht genügend umgesetzt werden, und welche konkreten Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu erreichen, daß die im Gesundheits-Reformgesetz beschlossenen Regelungen praktische Bedeutung bekommen?