Vermögen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
der Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude), Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Konrad Elmer, Iris Gleicke, Günter Graf, Hans-Joachim Hacker, Gerlinde Hämmerle, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Dr. Uwe Küster, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Volker Neumann (Bramsche), Peter Paterna, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Jochen Welt, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In mehreren Sendungen des Deutschen Fernsehens, z. B. in der ARD-Fernsehreportage „Gesucht wird die MAFIA-Ost" am 14. November 1991, und in Reportagen der „Zeit" vom 11. Oktober 1991 und des „Sterns" vom 21. November 1991 wird über kriminelle Methoden ehemaliger leitender STASI-Offiziere bei dem Erwerb von Vermögenswerten sowie die katastrophale personelle Situation der Ermittlungsbehörden berichtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist der Bundesregierung der Befehl der Stasi-Ordnung 8/86 bekannt, dem zufolge nach dem Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik alle verfügbaren Vermögenswerte unter Kontrolle bzw. in den Privatbesitz von Stasi Offizieren „im besonderen Einsatz" überführt werden sollen?
Sind der Bundesregierung alle Stasi-Offiziere „im besonderen Einsatz" bekannt?
Wenn nein, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Identität dieser Offiziere zu erforschen?
Hat die Bundesregierung Hinweise auf derartige, unter Ziffer 1 genannte Aktivitäten dieses Personenkreises?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Vermögenswerte in der Zeit vom 7. Oktober 1989 bis 3. Oktober 1990 an ehemalige Stasi-Offiziere übertragen wurden?
Wenn ja, von welchen Organisationen und zu welchen Bedingungen wurden diese Verfügungen getroffen?
Um welche Vermögenswerte, z. B. Immobilien, Firmen, Darlehen, Spenden, handelt es sich?
Welche Gegenleistungen wurden für die Übertragung dieser Vermögenswerte erbracht?
Sind diese Vermögensverfügungen nach damals geltendem DDR-Recht rechtmäßig zustande gekommen?
Waren Regierungsmitglieder der damaligen Regierungen Modrow und de Maizière an derartigen Transaktionen beteiligt?
Wenn ja, um welche Verfügungen und um welche Personen handelte es sich?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu verhindern, daß ehemalige führende Stasi-Offiziere leitende Funktionen in Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ausüben?
Nach den Erkenntnissen der o. g. ARD-Sendung vom 14. November 1991 wird das Stasi-Vermögen auf ca. 60 Mrd. DM geschätzt.
Was ,hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, um derartigen Hinweisen nachzugehen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob sich ehemalige Stasi-Angehörige rechtswidrig in den Besitz von Vermögenswerten des Staatssicherheitsdienstes gebracht haben (vgl. dazu „Stern"-Bericht vom 21. November 1991, Heft 48, Seiten 298 ff., dem zufolge zwei ehemalige ranghohe Offiziere des Ministeriums für Staatssicherheit die Kassen der Hauptverwaltung Aufklärung unterschlugen und sich somit in den Besitz von ca. 100 Mio. Mark brachten)?
Wenn ja, um welche Vermögenswerte und welchen Personenkreis handelte es sich hierbei?
Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, um diesen Straftaten nachzugehen und diese Vermögenswerte sicherzustellen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Vermögenswerte der Staatssicherheit ins Ausland verschoben wurden?
Wenn ja, um welche Vermögenswerte handelt es sich?
In welchen Ländern befinden sich diese Vermögenswerte?
Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, um diese Vermögenswerte sicherzustellen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die personell völlig unzureichenden Strukturen bei den Behörden von Polizei und Strafverfolgung im Bereich der Regierungskriminalität in den neuen Ländern zu verbessern?
Warum hat die Bundesregierung es bisher unterlassen, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes (deren umfangreichster Aufgabenbereich doch offensichtlich durch den Vollzug der Einheit weggefallen ist) für dringend notwendige Ermittlungstätigkeiten freizusetzen und zuzuordnen?
Warum hat es die Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 unterlassen, den Bereich der Regierungskriminalität in den Ländern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik federführend dem Bundeskriminalamt zu übertragen, und warum wurde bisher keine zentrale, entsprechend personell ausgestattete Abteilung „Organisierte Kriminalität" eingerichtet?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der dadurch entsteht, daß mangels vorhandener personeller Kapazitäten Wirtschaftsstraftaten in den neuen Bundesländern nicht ausermittelt bzw. verfolgt werden können?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und ggf. wie viele Mitarbeiter der Treuhandanstalt ehemalige Stasi-Angehörige oder andere Repräsentanten des früheren Systems der Deutschen Demokratischen Republik sind?
Wenn ja, aus welchen vertretbaren Gründen werden diese Mitarbeiter weiter beschäftigt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß ehemalige Angehörige der Stasi oder andere Repräsentanten des früheren Systems der Deutschen Demokratischen Republik in der Treuhandanstalt nicht mit Führungsfunktionen beauftragt werden?
Gibt es Richtlinien, nach denen Vermögenswerte, die der treuhänderischen Verwaltung der Treuhandanstalt unterliegen, nicht an ehemalige Stasi-Funktionäre oder andere Repräsentanten des früheren Systems der Deutschen Demokratischen Republik veräußert werden dürfen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Immobilien und Firmen bereits an ehemalige leitende Stasi-Funktionäre oder andere Repräsentanten der früheren Deutschen Demokratischen Republik veräußert worden sind?
Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich, und wer waren die Erwerber?
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen die Zahlungsmittel stammen, mit denen dieser Personenkreis diese Vermögenswerte erwerben konnte?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß z. B. der Verkauf der Firma Robotron von der Treuhandanstalt nicht ausgeschrieben wurde, und somit von ehemaligen führenden Stasi-Offizieren erworben werden konnte?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um diese rechtswidrige Veräußerung rückgängig zu machen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartige dubiose Praktiken künftig zu unterbinden?