Errichtungsgesetz für die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH-Bund)
der Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Doris Odendahl, Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Günter Graf, Stephan Hilsberg, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Bernd Reuter, Günter Rixe, Johannes Singer, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Joachim Tappe, Siegfried Vergin, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Jochen Welt, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung der 11. Wahlperiode am 31. Oktober 1990 in einer Entschließung (Drucksache 11/8056) die Bundesregierung aufgefordert, alsbald einen Vorschlag für ein „Gesetz über die Errichtung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung" einzubringen. Er hat darin auch seinen Willen zum Ausdruck gebracht, „daß der FH Bund auch die Rechtsfähigkeit gewährt wird, um sie besser als bisher in die Strukturen des deutschen Hochschulsystems integrieren zu können". Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag einige konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung an der FH-Bund gemacht.
Dem Vernehmen nach hat der in Fragen der FH-Bund federführende Bundesminister des Innern inzwischen die Arbeit an dem Entwurf eines Errichtungsgesetzes aufgenommen und Vorgespräche mit den für die Anerkennung von Hochschulen zuständigen Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern der Länder geführt. Wieweit ein künftiges Errichtungsgesetz wesentliche Regelungen des für die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen geltenden Hochschulrahmengesetzes übernimmt, ist noch unklar. Unklar ist ebenfalls, wann ein Entwurf dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Wie weit sind die Vorbereitungen der Bundesregierung gediehen, den Entwurf für ein „Gesetz über die Errichtung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung" einzubringen, wozu sie durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 1990 (Drucksache 11/8056) aufgefordert worden ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine entsprechende Gesetzesvorlage den gesetzgebenden Körperschaften in der ersten Jahreshälfte 1992 zuzuleiten? Wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen?
Sind der Bundesregierung während der Vorbereitung des Gesetzentwurfs Probleme erkennbar geworden, die eine alsbaldige Vorlage eines Entwurfs verzögern könnten, und welche Probleme sind dies gegebenenfalls?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gewollte bessere Integration der FH-Bund in die Strukturen des deutschen Hochschulsystems nur erfolgen kann, wenn die Regelungen des Errichtungsgesetzes eher auf Geist und Inhalt des Hochschulrahmengesetzes basieren als auf beamtenrechtlichen Regelungen oder Grundsätzen?