Stand der Auskunftsersuchen öffentlicher Stellen und zu Zwecken der Aufarbeitung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) normiert in den §§ 20 bis 25 die Verwendung von personenbezogenen Unterlagen durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, in § 26 die Verwendung von Dienstanweisungen und Organisationsplänen, in den §§ 32 und 33 die Verwendung zu Zwecken der politischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung. Weiterhin ermöglichen die §§ 27 und 28 dem Bundesbeauftragten Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen.
Seit Geltung des StUG ist die große Zahl von Auskunftsersuchen seitens Betroffener und Dritter breit in der Öffentlichkeit dargestellt worden. Unbeachtet blieb bisher das Aufkommen an Auskunftsersuchen öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen — etwa politischer Parteien — und zu Zwecken der Aufarbeitung beziehungsweise der Bearbeitungsstand zu diesen Ersuchen in der Behörde des Bundesbeauftragten.
Hierbei interessieren vor allem Ersuchen um Auskunft, Einsicht oder Herausgabe von Originalen und Duplikaten beziehungsweise die Verwendung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen von Betroffenen und Dritten gemäß § 21 beziehungsweise ohne personenbezogene Informationen dieser Gruppen gemäß § 20.
Weiterhin sehen § 25 die ersatzlose Herausgabe spezifischer Unterlagen an den Bundesminister des Innern und § 37 die gesonderte Verwahrung spezifischer Unterlagen durch den Bundesbeauftragten vor.
Bei den folgenden Fragen interessieren die Angaben seit Inkrafttreten des StUG am 1. Januar 1992.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 jeweils nach den Buchstaben a bis g gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 jeweils nach den Buchstaben a bis f gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 20 Abs. 1 jeweils nach den Nummern 8, 9 und 10 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 jeweils nach den Buchstaben a bis g gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 21 Abs. 1 Nr. 7 jeweils nach den Buchstaben a bis f gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 22 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Welche Stellen wurden in den erfragten Fällen der §§ 21, 22 als „zuständige Stellen" angesehen?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 jeweils nach den Buchstaben a, b 1. bis 4. Spiegelstrich, c und d gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 23 Abs. 2 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In welcher Anzahl sind bisher Auskunftsersuchen, Einsichtsersuchen beziehungsweise Anforderungen auf Herausgabe nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 beziehungsweise Nr. 2 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In welcher Anzahl sind bisher jeweils Auskunftsersuchen, Einsichtsersuchen beziehungsweise Anforderungen auf Herausgabe nach § 25 Abs. 2 (jeweils Nummer 1 oder 2) gestellt worden
a) durch/für Nachrichtendienste des Bundes,
b) durch/für Nachrichtendienste der Länder,
c) durch/für Nachrichtendienste verbündeter Staaten?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In wie vielen Fällen beziehungsweise bezüglich wie vieler Personen ist bisher die in § 25 Abs. 4 vorgesehene ersatzlose Herausgabe von Unterlagen durch den Bundesminister des Innern angeordnet worden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 26 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte gemäß § 27 Abs. 1 jeweils bei den Nummern 1 bis 8 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen vorgenommen?
In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte gemäß § 27 Abs. 2 jeweils bei den Nummern 1 bis 4 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen vorgenommen?
In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte gemäß § 27 Abs. 3 Mitteilungen ohne Ersuchen an den Bundesminister des Innern vorgenommen?
In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte gemäß § 28 Abs. 1 jeweils nach den Nummern 1 bis 4 Mitteilungen ohne Ersuchen an nicht- öffentliche Stellen vorgenommen?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 32 Abs. 1 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
Wie viele Ersuchen welcher „zuständigen Stellen" sind bisher nach § 32 Abs. 2 gestellt worden?
Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?
In wie vielen Fällen beziehungsweise bezüglich wie vieler Personen und auf wessen Antrag hin sind Unterlagen gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 c und d, Spiegelstriche 1 und 2 jeweils durch den Bundesbeauftragten in Sonderverwahrung genommen worden?