Abschiebestopp für türkische Kurdinnen und Kurden
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 8. Oktober 1991 ist der Abschiebestopp für türkische Kurdinnen und Kurden ausgelaufen. Der Bundesminister des Innern hat die Verlängerung des Abschiebestopps abgelehnt, obwohl er in einer Stellungnahme vom Dezember 1991 erklärt hat:
„Die allgemeine Lage im Südosten des Landes hat sich durch den verstärkten Druck der PKK und zum Teil menschenrechtswidrigen Vergeltungsaktionen erneut verschlechtert."
Ungeachtet der Demokratisierungsvorhaben der neuen türkischen Regierung Demirel gehen die Menschenrechtsverletzungen im Südosten der Türkei weiter. Wir sind zutiefst bestürzt über die menschenrechtsverletzenden Aktionen des türkischen Militärs und der PKK im Südosten der Türkei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
In welcher Weise hat die Bundesregierung in den vergangenen sechs Monaten Einfluß auf die türkische Regierung genommen, um sie zur vollen Respektierung der Menschenrechte auch für türkische Kurdinnen und Kurden zu bewegen, und welche Demarchen und Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit künftig?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Aufhebung des Abschiebestopps eine angemessene Reaktion auf die verstärkte Verletzung der Menschenrechte gegenüber türkischen Kurdinnen und Kurden ist, und ist sie der Meinung, daß die Rückführung der Kurdinnen und Kurden zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Lösung der ethnischen Probleme in der Türkei beiträgt?