Öffentlicher Dienst in der Europäischen Gemeinschaft
der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Fritz Rudolf Körper, Gerd Andres, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Günter Graf, Marianne Klappert, Walter Kolbow, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Rudolf Purps, Bernd Reuter, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Jochen Welt, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
I. Sozialer Dialog
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, und welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um auch für den öffentlichen Dienst den sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf europäischer Ebene zu initiieren oder zu fördern?
2. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, bei der EG-Kommission einen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch besetzten Ausschuß einzurichten?
3. Wenn die Bundesregierung gegen die Einrichtung eines solchen Ausschusses ist: Welche Gründe stehen nach ihrer Auffassung der Schaffung dieser Institution entgegen?
4. Wann und mit welcher Regierung eines anderen EG-Staates wird die Bundesregierung die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" als verbindliche Grundlage der Sozialbeziehungen ausgestalten, was gedenkt die Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Kommission zur Anwendung der Gemeinschaftscharta zu tun?
II. Tarif- und Arbeitsrecht
5. Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus den Nummern 15 (Tarifvertragsfreiheit) und 16 (Streikfreiheit) der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland ziehen?
6. Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Präambel der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" von den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) leiten lassen, und welche Folgerungen zieht sie aus dem Übereinkommen Nummer 87 über die „Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts" für Beamte?
7. Aus welchen Gründen ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nummer 151 über den „Schutz des Vereinigungsrechts und über Verfahren zur Fortsetzung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst" bisher nicht ratifiziert worden?
III. Freizügigkeit
8. Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgebend, Beamte auch in Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu beschäftigen, die nach Auffassung der EG-Kommission keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen?
9. Warum hat die Bundesregierung bisher keine Vorschläge für ein zeitgemäßes europäisches Personalrecht unterbreitet?
10. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem entsprechend Artikel 48 EWG-Vertrag Freizügigkeit auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet wird?
IV. Artikel 33 Abs. 5 GG
11. Sieht die Bundesregierung eine Änderung von Artikel 33 Abs. 5 GG („hergebrachte Grundsätze" des Berufsbeamtentums) vor?
Fragen11
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, und welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um auch für den öffentlichen Dienst den sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf europäischer Ebene zu initiieren oder zu fördern?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, bei der EG-Kommission einen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch besetzten Ausschuß einzurichten?
Wenn die Bundesregierung gegen die Einrichtung eines solchen Ausschusses ist: Welche Gründe stehen nach ihrer Auffassung der Schaffung dieser Institution entgegen?
Wann und mit welcher Regierung eines anderen EG-Staates wird die Bundesregierung die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" als verbindliche Grundlage der Sozialbeziehungen ausgestalten, was gedenkt die Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Kommission zur Anwendung der Gemeinschaftscharta zu tun?
Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus den Nummern 15 (Tarifvertragsfreiheit) und 16 (Streikfreiheit) der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland ziehen?
Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Präambel der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" von den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) leiten lassen, und welche Folgerungen zieht sie aus dem Übereinkommen Nummer 87 über die „Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts" für Beamte?
Aus welchen Gründen ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nummer 151 über den „Schutz des Vereinigungsrechts und über Verfahren zur Fortsetzung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst" bisher nicht ratifiziert worden?
Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgebend, Beamte auch in Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu beschäftigen, die nach Auffassung der EG-Kommission keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen?
Warum hat die Bundesregierung bisher keine Vorschläge für ein zeitgemäßes europäisches Personalrecht unterbreitet?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem entsprechend Artikel 48 EWG-Vertrag Freizügigkeit auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet wird?
Sieht die Bundesregierung eine Änderung von Artikel 33 Abs. 5 GG („hergebrachte Grundsätze" des Berufsbeamtentums) vor?