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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kenntnis oder Vereinbarungen der Bundesregierung über den Aufenthalt von RAF-Mitgliedern in der DDR (G-SIG: 12010733)

Evtl. Kenntnis von Bundesbehörden über den Aufenthalt von Terroristen der RAF in der DDR seit Ende der 70er Jahre

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.04.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/232824.03.92

Kenntnis oder Vereinbarungen der Bundesregierung über den Aufenthalt von RAF-Mitgliedern in der DDR

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Sendung Stern-TV vom 25. Juli 1990 wurde die Behauptung aufgestellt, die Bundesregierung habe bereits seit Ende der 70er Jahre Hinweise auf den Aufenthalt von Mitgliedern der RAF bzw. der „bewegung 2. Juni" in der DDR gehabt oder hierüber sogar Absprachen mit der DDR-Führung getroffen.

Im Zusammenhang mit kürzlich bekanntgewordenen Informationen, wonach auch der US-amerikanische Geheimdienst CIA bereits zu Beginn der 80er Jahre mit der Bundesregierung über diese Fragen konferiert hat, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

a) Trifft es zu, daß das Bundeskriminalamt (BKA) hinsichtlich der mutmaßlich Mitglieder der „bewegung 2. Juni" , die Mitte 1978 Till Meyer aus dem Gefängnis befreiten, sodann zunächst festgenommen wurden und sich aber wieder absetzen konnten, 1978 in einem Vermerk den „durch vorliegende Erkenntnisse" gestützten Verdacht notierte, daß sich die Täterinnen nach Ost-Berlin abgesetzt hatten?

1

b) Woher stammten diese Erkenntnisse, und was beinhalteten sie?

1

c) Trifft es zu, daß sich ein BKA-Beamter ab dem 28. Oktober 1978 zu Ermittlungen in dieser Sache zur Generalstaatsanwaltschaft nach Ost-Berlin begab?

1

d) Inwieweit trifft es weiterhin zu, daß die Bundesanwaltschaft Ende 1978 über Fahndungsansätze in der DDR beriet?

Aus welchem Anlaß und mit welchem Ergebnis geschah dies?

2

a) Inwieweit trifft die in Stern-TV wiedergegebene Aussage eines „führenden Ex-Stasi-Offiziers und intimen Kenners der SED-Führung" zu, wonach es bereits in den 70er Jahren geheime Absprachen zwischen Vertretern der Bundesregierung sowie der DDR-Führung über die Aufenthaltsnahme von RAF-Mitgliedern in der DDR gegeben habe?

2

b) Um wen handelt es sich bei diesem zitierten MfS-Mitarbeiter?

2

c) Welchen Kontakt haben Bundesbehörden zu diesem Mitarbeiter zu welchem Zweck aufgenommen?

2

d) Welchen Inhalt hatten die genannten Absprachen bzw. Kontakte ggf.?

2

e) Wann erfolgten diese ggf.?

2

f) Welche Personen und Behörden waren an diesen Absprachen bzw. Kontakten ggf. beteiligt?

3

Inwieweit trifft die weitere Aussage jenes Informanten zu, wonach auch der Bundesnachrichtendienst (BND) zwar nicht unmittelbar an den grundsätzlichen Verhandlungen teilgenommen habe, jedoch in diese Absprachen eingeweiht gewesen sei?

4

Inwieweit trifft es weiter zu, daß die betreffenden Gespräche auf DDR-Seite von der Abteilung Sicherheit („S") beim ZK der SED organisiert und unter Einbeziehung von Beauftragten des ZK geführt wurden?

5

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung ferner zu, daß der sog. „Rosenheimer Kreis" der CSU nach Aussage des Informanten „unter maßgeblicher Beteiligung" des letzten bayerischen Ministerpräsidenten in die Absprachen (ggf. in welcher Weise) einbezogen war?

6

a) Inwieweit trifft die weitere Darstellung von Stern-TV zu, wonach dem BKA „spätestens seit Juni 1985" konkrete Meldungen über in der DDR lebende (ehemalige) Mitglieder der RAF oder der „bewegung 2. Juni" einschließlich deren Adressen, Tarnnamen und Arbeitsstellen zugingen?

6

b) Wie wurde mit diesen Hinweisen ggf. weiter verfahren?

7

a) Inwieweit trifft die Darstellung zu, daß nach schriftlichen Feststellungen des Bundesministeriums des Innern zeitweise mehr als zehn geheimdienstliche oder polizeiliche Stellen mit der Aufklärung dieser Hinweise beschäftigt waren?

7

b) Welche Ergebnisse hatten diese Ermittlungen ggf.?

8

Inwieweit trifft die Darstellung von Stern-TV über die Behinderung polizeilicher Aufklärungsmaßnahmen zu, wonach der BND die Ermittlungen um ca. neun Monate verzögert und sodann kein brauchbares Ergebnis geliefert habe?

Bonn, den 19. März 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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