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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Auskunftsersuchen und Herausgabe für Zwecke der Nachrichtendienste nach § 25 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (G-SIG: 12010735)

Anzahl der Auskunftsersuchen, ersatzlose Herausgabe von Unterlagen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.04.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/233024.03.92

Auskunftsersuchen und Herausgabe für Zwecke der Nachrichtendienste nach § 25 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im § 25 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wird die Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste geregelt. Von Interesse ist, in welchem Umfang Nachrichtendienste des Bundes und der Länder die hier vorgesehene Nutzung durch Auskunftsersuchen an die Behörde des Bundesbeauftragten in Anspruch genommen haben, oder gar die ersatzlose Herausgabe von Unterlagen durch den Bundesminister des Innern beantragt worden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

In welcher Anzahl sind bisher Auskunftsersuchen, Einsichtersuchen bzw. Anforderungen - auf Herausgabe nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 gestellt worden? Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?

2

In welcher Anzahl sind bisher Auskunftsersuchen, Einsichtersuchen bzw. Anforderungen auf Herausgabe nach § 25 Abs. 2 (jeweils Nummer 1 oder 2) gestellt worden a) durch/für Nachrichtendienste des Bundes, b) durch/für Nachrichtendienste der Länder, c) durch/für Nachrichtendienste verbündeter Staaten? Wie viele davon wurden jeweils in welcher Weise beschieden?

3

In wie vielen Fällen bzw. bezüglich wie vieler Personen ist bisher die in § 25 Abs. 4 vorgesehene ersatzlose Herausgabe von Unterlagen durch den Bundesminister des Innern angeordnet worden?

Bonn, den 20. März 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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