Unterstellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 22. Januar 1992 äußerte Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, in seiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) nach dem Stand der Ermittlungen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der PDS (Drucksache 12/1958), „Verdachtsmomente, daß von der PDS verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen, (seien) nicht entkräftet". Er nannte als Indizien für mögliche „verfassungsfeindliche Bestrebungen" der PDS den hohen Anteil von Mitgliedern der SED sowie von ehemaligen hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der PDS und das Eintreten der im Rahmen der PDS wirkenden „Kommunistischen Plattform" für „marxistisch-leninistische Vorstellungen".
Im Bericht des Bundesministeriums des Innern an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 5. November 1991 (Ausschußdrucksache 12/21) ist in ähnlicher Weise von Verdachtsmomenten die Rede, „daß von der PDS verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen". Diese Aussagen reihen sich in eine Vielzahl von Äußerungen ähnlicher Art von Repräsentanten der Bundesregierung ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Stimmt die Bundesregierung mit uns dahin gehend überein, daß sich die Kriterien „bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der PDS" wie auch die Legalität ihrer Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz allein aus Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes ergeben, nach dem die praktische Politik und die Programmatik einer Partei sowie das Verhalten ihrer Anhänger an den tragenden Verfassungsgrundsätzen zu messen ist?
Worin sieht die Bundesregierung Gründe, um von der Mitgliedschaft ehemaliger SED-Mitglieder in der PDS auf „verfassungsfeindliche Bestrebungen" der PDS schließen zu können? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ehemaliger SED-Mitglieder in der PDS?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des MfS in der PDS?
Inwieweit erfolgt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Prüfung der Nachfolgeparteien der DDR-Blockparteien nach den gleichen Kriterien einer ehemaligen Mitgliedschaft in der SED bzw. einer hauptamtlichen und inoffiziellen Tätigkeit im MfS?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der ehemaligen Mitglieder der Blockparteien und der SED sowie der ehemaligen hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter des MfS in den Nachfolgeorganisationen dieser Blockparteien und in der SPD?
Wieso unterstellt die Bundesregierung der Kommunistischen Plattform der PDS, die sich in ihrer Programmatik eindeutig zur Demokratie und zu einem demokratischen Sozialismus sowie zu verfassungsmäßigen Formen der politischen Auseinandersetzung bekennt, Verfassungsfeindlichkeit?
Worauf stützt die Bundesregierung die Behauptung, daß die Kommunistische Plattform mehr Mitglieder als die DKP und „vergleichbare linksextremistische Beobachtungsobjekte zusammen" hat, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Angehörigen der Kommunistischen Plattform in der PDS?
Welche konkreten Kenntnisse oder Anhaltspunkte nach den §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes aus der Sicht der Programmatik und der praktischen Politik der PDS sind es, die bei der Bundesregierung zu „Verdachtsmomenten" führen, die PDS verfolge „verfassungsfeindliche Ziele"?
Welche Presseorgane, Bulletins, Informationsmaterialien u. ä. m., die der PDS nahestehen oder von ihr herausgegeben werden, wertet der Bundesverfassungsschutz aus, um Informationen über die PDS zu erlangen?
Wie ist die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bei der Auswertung von Materialien der PDS oder über sie?
Zu welchen Ergebnissen ist die vom Parlamentarischen Staatssekretär Eduard Lintner erwähnte Innenministerkonferenz hinsichtlich der Beurteilung der PDS gekommen, und welche Entscheidungen sind hinsichtlich des weiteren Vorgehens getroffen worden?
Inwieweit werden technisches Gerät, „verdeckte Ermittler" und „Vertrauenspersonen" eingesetzt, um sach- und personenbezogene Informationen über die PDS, einschließlich der Kornmunistischen Plattform, zu sammeln?
Sieht die Bundesregierung in der vom Bundesministerium des Innern mehrfach in der Öffentlichkeit vorgetragenen Behauptung, die PDS verfolge möglicherweise „verfassungsfeindliche Bestrebungen", einen Beitrag zur Parteienfreiheit und zur Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes, oder sieht sie darin eine Beeinträchtigung der Parteienfreiheit und dieser Chancengleichheit?