Bewahrung und Entfaltung der kulturellen Identität der Kurden
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die kurdischen Einwanderinnen und Einwanderer leben seit Jahrzehnten und mehreren Generationen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie arbeiten und leisten ihre Beiträge wie andere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch. Sie haben ein Recht auf Information und Unterhaltung in ihrer Muttersprache beim Rundfunk und Fernsehen, ähnlich wie Sendungen in Türkisch für Türkinnen und Türken oder in Spanisch für Spanierinnen und Spanier.
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 1991 bezüglich der Kurdinnen und Kurden einen interfraktionellen Beschluß gefaßt, der u. a. auch die Situation der kurdischen Einwanderinnen und Einwanderer behandelt. Dort heißt es: „In der Bundesrepublik Deutschland lebt eine große Gruppe von Kurden. Auch ihnen muß die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden" (Drucksache 12/987).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Was hat bisher die Bundesregierung unternommen, um diesen Beschluß des Deutschen Bundestages zu verwirklichen?