Medizinisch-psychologische Untersuchung bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
der Abgeordneten Michael Jung (Limburg), Dirk Fischer (Hamburg), Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Heinz-Günter Bargfrede, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Horst Gibtner, Claus-Peter Grotz, Rainer Haungs, Manfred Heise, Dr. Dionys Jobst, Theo Magin, Rudolf Meinl, Eduard Oswald, Norbert Otto (Erfurt), Gerhard O. Pfeffermann, Helmut Rode (Wietzen), Ferdi Tillmann, Dr. Walter Franz Altherr, Hans-Dirk Bierling, Gertrud Dempwolf, Albert Deß, Maria Eichhorn, Anke Eymer, Ernst Hinsken, Joachim Hörster, Dr. Paul Hoffacker, Josef Hollerith, Claus Jäger, Karin Jeltsch, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Egon Jüttner, Dr. Franz-Hermann Kappes, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz), Thomas Kossendey, Franz Heinrich Krey, Klaus-Heiner Lehne, Editha Limbach, Dr. Manfred Lischewski, Heinrich Lummer, Claire Marienfeld, Erwin Marschewski, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Hedda Meseke, Maria Michalk, Dr. Günther Müller, Engelbert Nelle, Johannes Nitsch, Dr. Gerhard Päselt, Dr. Hermann Pohler, Erika Reinhardt, Franz Romer, Michael von Schmude, Dr. Hermann Schwörer, Heinrich Seesing, Dr. Hans-Joachim Sopart, Bärbel Sothmann, Karl-Heinz Spilker, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Simon Wittmann (Tännesberg), Michael Wonneberger, Wolfgang Zeitlmann, Wolfgang Zöller, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Ekkehard Gries, Roland Kohn, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Klaus Röhl, Dr. Olaf Feldmann, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Jährlich müssen sich mehr als hunderttausend Autofahrer, die entweder mit 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr ein Fahrzeug geführt, 18 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht haben oder geistige bzw. körperliche Gebrechen aufweisen, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Die Durchführung dieser Untersuchungen, die überwiegend von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) durchgeführt werden, ist in letzter Zeit von Medizinern und Juristen hinsichtlich der Gleichbehandlung in den einzelnen Bundesländern sowie der Qualität der Untersuchungen stark angezweifelt worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis nach Alkoholdelikten (Führerscheinentzug nach Gerichtsurteil im Verhältnis zur tatsächlichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) vor, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Bundesländer?
Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Entscheidungen von Verwaltungsbehörden die gerichtlich angeordnete Dauer der Führerscheinsperre häufig um einen langen Zeitraum überschritten wird, für rechtlich unbedenklich?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Gutachten des TÜV zur medizinisch-psychologischen Befähigung von Kraftfahrern regional zu völlig unterschiedlichen Durchfallquoten führen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß alle Gutachter die neuen Richtlinien (zwei Jahre Berufserfahrung, ein Jahr Einarbeitungszeit) erfüllen, und gilt dies auch für die freiberuflichen Mitarbeiter der Sachverständigenorganisationen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß trotz der Standardisierung der Prüfungsmethoden durch die Verwendung von Textbausteinen oder der einfachen Übernahme Gamma-GT-Werten (Leberenzymwerten) die Ergebnisse den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen genügen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit die MPU-Gutachten für den Kraftfahrer sprachlich wie inhaltlich nachvollziehbar sind und dadurch einen wirklich positiven Einfluß auf sein Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß den mit der MPU beschäftigten Gutachtern Durchfallquoten vorgeschrieben werden, die bei 70 % und mehr liegen, und sieht sie einen Zusammenhang damit, daß die MPU-Gutachten wesentlich zur Haushaltsverbesserung der TÜV beitragen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu einer bundesweit vergleichbaren Anerkennung bei Nachschulungen zu gelangen, um den Gleichheitsgrundsatz auch in diesem Bereich durchzusetzen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Zulassung weiterer Gutachter oder Institute zu mehr Transparenz und Objektivität bei der MPU zu gelangen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß die Gutachten im Rahmen der MPU auch zur Frage einer möglicherweise bedingten Eignung Stellung nehmen, damit die Verwaltungsbehörde eine beschränkte Fahrerlaubnis oder eine solche unter Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO erteilen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Projekt, durch richterliche Anordnung einer freiwilligen Nachschulung alkoholauffälliger Kraftfahrer verbunden mit einer Verkürzung der Führerscheinsperre stärker auf den Autofahrer einzuwirken?