Strafverfolgungs-Statistik wegen Umgangs mit illegalen Drogen
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Juni 1985 (zu Nummer II. 5 der Beschlußempfehlung (Drucksache 10/3540) aufgefordert, jährlich aufgrund einer Auswertung der beim Bundesministerium für Gesundheit geführten Datei BIFOS über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu berichten. Den bisher ersten und einzigen Bericht hat die Bundesregierung über die Jahre 1985 bis 1987 am 11. April 1989 vorgelegt (Drucksache 11/4329); in den folgenden drei Jahren bis heute ist sie dem genannten Ersuchen des Deutschen Bundestages nicht mehr nachgekommen.
Die 1989 vorgelegte Statistik war allerdings auch geeignet, den repressiven Ansatz in der Drogenpolitik der Bundesregierung, deren Leitlinien gerade fortgeschrieben werden sollen, gründlich in Frage zu stellen. Denn es stellte sich heraus, daß sich rund 80 der 1985 bis 1987 eingeleiteten Strafermittlungsverfahren sowie der damit gebundenen Strafverfolgungs-Kapazitäten auf den Umgang mit geringen (Eigenkonsum-)Mengen und über 60 % der Verfahren auf Cannabis-Produkte bezogen. Zwischen 10 % bis 15 % der Verdächtigen wurden sogar wegen Cannabis-Mengen unter 5 Gramm verfolgt.
Vieles deutet darauf hin, daß sich diese Tendenz seither noch verstärkt hat. Daher fragen -wir die Bundesregierung nach den Ergebnissen der Jahre 1988 bis 1990 und nehmen dabei zugunsten einer Einhaltung der Beantwortungsfrist auch möglicherweise noch unvollständige Ergebnisse in Kauf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum hat die Bundesregierung entgegen dem Ersuchen des Deutschen Bundestages in den letzten drei Jahren keine Berichte über die Strafverfolgungsstatistik nach dem BtMG vorgelegt?
Wie viele Landgerichtsbezirke aus welchen Bundesländern haben ihre Rechtspflege-Statistiken jeweils für die Jahre 1988 bis 1990 mit jährlich wie vielen Entscheidungen bis heute bereits zur Datei BIFOS gemeldet?
[Die folgenden Fragen jeweils nach absoluten sowie Verhältnis-Zahlen beziehen sich auf die gemeldeten (Teil-)Ergebnisse dieser Jahre].
Wie viele Ermittlungsverfahren waren jährlich jeweils in welchen Bundesländern eingeleitet worden?
Wie viele der eingeleiteten Verfahren sowie der registrierten Entscheidungen bezogen sich dabei jeweils auf
a) welche Alternativen der Grundtatbestände (§ 29 Abs. 1 BtMG), der besonders schweren Fälle (§ 29 Abs. 3) und der Verbrechenstatbestände (§ 30),
b) welche Art und Mengen von Drogen,
c) Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene?
Wie viele hohe Freiheitsstrafen von zwei bis fünf sowie über fünf Jahren wurden jährlich verhängt, aufgeschlüsselt jeweils nach Drogenart und -menge, nach Täterkategorie sowie nach den o. g. Tatbestandsalternativen?
Wie viele der eingeleiteten Verfahren, der ausgesprochenen Verurteilungen sowie Verfahrenseinstellungen bezogen sich pro Bundesland jeweils auf Cannabis-Mengen unter 30 bzw. unter 5 Gramm?
Wie viele der eingeleiteten Verfahren sowie der ausgesprochenen Verurteilungen richteten sich bei jeweils welchen Tatbestandsalternativen gegen erkannte Drogen-Abhängige bzw. -Konsumenten/Konsumentinnen?
Wie viele der ergangenen Entscheidungen nach § 30 Abs. 1 BtMG richteten sich gegen Mitglieder von Banden, die nur aus zwei Personen (z. B. „Fixerpärchen”) bestanden?
In wie vielen Fällen hinsichtlich wie vieler Beschuldigter insgesamt bez. wie vieler abhängiger/konsumierender Beschuldigter wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt?
In wie vielen Fällen hinsichtlich wie vieler Beschuldigter wurde nach § 29 Abs. 5 BtMG von Strafe abgesehen?
In wie vielen Fällen hinsichtlich wie vieler Beschuldigter wurde nach § 31 BtMG von Strafe abgesehen oder die Strafe gemildert?
In wie vielen Fällen hinsichtlich wie vieler Beschuldigter wurde die Strafvollstreckung nach § 35 BtMG zurückgestellt? Wie oft wurde eine Zurückstellung widerrufen?
In wie vielen Fällen hinsichtlich wie vieler Beschuldigter wurde nach § 37 BtMG von einer Anklageerhebung abgesehen?