Lage der deutschen Seeschiffahrt
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Horst Gibtner, Claus-Peter Grotz, Rainer Haungs, Manfred Heise, Dr. Dionys Jobst, Theo Magin, Rudolf Meinl, Eduard Oswald, Norbert Otto (Erfurt), Gerhard O. Pfeffermann, Helmut Rode (Wietzen), Ferdi Tillmann, Albert Deß, Wolfgang Engelmann, Ernst Hinsken, Georg Janovsky, Karin Jeltsch, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Egon Jüttner, Thomas Kossendey, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Arnulf Kriedner, Dr.-Ing. Paul Krüger, Klaus-Heiner Lehne, Günter Marten, Maria Michalk, Engelbert Nelle, Friedhelm Ost, Kurt J. Rossmanith, Heinz Schemken, Clemens Schwalbe, Bärbel Sothmann, Michael Stübgen, Bernd Wilz, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Manfred Richter (Bremerhaven), Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, Dr. Klaus Röhl, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Wichtiger Bestandteil eines integrierten Verkehrssystems in Europa ist die Seeschiffahrt. Als umweltverträglicher und energiesparsamer Verkehrsträger entlastet sie wirkungsvoll die Landverkehre. Gerade die Bundesrepublik Deutschland als stark exportorientiertes Land kann auf eine weltweit operierende eigene Handelsflotte nicht verzichten.
Die deutschen Schiffahrtsunternehmen müssen sich im Wettbewerb auf den internationalen Seeverkehrmärkten durchsetzen können. Die Ausgangssituation ist daher den sich ständig ändernden Bedingungen auf den Verkehrsmärkten und den nach wie vor auftretenden staatlichen Eingriffen in anderen Ländern anzupassen. Die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen des deutschen Seeverkehrs sind heute und in Zukunft mit dem Ziel einer wachsenden Wettbewerbsfähigkeit aus eigener Kraft zu verändern.
Die deutsche Handelsflotte ist jedoch im Vergleich zu konkurrierenden Flaggen insbesondere mit hohen Personalkosten und steuerlichen Belastungen benachteiligt. Die ausschließlich privatwirtschaftlich operierenden deutschen Reeder sehen sich einem steten Ausflaggungsdruck gegenüber. Der Deutsche Bundestag hat bisher u. a. durch die Zahlung von Finanzbeiträgen, mit dem Internationalen Seeschiffsregister (ISR) und anderen flankierenden Maßnahmen die Wettbewerbschancen vorübergehend verbessert und dem Trend zur Ausflaggung erfolgreich entgegengewirkt. Verschiedene finanzwirtschaftliche Maßnahmen, etwa der gesamtwirtschaftlich unverzichtbare Subventionsabbau und das Steueränderungsgesetz 1992, betreffen auch die Seeschiffahrt.
Erste Zeichen deuten darauf hin, daß sich eine neue Ausflaggungswelle abzeichnet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungen und die Wettbewerbsfähigkeit einer Handelsflotte unter deutscher Flagge?
Hat die Bundesregierung seit dem Steuervergleich von 1986 neue Erkenntnisse über die relativen Kostenvor- und -nachteile der deutschen Flagge im internationalen Vergleich?
Wie hat sich die deutsche Handelsflotte nach Anzahl und Raumgehalt der Schiffe in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich die Anzahl der in der deutschen Handelsflotte Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Inländern, Ausländern, Schiffsoffizieren und übriger Besatzung, in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welchen Beitrag hat das Internationale Seeschiffahrtsregister (ISR) zusammen mit anderen schiffahrtspolitischen Maßnahmen (direkte oder indirekte Hilfen, Schiffsbesetzung) zu dieser Entwicklung geleistet?
Inwieweit wird die Wirkungsweise dieses Pakets schiffahrtspolitischer Maßnahmen durch das Steueränderungsgesetz 1992 beeinflußt?
Welche über den bisherigen Rahmen hinausgehenden Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte nachhaltig zu sichern?
Welche Maßnahmen ergreifen andere europäische Staaten bzw. die Europäische Gemeinschaft im Bereich der Handelsschiffahrt?
Wie beurteilt die Bundesregierung offene Schiffsregister insbesondere unter verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Gesichtspunkten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge der EG Kommission für ein Gemeinschaftsregister und die Leitlinien für staatliche Beihilfen, und wie sind die Chancen für eine Verwirklichung dieser Vorschläge?
In welchem Zusammenhang steht nach Auffassung der Bundesregierung eine angemessene Handelsflotte unter deutscher Flagge mit der Sicherung des seemännischen Nachwuchses in der Bundesrepublik Deutschland und Europa vor dem Hintergrund, daß bisher nur die Ausbildung unter deutscher Flagge anerkannt wurde, während künftig EG-Recht eingreift?
Hält die Bundesregierung spezifische Maßnahmen für notwendig, um den Nachwuchs für Schiffsoffiziere im nautischen und technischen Bereich, der auch für eine Vielzahl landgestützter maritimer Berufe wie der maritimen Industrie oder des Lotswesens oder der Technischen Aufsichtsbeamten der See-Berufsgenossenschaft und des Germanischen Lloyd erforderlich ist, langfristig zu sichern?
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, was andere europäische Staaten zur Sicherung des seemännischen Nachwuchses tun?
Welche Verpflichtungen zur Anerkennung ausländischer Patente bestehen für die Bundesregierung aufgrund des EG-Rechts?