Tätigkeitsgebiet des Bundesnachrichtendienstes
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Laut Pressemeldungen soll Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl im April 1992 in einem Schreiben an den russischen Präsidenten Jelzin dem Vorschlag der russischen Regierung zugestimmt haben, daß die Nachrichtendienste beider Länder bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zusammenarbeiten sollen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" schrieb dazu: „Auf deutscher Seite befaßt sich der Bundesnachrichtendienst (BND) mit dem internationalen Rauschgifthandel. Doch ist die Behörde nur im Ausland tätig. Überlegungen des früheren Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, auch das im Inland tätige Bundesamt für Verfassungsschutz solle sich mit dem Rauschgifthandel beschäftigen, waren aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückgewiesen worden; die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität ist Sache der Polizeibehörden. Doch hatte sich die Koalition darauf verständigt, den BND wegen seines Netzes von Mitarbeitern im Ausland mit der Sache zu betrauen." (FAZ, 11. April 1992)
Zur Definition der Rauschgiftkriminalität und der organisierten Kriminalität heißt es im Begründungstext des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) " u. a.: „Die Rauschgiftkriminalität ist nur ein Teil, wenn auch ein besonders bedeutender und besonders vordringlich zu bekämpfender Teil der organisierten Kriminalität. Auch in anderen Kriminalitätsbereichen, etwa dem bandenmäßigen Diebstahl und Einbruchdiebstahl vor dem Hintergrund von Hehlerringen, der Verschiebung hochwertiger Kraftfahrzeuge in das Ausland, dem illegalen Waffenhandel, der Kriminalität im Zusammenhang mit dem ,Nachtgewerbe' und der Erpressung von Schutzgeld, treten in verstärktem Maß kriminelle Organisationen in Erscheinung." (Drucksache 11/7663, S. 19)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Seit wann arbeitet der BND in welchen Ländern mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (bitte genau auflisten) bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels, des Waffenhandels und der internationalen organisierten Kriminalität im oben genannten Sinn (bitte aufschlüsseln auch nach Kriminalitätsbereichen)?
Wie groß ist der prozentuale Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Waffenhandels und der internationalen organisierten Kriminalität eingesetzt wird?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der Einsatz des BND gegen die Rauschgiftkriminalität, den Waffenhandel und die internationale organisierte Kriminalität?
In welchen Ländern waren zum gleichen Zeitpunkt bundesdeutsche Polizeibeamte zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Waffenhandels und der internationalen organisierten Kriminalität eingesetzt?
Gab es zwischen den Einsätzen des BND und bundesdeutscher Polizeibeamten im Ausland bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Waffenhandels und der internationalen organisierten Kriminalität gemeinsame Operationen, und wenn ja, wie oft in welchen Ländern (bitte genau auflisten)?
Wurde im Bundeskabinett oder irgend einem parlamentarischen Gremium darüber diskutiert, wie man die Auslandseinsätze des BND und bundesdeutscher Polizeibeamten bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Waffenhandels und der internationalen organisierten Kriminalität strukturell und personell voneinander trennen kann?
Wenn ja, wann geschah dies in welchem Gremium mit welchen Ergebnissen?
Welche strukturellen, organisatorischen und politischen Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern des BND und bundesdeutscher Polizeibehörden zu verhindern?
Welche Planungen und Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, den BND umzustrukturieren und eventuell mit neuen — auch weiteren polizeilichen — Aufgaben zu betrauen?