Lage der Homosexuellen auf Jamaika
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Lage von Homosexuellen auf Jamaika ist dramatisch. Homosexualität ist illegal und Homophobie kulturell tief in der Gesellschaft verankert. Bis zu 15 Jahre Haft drohen für einfaches Händchenhalten. Körperverletzungen und Morde an Homosexuellen haben nach Presseberichten in den letzten Jahren immer mehr zugenommen (vgl. u. a. ARD Weltspiegel 6. Mai 2007 und NEON Februar 2008). Dabei kommt es häufig zu öffentlichen Mob- und Lynchszenen, an denen nicht selten auch die Polizei aktiv beteiligt ist. Der Vorsitzende der jamaikanischen Homosexuellenorganisation J-Flag, Brian Williamson, wurde 2004 ermordet, ebenso wie 2005 der offen homosexuelle Koordinator von Aids-Hilfsprogrammen Lenford Harvey (Tödliche Hetze im Dancehall-Reggae: Der Mord an Brian Williamson und die jamaikanischen Hatesongs, Klaus Jetz [Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)] in Informationsstelle Lateinamerika, Ausgabe 278, September 2004, http://www.ila-bonn.de/artikel/278jamaicareggae.htm).
Viele bekannte Musikstars Jamaikas haben schwulenfeindliche Texte im Repertoire. Der Hass gegen Homosexuelle wird dabei auch von Pastoren, Gewerkschaften und der jamaikanischen Regierung geschürt. Der Premierminister von Jamaika, Bruce Golding, erklärte im April 2006 auf der Titelseite der „Sunday Herald“, dass Homosexuelle keine Unterstützung durch sein Kabinett erwarten dürfen und im Mai 2008 erklärte er, Homosexualität sei nicht jamaikanisch (vgl. http://www.queer.de/detail.php?article_id=8787). Auf Druck u. a. von Jamaika wurden im Juni drei Homosexuellengruppen von einer Teilnahme an einer High-Level-Konferenz von UNAIDS ausgeschlossen.
Die CDs und Lieder der homophoben jamaikanischen Reggae-Sänger sind in Deutschland frei erhältlich und regelmäßig werden Konzerte gegeben. Auch wenn den allermeisten Reggae-Fans Homophobie nicht unterstellt werden kann, so ist es unerträglich, dass mit homophoben und gewaltverherrlichenden Liedern in Deutschland Geld verdient wird.
„Die Verhältnisse in Jamaika haben uns gezeigt, welche Ausmaße an antischwuler Gewalt die hysterische Schwulenhatz ausgeflippter Interpreten annehmen kann. Von der Bühne herab werden Menschen aufgewiegelt, Schwule zu erschlagen. Regelmäßig kommt es dann in Kingston und anderen Orten der Karibikinsel zu wilden Verfolgungsjagden auf (vermeintlich) schwule Männer, oft mit tödlichem Ausgang.“ (Klaus Jetz: Hassmusik ist Volksverhetzung, Drucksache 16/9714 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode respekt März 2008, http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/Respekt/respekt0802_hassmusik.pdf).
Der von einigen Sängern in 2007 unterschriebene „Reggae Compassion Act“, der die Unterzeichner verpflichtet, jegliche Hetze gegen Homosexuelle zu unterlassen, wird immer wieder gebrochen bzw. bekennen sich die entsprechenden Sänger nicht zu ihrer Unterschrift, so z. B. nach Informationen des LSVD und der deutschen Botschaft in Kingston der Sänger Sizzla (http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Homosexualitaet/Sizzla_FactSheet.pdf). Trotz der schengenweiten Ausschreibung zur Abweisung konnten sowohl Bounty Killer als auch Sizzla im März und Mai in den Schengenraum einreisen und u. a. auch in Deutschland Konzerte geben. Nach Spanien konnte Sizzla hingegen nicht mehr einreisen (http://www.queer.de/detail.php?article_id=8841). Bereits jetzt sind weitere Konzerte in Deutschland geplant (http://www.queer.de/detail.php?article_id=8849). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits mehrmals nach den Hintergründen gefragt. So hat der Sänger Bounty Killer sich offenbar bereits vor der Ausschreibung zur Zurückweisung im Schengenraum aufgehalten und konnte so nach Deutschland einreisen und Konzerte geben. Dem Sänger Sizzla wurde nach Auskunft des Bundesministerium des Innern von Seiten der Französischen Botschaft in Kingston ein Schengenvisum ausgestellt, bevor von deutschen Behörden eine Sperre in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen werden konnte (Bundestagsdrucksache 16/9547).
Händler, die die entsprechenden CDs mit Mord- und Gewaltaufrufen in Deutschland vertreiben, verweisen darauf, dass diese sich nicht auf dem Index der Bundesprüfstelle befinden und sie deshalb keinen Anlass sehen, die CDs aus dem Programm zu nehmen. Die Verbreitung von Mord und Gewaltaufrufen auf Tonträgern ist Deutschland nach § 111 i. V. m. § 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dennoch meint „Amazon“ zum Angebot der volksverhetzenden Musik: „Amazon vertreibt weder indizierte noch verbotene Titel … Bei der Bewertung der Frage, ob ein Produkt vertrieben werden kann, nehmen wir keine eigene Wertung vor, sondern verlassen uns auf die Ansicht von den Stellen, die zu einer solchen inhaltlichen Bewertung berufen sind. An die Liste der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien (BPjM) halten wir uns selbstverständlich strikt“ (Schreiben von Amazon.de an den Abgeordneten Volker Beck (Köln) vom 16. April 2008).
In Deutschland darf kein Geld mit Hassmusik verdient werden. Dies ist die geringste Solidarität mit den Opfern von homophober Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Jamaika und anderswo in der Welt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen auf Jamaika?
Welche aktuellen Zahlen sind der Bundesregierung in Bezug auf Gewaltdelikte und Morde an Homosexuellen in Jamaika bekannt?
Wie viele Strafverfahren gab es gegen Homosexuelle in den letzten Jahren jeweils?
In welcher Weise thematisiert die Bundesregierung die Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in ihren bilateralen Gesprächen?
Inwieweit unterstützt die Deutsche Botschaft Organisationen wie J-Flag auf Jamaika, und inwieweit wird homosexuellen Aktivisten Schutz gewährt?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über homosexuelle Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland und andern EU-Staaten aus Jamaika vor, und wie ist die Anerkennungs- und Abschiebepraxis?
Rechtfertigt die extreme Gewalt gegen Homosexuelle auf Jamaika nach Meinung der Bundesregierung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – wo das Thema bisher nur kurz in den Reisehinweisen erwähnt wird –, und wenn nein, wieso nicht?
Von welchen Sängern oder Gruppen aus Jamaika, die in Deutschland auftreten und/oder deren CDs in Deutschland erhältlich sind, sind der Bundesregierung Mord- und Gewaltaufrufe bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass entsprechende Lieder in Deutschland frei erhältlich sind, und welche Bestrebungen gibt es von der Bundesregierung über die uns vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) mitgeteilte Indizierung einer einzelnen CD von Bounty Killer hinaus, Lieder und CDs mit homophoben und volksverhetzenden Inhalten durch die Bundesprüfstelle systematisch auf den Index setzen zu lassen?
Hält die Bundesregierung die Inanspruchnahme von § 18 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei Indizierungsverfahren auch bei Mordaufrufen für angemessen, um das Ziel einer Verhinderung von Straftaten und Volksverhetzung zu erreichen?
Erwägt die Bundesregierung eine Klarstellung in § 18 Abs. 4 JuSchG, dass in Fällen von Mord- und Gewaltaufrufen dieser Absatz nicht zum Tragen kommt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung des Onlineversandhandels Amazon.de, die entsprechenden CDs der jamaikanischen Sänger trotz Kenntnis der Inhalte (Aufrufe zum Mord) nicht aus dem Programm zu nehmen, sondern auf die ausstehende Indizierung durch die Bundesprüfstelle zu verweisen?
Wird wegen Verbreitung von Aufrufen zu Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Amazon.de und anderen Händlern ermittelt, und wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Verkauf solcher Lieder – in denen zu Mord an Homosexuellen aufgerufen wird – in Deutschland zu verhindern und bei Auftritten der Musiker in Deutschland entsprechend gegen diese vorzugehen?
Wegen welcher auf CDs verbreiteter Gewalt- und Mordaufrufe wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, und mit welchem Ergebnis?
Strebt die Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels zur Nichtverbreitung von volksverhetzenden Materialien an, oder auf welche anderen Maßnahmen setzt sie?
Strebt die Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung der Konzertveranstalter an, damit volksverhetzende Sänger und Gruppen grundsätzlich keine Auftrittsmöglichkeiten mehr erhalten, oder auf welche anderen Maßnahmen setzt sie?
In welchen Fällen (s. Frage 8) hat das BMFSJ einen Antrag gestellt, und mit welchem Ergebnis?
Warum wurde in anderen Fällen kein Antrag gestellt?
Hat das BMFSJ bei Homosexuellenorganisationen Erkundigungen eingezogen, welche Gruppen und Sänger im Sinne der Frage 8 aufgefallen sind?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den zuständigen Landesinnenministern über die Konzerte der jamaikanischen Sänger in den Bundesländern und den – nach Berichten in Internetforen – möglicherweise homophoben Äußerungen auf den Konzerten?
Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesinnenminister von NRW, Bayern und Baden-Württemberg in denen Konzerte von Sizzla und Bounty Killer stattfanden, trotz der Ausschreibung zur Ausweisung der Sänger, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese lasche Haltung der Länder?
Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung sichergestellt, dass eine erneute Einreise der zur Abweisung ausgeschriebenen Sänger nicht erfolgen wird und dass auch Frankreich, dass das Visum an Sizzla ausgestellt hatte, kein weiteres Schengenvisum an diese Sänger ausstellen wird?
Über welches Land ist Bounty Killer nach der Ausschreibung zur Ausweisung eingereist, und welches Land hat das Visum ausgestellt?
Welche Hintergründe hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausladung der drei Homosexuellengruppen von einer Teilnahme an der High-Level-Konferenz des UNAIDS am 10. Juni, die nach Pressebericht auf Druck von Jamaika, Ägypten und Simbabwe erfolgte, und wieso wurde dem Wunsch entsprochen?
Welche Sänger haben nach Kenntnis der Bundesregierung den sog. Reggae Compassion Act unterschrieben, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Unterschrift zumindest von Sizzla unter dem sog. Reggae Compassion Act verneint wird?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen den „Reggae Compassion Act“ bekannt, und reicht nach Einschätzung der Bundesregierung eine solche Selbstverpflichtung aus?
Welche der unter Frage 8 genannten Personen sind im Schengenraum zur Abweisung ausgeschrieben, und in welchen Fällen will die Bundesregierung entsprechende Schritte noch prüfen?