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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zustand der Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen

<span>Feststellung sanierungsbedürftiger Schäden und aufgebrauchter Tragwerksreserven in einem Bericht des BMVBS: Ausreichen der Kontrollen des zulässigen Gesamtgewichts für LKW und der Bußgeldhöhe bei Überschreitungen, Begrenzung des genehmigten Schwerlasstransportes, Haushaltswirkung des konstatierten dringenden Handlungsbedarfes, Absenkung der Neubautitel, finanzieller Mehrbedarf als Folge der Rückführung der Erhaltungsmittel in den alten Bundesländern, Einarbeitung in die Bedarfsprognosen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

09.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/971520. 06. 2008

Zustand der Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im April 2008 einen Bericht zum Thema „Bestand und Zustand der Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen“ vorgelegt. Darin steht u. a.: „ […] dass aufgrund des Alters und der erhöhten Beanspruchung der Bauwerke verstärkt Schäden auftreten und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen nicht weiter aufgeschoben werden können.“, „ […] müssen in den nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel in die Erhaltung der Bauwerke investiert werden.“, „ […] vorhandene Tragwerksreserven […] aufgebraucht […].“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Inwieweit hält die Bundesregierung die Kontrollen zur Überprüfung des zulässigen Gesamtgewichts für LKW für ausreichend?

2

Inwieweit hält die Bundesregierung die Bußgeldhöhe bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts für LKW für ausreichend?

3

Inwieweit gedenkt die Bundesregierung die stark ansteigende Zahl der genehmigten Schwerlasttransporte zu begrenzen?

4

Wie wird dem in dem Bericht konstatierte dringende Handlungsbedarf zur zeitnahen Verstärkung der Bauwerke oder zum Ersatz durch Neubauten im Haushalt Rechnung getragen, da eine reine Höherdotierung im Investitionsrahmenplan vielleicht notwendig aber nicht hinreichend zur Abarbeitung des Handlungsbedarfes ist?

5

Inwieweit ist dabei an die Absenkung der Neubautitel gedacht?

6

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den finanziellen Mehrbedarf, der dadurch entstanden ist, dass zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern die Erhaltungsmittel in den alten Bundesländern zurückgefahren wurden?

7

Wann wird dieser Mehrbedarf in die Bedarfsprognosen eingearbeitet, da er in den bisherigen Bedarfsprognosen nicht enthalten ist?

Berlin, den 20. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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