Aktuelle Menschenrechtslage in Iran – Neues Straf- und Familienrecht
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Aufmerksamkeit in der Iranpolitik seitens der internationalen Gemeinschaft liegt weiterhin auf dem iranischen Atomprogramm und den Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen militärischen Nutzung. Zugleich gibt die Menschenrechtslage im Iran weiterhin großen Anlass zur Sorge. Allerdings finden auch innerhalb Irans Debatten über Gesetze im Familien- und Strafrecht statt.
Im Bereich des Strafrechts wurden nun Änderungen beschlossen, die jedoch keine Verbesserungen beinhalten. Steinigung bleibt als Strafe für Ehebruch bestehen, obwohl die iranische Justiz die Vollstreckung ausgesetzt hat und religiöse Gelehrte wie Ayatollah Sane’i diese Strafe kritisiert haben. Auch die Hinrichtung von Minderjährigen und von zur Tatzeit Minderjährigen wird in der Vorlage nicht ausgeschlossen, Frauen unterliegen ab 9 Jahren dem Erwachsenenstrafrecht. Im iranischen Familienrecht soll eine Regelung rückgängig gemacht werden, die bei Vielehen die Zustimmung der ersten Frau voraussetzte.
Der Druck gegen Frauenrechtsaktivistinnen in Iran hält an. Entsprechende Internetseiten werden gesperrt, zuletzt wurde die renommierte Zeitschrift Zanan (Frauen) verboten und es wurden weitere Aktivistinnen verhaftet. An den iranischen Universitäten sollen Quoten zu Lasten der Studentinnen eingeführt werden, um den bisherigen hohen Frauenanteil von 51 Prozent an den Universitäten zu senken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die systematische Diskriminierung von Frauen in Iran und die Einschränkung von Frauenrechtsaktivivistinnen?
Aufgrund welcher Rechtsquellen werden Frauen in Iran diskriminiert?
Wie bewertet die Bundesregierung den dem iranischen Parlament vorliegenden Gesetzentwurf über den „Schutz der Familie“ in Bezug auf Frauenrechte, insbesondere im Hinblick auf diskutierte Änderungen der Bestimmungen über Polygamie, Zeitehe und Scheidungsrecht?
In welcher Weise versucht die Bundesregierung zu einer Stärkung der Rechte von Frauen in Iran beizutragen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diskutierte und erfolgte Änderungen in den Bekleidungsvorschriften für Frauen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Frauenrechtsaktivistinnen, die sich in Iran derzeit in Haft befinden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Quotierung von Studienplätzen für Frauen in Iran?
Für welche Fächer gilt dies, und wie wird dies durch die iranische Regierung begründet?
In welcher Weise droht durch die Quotierung eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Frauen in der bi- und multilateralen internationalen Bildungszusammenarbeit?
Wie hoch ist der Frauenanteil unter iranischen Studierenden in Deutschland?
Welche Information hat die Bundesregierung über Medien in Iran, welche die Frauenrechte thematisieren?
Welche Information hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der iranischen „Campaign for Equality“ (Eine-Millionen-Unterschriften-Kampagne) in- und außerhalb Irans?
Wie bewertet die Bundesregierung die Neuvorlage für eine Reform des iranischen Strafrechts insbesondere in Bezug auf die Abschaffung von Steinigung und der Hinrichtung Minderjähriger oder zur Tatzeit Minderjähriger, eine mögliche Aussetzung der Todesstrafe und eine Harmonisierung mit den von Iran unterzeichneten internationalen Verträgen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über inneriranische Kritik an der Praxis von Steinigungen und Hinrichtung von Minderjährigen oder von solchen Verurteilten, die zur Tatzeit minderjährig waren?
Inwieweit werden die Bestimmungen des Chefs der iranischen Justiz Shahroudi zur Aussetzung von Gerichtsentscheiden über Steinigung und willkürlichen Verhaftungen angewendet?
Wie viele Minderjährige oder zur Tatzeit Minderjährige wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren hingerichtet, wie viele sind zurzeit noch als zum Tode Verurteilte inhaftiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung besonders grausame Formen der Vollstreckung der Todesstrafe, wie das Ersticken durch langsames Aufhängen an Kränen?
Sind diese von den Strafrechtsreformen berührt, und wenn ja, wie?
Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Praxis der Todesstrafe gegenüber der iranischen Regierung angesprochen, und was waren die Reaktionen der iranischen Regierung darauf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Homosexuelle in Iran zum Tode verurteilt werden, obwohl die Todesstrafe nur bei schweren Verbrechen verhängt werden darf, und welche Verbesserungen/Verschlechterungen sind durch die Reformen für Homosexuelle in Iran zu erwarten?
Wie reagiert die iranische Regierung auf den Vorwurf, durch die Diskriminierung und Kriminalisierung von Homosexuellen den vom Iran ratifizierten Zivilpakt zu verletzen (vgl. Toonen vs. Australien 1991), und hat die Bundesregierung dieses gegenüber dem Iran angesprochen?
Welche Auswirkungen haben die jüngsten Strafgesetzbuchänderungen zum Tatbestand Apostasie auf die Baha’i in Iran?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Proteste religiöser Gelehrter an der Regierungspolitik in menschenrechtlich relevanten Fragen wie z. B. der Durchführung von Steinigungen?