Abschiebe- und Einreiseprobleme an der ehemaligen jugoslawischen Grenze
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das vom Krieg gebeutelte ehemalige Jugoslawien befindet sich auf dem gesamten Gebiet in einer schweren Krise. Die Behauptung, der Krieg würde nur zwischen Serbien und Kroatien stattfinden und Menschen könnten deshalb in die anderen Staatsgebiete ab- bzw. zurückgeschoben werden, hat sich nach dem jüngsten Beispiel Bosnien-Herzegowina als Wunschvorstellung erwiesen.
Die Regionen Mazedonien und Kosovo sind vom Bürgerkrieg stark betroffen. Dies gilt besonders für die Roma, die in beiden Regionen zu den diskriminierten Minderheiten gehören. Eine weitere Verschärfung ihrer Situation ist zu erwarten.
Dennoch wird von der Bundesrepublik Deutschland auch in diese Regionen ab- bzw. zurückgeschoben. Erstaunlich ist dies zunächst deshalb, weil schon die gängige Rechtspraxis besagt, daß in einen noch nicht anerkannten „Nachfolgestaat" nicht abgeschoben werden darf, sondern nur dorthin, wo die Übernahme der Flüchtlinge garantiert wird.
Zudem ergeben sich nach neuesten Erfahrungen mit Ab- und Rückverschiebungen nach Mazedonien offensichtlich eine Reihe besonderer Probleme. Beispielsweise sollen sich in den Nummern von Pässen des ehemaligen Jugoslawiens Codes verbergen, die die Nationalität im Rahmen des ehemaligen Jugoslawien enthalten.
Für diejenigen, die mit diesen „alten" Pässen heute nach Mazedonien ab- bzw. zurückgeschoben werden, bedeutet dies: Enthält ihre Paßnummer nicht die Nationalitätsbezeichnung „mazedonisch", werden sie an den mazedonischen Grenzen abgewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie sieht nach Kenntnis dser Bundesregierung die gegenwärtige Rücknahmepraxis an der Grenze zu Mazedonien aus?
Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu dem Problem von Ab- bzw. Rückschiebungen in einen nicht oder noch nicht anerkannten Nachfolgestaat?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Codierung von Pässen des ehemaligen Jugoslawiens? Wenn ja, welche Codierungen sind dort vorgenommen, seit wann ist dieses Verfahren der Bundesregierung bekannt, und welche Bedeutung hat die Codierung und der Schlüssel dazu für die Praxis der bundesdeutschen Grenz- und/oder Ausländerbehörden?
Sind der Bundesregierung ähnliche Codierungen aus anderen Ländern bekannt? Wenn ja, um welche Länder handelt es sich, und kennt die Bundesregierung die dazugehörenden jeweiligen Schlüssel?
Nach welchen Kriterien und mit welcher Kennzeichnung werden derzeit Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, der ehemaligen Sowjetunion und Rumänien in den Dateien und Datenspeichern der Ausländerbehörden, des Bundesgrenzschutzes und des Ausländerzentralregisters registriert, sofern es um ihre Herkunftsnationalität geht?
Welche Kennzeichnung erhalten im Zusammenhang mit Frage 5 die in den jeweiligen Gebieten existierenden Minderheiten (Roma und Sinti zum Beispiel), wenn Angehörige dieser Minderheiten in die Bundesrepublik Deutschland kommen wollen?
Auf welche Weise stellen die bundesdeutschen Behörden die Nationalität dieser Menschen fest?