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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entwicklung der Verwaltungskosten im Gesundheitswesen (G-SIG: 12010905)

Entwicklung seit 1980 bei den verschiedenen Kassenarten, Personalkosten je Mitarbeiter und je Mitglied, differenziert nach Kassenarten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.08.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/297929.06.92

Entwicklung der Verwaltungskosten im Gesundheitswesen

der Abgeordneten Klaus Kirschner, Ingrid Becker-Inglau, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Karl Hermann Haack (Extertal), Dieter Heistermann, Lothar Ibrügger, Horst Jaunich, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Dr. Helga Otto, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. R. Werner Schuster, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Uta Titze, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Gegenstand einer kontroversen öffentlichen Diskussion. Diese wird vom Bund der Steuerzahler einseitig auf die Entwicklung der Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen konzentriert. Der Bund der Steuerzahler hat wiederholt auf die nach seiner Auffassung zu hohen Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen, ohne Vergleichszahlen anderer vergleichbarer Verbände und Organisationen im Gesundheitswesen vorzulegen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig — unabhängig von der Übertragung weiterer Aufgaben an die gesetzlichen Krankenkassen — an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen zu binden. In dieser Diskussion bedarf es der Offenlegung aller Fakten.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hoch sind die Verwaltungskosten je Mitglied bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, differenziert nach Kassenarten, wie haben sich diese Verwaltungskosten seit 1980 entwickelt, und gibt es Unterschiede zwischen bundesweiten und regionalen Krankenkassen? Wie groß sind diese Unterschiede, und wie erklärt und bewertet die Bundesregierung solche Unterschiede?

2

Wie wirkt sich die geplante Anbindung der Verwaltungskosten an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen auf die verschiedenen Kassenarten aus, und beabsichtigt die Bundesregierung, Unterschiede in den Verwaltungskosten gesetzlich festzuschreiben?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret ergriffen, um die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei denjenigen Krankenkassen durchzusetzen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen und besonders hohe Verwaltungskosten haben?

4

Wie hoch sind die Verwaltungskosten je Versicherten im Bereich der privaten Krankenversicherung, und welchen Prozent-Anteil beanspruchen diese im Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand?

5

Wie hoch sind die Verwaltungskosten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, und wie haben sich diese seit 1980 entwickelt?

6

In welchem Umfang veränderten sich die Verwaltungskosten durch die Einführung der Kostenerstattungsverfahren bei Zahnersatz/Zahnkronen und Kieferorthopädie zum einen bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit Direktabrechnung über die Versicherten und zum anderen bei den gesetzlichen Krankenkassen?

7

Wie hoch sind die durchschnittlichen Personalkosten je Mitarbeiter und je Mitglied bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, differenziert nach Kassenarten, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen?

8

Wie werden Sachbearbeiter, Referenten, Abteilungsleiter und Geschäftsführer bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besoldet bzw. vergütet? Bestehen hier Unterschiede zwischen den Kassenarten und zwischen Krankenkassen sowie Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, wie rechtfertigen sich diese Unterschiede für vergleichbare Tätigkeiten, und beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine Vereinheitlichung herbeizuführen?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß das Personal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung für die Bundesärztekammer bzw. die Bundeszahnärztekammer sowie für standespolitische Organisationen tätig wird, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, im Aufsichtswege gegen solche Personalüberlastungen bzw. Mißbräuche vorzugehen?

Bonn, den 29. Juni 1992

Klaus Kirschner Ingrid Becker-Inglau Dr. Ulrich Böhme (Unna) Karl Hermann Haack (Extertal) Dieter Heistermann Lothar Ibrügger Horst Jaunich Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Dr. Helga Otto Horst Peter (Kassel) Dr. Martin Pfaff Gudrun Schaich-Walch Horst Schmidbauer (Nürnberg) Regina Schmidt-Zadel Dr. R. Werner Schuster Antje-Marie Steen Dr. Peter Struck Uta Titze Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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