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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Fahndung nach der RAF und Kronzeugenfall Nonne (G-SIG: 12010922)

Fahndungsmethoden der Sicherheitsbehörden, Glaubwürdigkeit des Zeugen Nonne, Konsequenzen für die Kronzeugenregelung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.07.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/302913.07.92

Fahndung nach der RAF und Kronzeugenfall Nonne

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wann und auf welche Weise haben die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zum letzten Mal die Urheberschaft für eine Straftat eindeutig einem bestimmten Mitglied der RAF zuordnen können?

2

a) Wie ermitteln die Sicherheitsbehörden die Authentizität von Bekennerschreiben, die mit „Rote Armee Fraktion" unterzeichnet sind?

2

b) Wie bewertet die Bundesregierung die ermittelten Abweichungen zwischen den fünfzackigen Sternen mit dem RAF-Symbol, welche auf den Bekennerschreiben zu den letzten der RAF zugeschriebenen Attentaten abgebildet waren?

2

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Verläßlichkeit der von den Sicherheitsbehörden angewandten linguistischen Ermittlungsmethoden bzw. die von Experten angemeldeten und von Gerichten übernommenen Zweifel hieran?

2

d) Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung ausschließen, daß andere Täterkreise ohne Bezug zur RAF in deren Namen Bekennerschreiben verfassen und sich dabei des RAF-Symbols sowie der aus früheren Erklärungen bekannten inhaltlichen und stilistischen Vorgehensweisen der RAF bedienen?

2

e) Wie können die Sicherheitsbehörden anhand fotokopierter Texte die Identität der verwendeten elektrischen Schreibmaschinen feststellen, obwohl Kugelköpfe und Typenräder auswechselbar bzw. auf anderen Maschinen einsetzbar sind?

3

Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung die Auswahl der Opfer der letzten Attentate sowie die Vorgehensweise der Attentäter für signifikant für die RAF, und kann sie andere Täterkreise ausschließen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die früheren Aussagen des Kronzeugen Siegfried Nonne sowie seine entgegengesetzte Erklärung in der ARD-Sendung Brennpunkte vom 1. Juli 1992?

5

Wie kommentiert die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen insbesondere Nonnes jetzige Erklärung,

a) Beamte des hessischen Verfassungsschutzes hätten seine damalige Aussage selbst ersonnen, diese mit ihm einstudiert und ihn zu deren Wiedergabe angehalten,

b) die vernehmenden Staatsanwälte bei der Bundesanwaltschaft hätten hierum gewußt und die Vernehmungen nicht ernsthaft geführt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung hinsichtlich der bislang angenommenen RAF-Urheberschaft für das Herrhausen-Attentat den Umstand,

a) daß andere Bewohner des von Nonne damals bewohnten Hauses von einer längeren Anwesenheit fremder Menschen in seiner Wohnung nichts bemerkt haben,

b) daß auch der zu der fraglichen Zeit vor dem Anschlag in der Wohnung lebende Bruder von Nonne offenbar nichts derartiges bemerkt hat,

c) daß sich nach Expertenaussagen in Nonnes Keller signifikante Anhaftungsspuren des beim Anschlag verwandten TNT hätten finden lassen müssen, wenn dieser Sprengstoff tatsächlich zuvor dort eingelagert worden wäre?

7

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, daß möglicherweise (ggf. welche) andere Personen

a) die in Nonnes Keller gefundenen Spuren anderer Sprengstoffe dort plaziert haben, um eine falsche Spur zu legen,

b) den Brand in Nonnes Wohnung willentlich verursacht haben, um das Fehlen von Spuren der dort angeblich aufenthaltlich gewesenen RAF-Attentätern zu erklären?

8

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser nun noch stärker zutage getretenen Zweifel an Nonnes ursprünglicher Aussage die seinerzeit vom Generalbundesanwalt veröffentlichte Erklärung, es sei ein großer Fahndungserfolg und Einbruch in RAF-Strukturen gelungen?

Hält die Bundesregierung den derzeitigen Amtsinhaber angesichts dieser offenbar verfrühten Bewertung weiterhin für geeignet?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fall des jener Erklärung zufolge so wichtigen Kronzeugen Nonne für die jetzt anstehende Entscheidung, ob die Kronzeugenregelung über das Jahresende hinaus verlängert werden soll?

Bonn, den 2. Juli 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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