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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zum Entwurf des Gesundheits-Strukturgesetzes 1993 (G-SIG: 12010934)

Prüfung der Vergütungsregelung für die ostdeutschen Kassen- und Vertragsärzte, Alterstruktur der in den neuen Bundesländern niedergelassenen Ärzte für den Fall einer Beendigung der Zulassung nach Vollendung des 65. Lebensjahres, Gestaltung der Krankenhausfinanzierung in den neuen Ländern

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

29.07.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/304616.07.92

Zum Entwurf des Gesundheits-Strukturgesetzes 1993

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Im Entwurf zum Gesundheits-Strukturgesetz 1993 ist unter Nummer 16 in § 85 Buchstabe d festgehalten, daß geprüft wird, ob in den neuen Bundesländern das Vergütungsvolumen des Jahres 1991 eine geeignete Ausgangsbasis für die Veränderung der Gesamtvergütung in den Folgejahren darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Weiterhin wird unter Nummer 23 in § 95 Buchstabe b festgestellt, daß die Zulassung ab 1. Januar 1999 in dem Quartal endet, in dem der Arzt und die Ärztin das 65. Lebensjahr vollendet.

Die Altersstrukturverteilung ist bitte nach Ländern aufzuschlüsseln.

Fragen3

1

Wie und bis wann erfolgt die Prüfung für die Regelung der Vergütung der ostdeutschen Kassen- und Vertragsärzte?

2

Ist dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt, wie viele Ärzte und Ärztinnen in den neuen Bundesländern sich in den letzten zwei Jahren niedergelassen haben, die über 49 Jahre alt waren bzw. sind?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung die Krankenhausfinanzierung in den fünf neuen Bundesländern zu gestalten, um möglichst schnell zu einer Niveauangleichung an die Alt-Bundesländer zu kommen.

Bonn, den 16. Juli 1992

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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