Zum Entwurf des Gesundheits-Strukturgesetzes 1993
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Entwurf zum Gesundheits-Strukturgesetz 1993 ist unter Nummer 16 in § 85 Buchstabe d festgehalten, daß geprüft wird, ob in den neuen Bundesländern das Vergütungsvolumen des Jahres 1991 eine geeignete Ausgangsbasis für die Veränderung der Gesamtvergütung in den Folgejahren darstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Weiterhin wird unter Nummer 23 in § 95 Buchstabe b festgestellt, daß die Zulassung ab 1. Januar 1999 in dem Quartal endet, in dem der Arzt und die Ärztin das 65. Lebensjahr vollendet.
Die Altersstrukturverteilung ist bitte nach Ländern aufzuschlüsseln.
Fragen3
Wie und bis wann erfolgt die Prüfung für die Regelung der Vergütung der ostdeutschen Kassen- und Vertragsärzte?
Ist dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt, wie viele Ärzte und Ärztinnen in den neuen Bundesländern sich in den letzten zwei Jahren niedergelassen haben, die über 49 Jahre alt waren bzw. sind?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Krankenhausfinanzierung in den fünf neuen Bundesländern zu gestalten, um möglichst schnell zu einer Niveauangleichung an die Alt-Bundesländer zu kommen.