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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schwerpunkte und Kriterien deutscher Entwicklungspolitik und der Internationale Kongreß "Für eine Welt ohne Hunger, Verfolgung, soziale Ungerechtigkeit und Krieg" in München vom 3. bis 5. Juli 1992 (G-SIG: 12010937)

Vorgehen bayerischer Behörden gegen die Teilnehmer einer Gegenveranstaltung zum Weltwirtschaftsgipfel in München im Vergleich zu den Forderungen von Bundesentwicklungshilfeminister Spranger nach mehr Demokratie, Meinungsvielfalt und -freiheit sowie Beachtung der Menschenrechte in Afrika, Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung auf die bayerische Landesregierung zur Aufhebung des Veranstaltungsverbots und zur Vermeidung von Konfrontationen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.08.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/303413.07.92

Schwerpunkte und Kriterien deutscher Entwicklungspolitik und der Internationale Kongreß „Für eine Welt ohne Hunger, Verfolgung, soziale Ungerechtigkeit und Krieg" in München vom 3. bis 5. Juli 1992

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Vor dem Nord-Süd-Forum erklärte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, am 17. April 1991 in Bonn: „Die afrikanischen Länder müssen fortschreiten auf dem Weg zu mehr Demokratie, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sowie zu mehr Beachtung der Menschenrechte, einer universellen Forderung, die vor keiner Ländergrenze haltmachen kann." Bekanntlich enthält dieses Statement wichtige Kriterien deutscher Entwicklungspolitik gegenüber den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas.

Als Protest gegen die bisherige Politik der G 7 wurde seit mehreren Monaten von über 50 Organisationen ein Internationaler Kongreß vorbereitet.

Zwei Tage vor der Eröffnung hat das Verwaltungsgericht München das Verbot dieses Kongresses bestätigt, das vom Rektor der Universität ausgesprochen wurde. Alle Bemühungen des Studentischen Sprecherrates, den Kongreß doch noch in den Räumlichkeiten der Universität durchzuführen, sind ergebnislos geblieben.

Daß der Kongreß dennoch stattfinden konnte, war in erster Linie der evangelischen Kirche zu verdanken. Die Eröffnung fand in der Lukaskirche, die sieben Foren in sechs evangelischen Kirchen und in einer katholischen Kirche, das Abschlußplenum und die Pressekonferenz in einem evangelischen Zentrum statt. An den sieben Foren nahmen insgesamt etwa 2 500 Menschen teil, darunter ca. 60 ausländische Referentinnen und Referenten.

Wiederholt protestierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen das Verbot, die Bespitzelungen auf dem Kongreß und das aggressive Verhalten der Polizei während der Demonstrationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hält die Bundesregierung die Feststellungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auch für die Landesgrenzen Deutschlands für zutreffend?

Wenn nein, warum nicht?

2

Warum hat die Bundesregierung das nach unserem eigenen Erleben repressive Vorgehen bayerischer Behörden gegen die Teilnehmer des Internationalen Kongresses gegen den Weltwirtschaftsgipfel als zutiefst undemokratisch und menschenrechtsverletzend nicht verhindert?

3

Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit nach Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in Afrika mit einer Mißachtung dieser Forderungen im Freistaat Bayern vereinbaren?

4

Teilt die Bundesregierung die Meinung der bayerischen Behörden, daß das Verbot eines lange vorher geplanten Kongresses mit internationaler Beteiligung eine der Situation angemessene Maßnahme war?

Wenn ja, warum?

5

Hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung das Verhalten der Kongreßteilnehmer nicht den Beweis erbracht, daß sie keine gewaltsame Konfrontation mit der Staatsmacht suchten?

6

Hat nicht die von Teilnehmern des Kongresses empfundene arrogante und aggressive Machtdemonstration der Polizei wesentlich dazu beigetragen, daß die Atmosphäre in München weiter angeheizt wurde, und was hat die Bundesregierung ihrerseits unternommen, um die Lage zu entspannen?

7

Wie hat die Bundesregierung darauf eingewirkt, um ein Verbot des Kongresses zu vermeiden, zum Beispiel durch die örtliche und zeitliche Verlegung der Großdemonstration?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Behörden in Bayern nicht rechtzeitig reagiert haben, um eine Kompromißlösung zu ermöglichen?

9

Wie hat die Bundesregierung darauf eingewirkt, daß die staatliche Machtdemonstration während der spontanen Demonstration am 3. Juli 1992, die Zensur und schließliche Zerstörung von Demonstrationselementen sowie zahlreiche Verhaftungen am 3. und 4. Juli 1992 hätten vermieden werden können, um die Einhaltung demokratisch-rechtsstaatlicher Prinzipien, die man von afrikanischen und anderen Entwicklungsländern verlangt, auch in Deutschland zu sichern?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Freiheit immer auch Freiheit der Andersdenkenden sein muß?

Wenn ja, warum hat sie nicht versucht, bei der bayerischen Landesregierung eine Aufhebung des Verbotes zu erreichen?

11

Erinnert die Bundesregierung die Vorgehensweise der bayerischen Behörden nicht an undemokratische Praktiken der SED in der DDR gegenüber Andersdenkenden?

12

Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß der Internationale Kongreß unter dem Motto „Für eine Welt ohne Hunger, Verfolgung, soziale Ungerechtigkeit und Krieg" in voller Übereinstimmung mit den Schwerpunkten deutscher Entwicklungspolitik steht?

Wenn ja, was hat sie konkret unternommen, um dem Konfrontationskurs der bayerischen Behörden zu begegnen?

13

Teilt die Bundesregierung die Feststellung von einigen Teilnehmern des Kongresses, daß die ungerechte und undemokratische Weltwirtschaftsordnung einerseits und das Verbot des Kongresses in München und die unangemessene Machtdemonstration andererseits lediglich zwei Seiten ein und derselben Politik sind?

Wenn nicht, warum nicht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, daß einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses, wie z. B. Frau Ferida Akhter aus Bangladesh, das Visum und damit die Einreise verweigert wurden?

Wenn ja, wie vielen Antragstellern wurde das Visum verweigert und mit welcher Begründung?

15

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die wissenschaftsfeindliche Entscheidung des Rektors der Universität, das anmaßende Vorgehen der bayerischen Justiz und das aggressive Agieren der Polizei und des Bundesgrenzschutzes dem internationalen Ansehen des gerade vereinten Deutschlands geschadet haben, insbesondere in den Nachbarstaaten und in den Ländern der „Dritten Welt"?

Wenn nein, warum nicht?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob jemals früher Gegenveranstaltungen (TOES — The Other Economic Summit), die die Weltwirtschaftsgipfel seit geraumer Zeit begleiten, verboten wurden?

Bonn, den 13. Juli 1992

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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