Zusammenarbeit der bundesdeutschen Geheimdienste mit dem türkischen Geheimdienst MIT
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Während des Aufenthaltes des Bundesministers des Auswärtigen und ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Dr. Klaus Kinkel, in Ankara hielten sich offenbar auch „Spitzenvertreter" der deutschen Geheimdienste in der Türkei auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In welchem Zeitraum und an welchen Orten hielten sich „Spitzenvertreter" der deutschen Geheimdienste in der Türkei auf?
Wer waren diese „Spitzenvertreter" im einzelnen, und aus welcher Behörde kommen sie?
a) Wie viele Personen umfaßte insgesamt die deutsche Geheim-Abordnung?
b) Wie hoch waren die Kosten dieser Reise insgesamt, und aus welchem Einzelplan des Bundeshaushaltes wurde sie finanziert?
Auf wessen Initiative hin fand dieses Treffen statt?
Wer nahm im einzelnen von türkischer Seite an diesem Treffen teil, und welche türkischen Behörden und Regierungsstellen waren beteiligt?
Was war konkreter Anlaß und Hintergrund dieses Treffens?
Seit wann bestehen diese Verbindungen, und wie viele Geheimtreffen gab es in den letzten zehn Jahren (bitte genau nach Jahren, teilnehmenden Personen, Sicherheitsbehörden und Anlaß aufschlüsseln)?
Auf welchen Gebieten wollen der türkische Geheimdienst MIT und der BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) besser zusammenarbeiten, und auf welchen Sektoren war das bisher angeblich nicht optimal genug (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. Juli 1992)?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage verhandeln Vertreter des BfV mit türkischen Sicherheitsexperten in der Türkei?
Welche Daten und Erkenntnisse über wie viele in der Bundesrepublik Deutschland lebende türkische und kurdische Personen (bzw. die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben und nun in der Türkei leben) und bestehende Organisationen werden dem türkischen Geheimdienst von welchen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden übermittelt?
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Türkei?
Welche Daten über wie viele Personen und Organisationen erhalten bundesdeutsche Sicherheitsbehörden von türkischer Polizei und Geheimdiensten?
Bekommen türkische Geheimdienste von der Bundesrepublik Deutschland technische, finanzielle und personelle Hilfe? Wenn ja, seit wann (genaue Auflistung nach Jahren)?
Welche Belege hat der Generalbundesanwalt für seine Behauptung, daß in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Zunahme von Anschlägen „kurdischer Terrorgruppen" zu rechnen sei (vgl. „Nachrichten aus der Türkei", 12. Juni 1992)?
Um welche „kurdischen Terrorgruppen" handelt es sich dabei?
Worin besteht nach Ansicht des Generalbundesanwalts die „besondere Gefährlichkeit" der „kurdischen Terrorgruppen"?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, daß die türkische Regierung und die türkischen Sicherheitsbehörden den Begriff „Terrorismus" viel zu weit ausdehnen?
Welche Probleme ergeben sich daraus für eine Zusammenarbeit der bundesdeutschen und der türkischen Geheimdienste?
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit bundesdeutsche Geheimdienste die Einschätzung der türkischen Stellen zum Terrorismus nicht übernehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der von ihr behaupteten Demokratisierung in der Türkei, besonders in bezug auf die Gewaltenteilung und die parlamentarische Kontrolle der Sicherheitsorgane?
Hat die Bundesregierung das Parlament bzw. die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) über das Treffen unterrichtet?
In welchem politisch-strategischen Rahmen steht die Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst?
Wie viele weitere Begegnungen sind konkret vereinbart bzw. geplant und zu welchen Themenstellungen?