Bedarf für eine kostenträchtige Erweiterung des Technischen Hilfswerks
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor einem Monat antwortete die Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe nach zahlenmäßig spezifizierten Plänen zur erheblichen Aufstockung von Helferzahlen, Ortsverbänden, Fahrzeugen und Haushalt des Technischen Hilfswerks (THW), weder hege die Bundesregierung derartige Pläne selbst noch seien ihr entsprechende Unterlagen aus dem THW bekannt. Zwar sei in den neuen Bundesländern der Aufbau zusätzlicher THW-Ortsverbände geplant, jedoch „entbehrten" die im übrigen erfragten Steigerungszahlen „jeglicher reellen Grundlage" (Drucksache 12/2993, Frage 9). Angesichts dieser interessanten Auskunft kommen wir nicht umhin, die Bundesregierung im Detail nach den vorliegenden Plänen zu fragen.
Ferner ist zu problematisieren, warum der Bund aufgrund seiner auf den Kriegsfall beschränkten Zuständigkeit und entgegen der Forderung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1988, das THW aufzulösen, diese Organisation ohne eigene inländische Friedensaufgaben gerade heute bei gesunkener Kriegsgefahr, knapper Haushaltslage und anderweitig bereits vorhandenen Hilfeleistungsstrukturen ausbauen sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung und vor allem dem Bundesminister des Innern bekannt bzw. erinnerlich,
daß das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie der THW-Beirat beim BMI in seiner Sitzung am 13. Juni 1991 das THW gebeten haben, ein Konzept zur Neugliederung der THW-Einheiten vorzulegen, welches unter dem Titel „Konzept zur Neustrukturierung des KatS-Fachdienste Bergung und Instandsetzung" (Stand: 22. August 1991) dem Bundesminister des Innern auftragsgemäß übermittelt, dort auch mit den Verfassern erörtert und seither unter der Kurzbezeichnung „THW 2000" diskutiert wurde;
daß der Abgeordnete Johannes Gerster in seiner Funktion als Präsident der THW-Helfervereinigung dem Bundesminister des Innern persönlich mit Schreiben vom 27. April 1992 einen umfangreichen Forderungskatalog dieser Vereinigung vom 16. April 1992 insbesondere zum Ausbau des THW übermittelt hat mit der Bitte „um Übernahme dieser Vorstellungen in die weiteren Planungen"
daß die beiden genannten Konzept-Papiere allen THW-Ortsverbänden zusammen mit einem Resolutionsentwurf übersandt wurden, worin das THW „unter Einschaltung unserer politischen Lobby in Land und Bund" fordert, „die humanitäre Hilfsorganisation muß aus der Abhängigkeit des Bundesamtes für Zivilschutz befreit" werden und statt dessen u. a. einen eigenen umfangreicheren Verwaltungsapparat erhalten;
eine Presseerklärung der Fraktion der CDU/CSU vom 25. März 1992, worin dem THW rund 200 neue hauptamtliche Stellen zugesichert werden;
in welchem ursächlichen und zeitlichen Zusammenhang diese Zusage steht zu den tatsächlichen diesbezüglichen Planungen des Bundesministeriums des Innern;
die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Eduard Lintner, zu den o. g. Konzeptvorschlägen während einer THW-Tagung am 29. November 1991 in Rheinland-Pfalz, wonach bis zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1993 „der Bundesminister auch über das Konzept zur Neustrukturierung -der THW-Einheiten entschieden haben" werde und dabei unter Loslösung vom Bundesamt für Zivilschutz (BZS) „die Organisationsform im Interesse des THW optimiert werden solle" (so zitiert in der THW-Zeitung Rheinland-Pfalz Nr. 1/92);
die Erwartung des THW-Direktors Henkel, wonach „das Neukonzept THW 2000 wohl kaum vor 1995 realisiert werden" (wird) (zitiert nach der THW-Zeitung NRW Nr. II/92)?
Auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung angesichts all dessen womöglich an ihrer o. g. Antwort fest, hinsichtlich der fraglichen Veränderungen seien ihr „keine aktuellen Informationen oder Unterlagen aus dem THW bekannt"?
Wie ist ggf. bei einer solchen dürftigen Informationslage der Fortbestand des eigens für das THW zuständigen Fachreferats KN 8 beim Bundesministerium des Innern noch zu rechtfertigen?
Wie bewertet die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern im Hinblick auf die eigenen weiteren Planungen, daß nach diesen THW-Konzepten künftig
jeder/jede Kreis/kreisfreie Stadt (insgesamt 328 in West- und 215 in Ostdeutschland) mindestens einen THW-Ortsverband (bisher 620 in West-, aber nur 31 in Ostdeutschland) erhalten soll;
hiernach allein in Ostdeutschland mindestens 185 weitere Ortsverbände aufzubauen wären, also weit mehr als die laut der o. g. Antwort der Bundesregierung dort bisher zusätzlich vorgesehenen 80 Ortsverbände mit 8 000 Helfern;
demgegenüber der vorgeschlagene Ausbau des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes z. B. in Ostdeutschland einen weit höheren personellen Mehrbedarf nach sich ziehen würde sowie in Gesamtdeutschland einen erheblichen Mehrbedarf an Fahrzeugen und Gerät;
das THW vom BZS „befreit" , „verselbständigt" und direkt dem BMI unterstellt werden soll, wobei der Verwaltungsaufwand des THW erheblich — nämlich um ca. 400 hauptamtliche Stellen — erweitert würde;
das THW den gesamten Warndienst, vier Länder-Katastrophenschutzschulen sowie vier Zentralwerkstätten — deren Auflösung wegen Unwirtschaftlichkeit der Bundesrechnungshof gefordert hatte — übernehmen soll;
in erheblichem Umfang zusätzliche technische Ausstattung für das THW beschafft werden soll, während andererseits die Feuerwehren auf den Brandschutzdienst reduziert werden sollen, obwohl heute 56 (Y0 all ihrer Einsätze in technischer Hilfeleistung bestehen?
Sind der Bundesregierung bzw. dem BMI die vom Deutschen Feuerwehrverband angestellten und publizierten Berechnungen (Stand: 29. Mai 1992) der quantitativen und insbesondere finanziellen Auswirkungen der THW-Forderungen bekannt?
Falls nein, warum nicht?
Welche Einwände erhebt die Bundesregierung bzw. das BMI ggf. im einzelnen gegen die Plausibilität dieser Studie, und welche höheren oder geringeren Ergebnisse ergeben sich nach ihren eigenen Berechnungen?
Aufgrund welcher Erwägungen will die Bundesregierung angesichts dessen ggf. weiterhin an ihrer Antwort auf die o. g. schriftliche Frage, welche die Feuerwehr-Berechnungen aufgegriffen hatte, festhalten, wonach diese Zahlen angeblich jeglicher Grundlage entbehren und die bekannten THW-Unterlagen keine entsprechenden Schlußfolgerungen zuließen?
Was beinhalten die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen der Bundesregierung zur organisatorischen Fortentwicklung sowie personellen und materiellen Ausstattung der Einrichtungen und Einheiten der Zivilen Verteidigung — auf Grundlage des am 3. Juni 1992 vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages mehrheitlich gebilligten Strukturpapiers sowie des dazu gefaßten Beschlusses — und ihre Vorstellungen zur Struktur des Katastrophenschutzes im übrigen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung insbesondere ein
zu der Notwendigkeit und Möglichkeit, nach drastischer Verminderung der Kriegsgefahr in Deutschland die Haushaltsaufwendungen für die Zivile Verteidigung zugunsten vordringlicherer Aufgaben soweit wie möglich zu reduzieren;
zu der vorgeschlagenen Reduzierung bzw. ausschließlichen Subsumtion der technischen Leistungen der Feuerwehren unter den „Brandschutzdienst" ;
zu der Forderung des Bundesrechungshofs, das THW aufzulösen und dessen Einheiten in die Feuerwehren einzugliedern;
zur Einräumung eigener inländischer Friedenszuständigkeiten bzw. bestimmter oder genereller Führungsaufgaben des THW im Katastrophenschutz;
zur Feststellung, daß der geforderte Ausbau des THW zu einer Verdoppelung von anderweitig bereits bestehenden Hilfskapazitäten ohne entsprechende Einsatzzuständigkeiten des THW führen würde?
Wie bewertet die Bundesregierung im Rahmen der notwendigen Abstimmung mit Ländern und Kommunen deren Kritik an dem nun vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages gebilligten BMI-Konzept zur Zivilverteidigung sowie insbesondere die „nachdrückliche" Aufforderung der Innenministerkonferenz vom 22. Mai 1992, dem Beschluß vom 8. November 1991 zur Neukonzeption dieses Bereichs „baldmöglichst Rechnung zu tragen"?
Welche Möglichkeiten zu einer Einigung sieht die Bundesregierung im einzelnen?
Welche Bedeutung wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der beschlossenen Neukonzeption dem interessanten Umstand beimessen, daß der Präsident der Bundesakademie für Zivile Verteidigung, welcher in seiner früheren Funktion als Referatsleiter KN im Bundesministerium des Innern noch maßgeblich an den ersten konzeptionellen Entwürfen des fraglichen Strukturpapiers beteiligt war, sich gegen darin enthaltene Planungen (etwa zum Fortbestand von Arbeitskräftesicherstellung, Aufenthaltsregelung oder „Regierungsbunkern".) in einem im Frühjahr diesen Jahres im „Bevölkerungsschutz-Magazin" publizierten Aufsatz ausgesprochen hat?