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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Erteilung von Arbeitserlaubnissen (G-SIG: 12010965)

Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber bis zum 30. Juni 1992, Gründe für Ablehnungen, Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer, Verteilung auf einzelne Branchen, Einsparungen bei der Sozialhilfe bei großzügigerer Handhabung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

08.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/317319.08.92

Erteilung von Arbeitserlaubnissen

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis wurden nach Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylbewerber/ Asylbewerberinnen bis zum 30. Juni 1992 von Asylsuchenden bei den Arbeitsämtern in den alten und neuen Bundesländern gestellt, und wie viele Anträge wurden positiv entschieden?

2

Welches waren die hauptsächlichen Gründe für die Ablehnung solcher Anträge?

3

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis wurden von Ausländerinnen und Ausländern gestellt, die im Besitz einer die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausschließenden Duldung sind, und wie viele davon wurden positiv entschieden (Stichtag jeweils 30. Juni 1992)?

4

Was waren die hauptsächlichen Gründe für die Nichterteilung der beantragten Arbeitserlaubnis?

5

Für welche Berufszweige und Wirtschaftsbranchen wurden hauptsächlich Arbeitserlaubnisse an a) Asylsuchende, b) Inhaber und Inhaberinnen von Duldungen erteilt?

6

Welche Voraussetzungen müssen bleibeberechtigte Flüchtlinge, die nicht als Asylberechtigte nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG anerkannt, aber im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis zu erlangen?

7

In welchen Berufszweigen bzw. Wirtschaftsbranchen bestehen für den in den Fragen 1, 3 und 6 genannten Personenkreis besondere Chancen, in den Besitz einer Arbeitserlaubnis zu gelangen?

8

Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß bei großzügiger Erteilung von Arbeitserlaubnissen an den o. g. Personenkreis zum einen erhebliche Kosten an Sozialhilfeleistungen eingespart werden könnten, zum anderen aber auch der in großem Umfang grassierenden Schwarzarbeit Einhalt geboten würde?

Bonn, den 17. August 1992

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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