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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus (G-SIG: 12010979)

Umstände des Polizeieinsatzes in Rostock zwischen dem 21. und 26.8.1992, festgenommene Rechtsextreme, zentrale Steuerung rechtsextremer Aktionen, fremdenfeindliche Straftaten seit Januar 1992, Beteiligung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter an den Anschlägen, Konzept der Unterbringung der Asylbewerber, Information der Bevölkerung über Asylbewerber

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.10.1992

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/323007.09.1992

Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/3230 07. 09. 92 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste Das Pogrom in Rostock/Lichtenhagen, der Verantwortungsbereich der Bundesregierung und die Konsequenzen daraus Alleine im Oktober des letzten Jahres wurden in Rostock dreimal Asylbewerberheime, Wohnheime für ausländische Arbeiter/ Arbeiterinnen und im November für Aussiedler bestimmte Wohnungen von Rechtsextremisten angegriffen und zerstört. Schon zur damaligen Zeit waren diese Angriffe begleitet von Ausschreitungen rechter Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen. Im Frühjahr des Jahres 1992 wurde ein Rumäne von mehreren Rechtsradikalen totgeschlagen. Parallel dazu verläuft der Aufbau rechtsextremer Organisationen. Seit 1990 sind das z. B. — die Deutsche Alternative, — das Kommando Nord, — die Mitteldeutschen Nationaldemokraten, die später in der NPD aufgingen. Rostocker Rechtsradikale hatten und haben Kontakte zu — dem Deutsch-Nationalen Völkischen Bund in Eberswalde, der an der Ermordung des Angolaners Amadeo Antonio beteiligt war, — den Greifswalder Nationalsozialisten. Im Sommer 1992 fanden Gründungsveranstaltungen von der Deutschen Volksunion des Verlegers Frey und einer bürgerwehrähnlichen Gruppierung statt, die für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kandidieren will. Diese wurde von einem Aktivisten der Hamburger NPD und HLA (Hamburger Liste zur Ausländerbegrenzung) initiiert und durch eine flächendeckende rassistische Flugblattkampagne in Rostock vorbereitet. Eine weitere Gruppierung in diesem Spektrum ist die Konservative Union, die sich 1991 rechts von der CDU bildete und die landesweit über 4 000 Sympathisanten verfügte. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern stufte sie als rechtsextreme Gruppe ein. Drucksache 12/3230 Deutscher Bundestag — 12, Wahlperiode Im August 1992 gibt der Münchner Neofaschist Althans, Vorsitzender des Deutschen Jugendbildungswerkes und GdNF- Mitglied, in Rostock Interviews während der Auseinandersetzungen um die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST). Ein führender Neonazi erläutert der Berliner Sonntagspost in Rostock die Strategie der Rechtsradikalen: „Aktionen überall dort, wo durch soziale Not und durch Asylanten sich die Bevölkerung in einer hochexplosiven Stimmung befindet" und gibt als nächste Ziele Eisenhüttenstadt, Magdeburg-Olvenstedt, Halle-Neustadt und Joachimsthal am Werbellinsee an. Diese keineswegs vollständigen Anhaltspunkte führten dazu, daß örtliche Politiker die Vermutung äußerten, daß das Pogrom nicht spontan entstanden sei, sondern daß es eine bundesweite oder zentrale Steuerung gegeben habe. Ausgerechnet das Bundeskriminalamt, das in Antworten auf verschiedene Kleine Anfragen bisher immer eine zentrale Steuerung derartiger Aktionen abgelehnt hatte, stellte jetzt eben diese zentrale Steuerung fest, und zwar ausdrücklich in Abgrenzung zu Stellungnahmen der Hamburger Verfassungsschutzbehörde und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Obwohl sehr frühzeitig polizeiliche Unterstützung aus anderen Bundesländern und des Bundesgrenzschutzes vor Ort war, zogen sich die Auseinandersetzungen eine Woche lang vor der ZAST hin, auf deren Höhepunkt das Leben von über einhundert Menschen akut gefährdet war. In verschiedenen Medien wurde schnell die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mitverantwortlich für die aufgeputschte Stimmung gemacht, die bis heute unerklärlichen Vorgänge bei den Polizeieinsätzen als Folge des politischen Unwillens interpretiert, gegen die rechtsradikalen Gewalttäter mit aller Härte vorzugehen. Auch die Kritik des örtlichen Ausländerbeauftragten ging in die Richtung, daß die Zuspitzung des Konflikts durch die Politik des Bundes und des Landes geradezu provoziert worden sei. Auf der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, den 31. August 1992, sollten Ursachen und Konsequenzen der Ereignisse auf der Grundlage eines Berichtes des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, analysiert werden. Im Bericht und in der Diskussion des Ausschusses selbst ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür. Alle konkreten Fragen zu Vorgeschichte und Verlauf des Konflikts, bundesweit angereisten rechtsradikalen Gruppen oder deren Kader blieben ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und der Polizei. Die Konsequenzen beschränkten sich auf die bekannten Forderungen nach Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 Abs. 2, schnellerer Abschiebung straffällig gewordener Ausländer/Ausländerinnen und dem Für und Wider einer neuen bundesweit einsetzbaren Sondereinheit gegen „Straßengewalt". Der Bericht des Bundesministers des Innern und die anschließende Diskussion des Innenausschusses lassen befürchten, daß aus den zuständigen parlamentarischen Gremien keine Initiative zu erwarten ist, die das Leben der hier lebenden Ausländer/ Ausländerinnen ein wenig sicherer machen könnte. In den Medien wird offen der Verdacht geäußert, daß der immer gewalttätiger zum Ausbruch kommende Rassismus nicht ganz ungelegen kommt als Unterstützung der Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerpolitik der Bundesregierung (vgl. TAZ vom 31. August 1992). Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Auf welche Informationen von welchen Behörden und Instan - zen hat sich der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei der Abfassung seines Berichtes gestützt? 2. Zu welchem Zeitpunkt und von wem gemeldet, lagen nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf vor, daß Angriffe gegen die ZAST bzw. gegen die Asylbwerber/ Asylbewerberinnen in Lichtenhagen/Rostock geplant seien? 3. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei dem sogenannten Schichtwechsel am Montagabend, kurz bevor die ZAST brannte, eine Art Verhandlung zwischen Polizei und Rechtsextremisten stattgefunden hat, bei der vereinbart worden ist, daß diese ins Haus durften. 4. Aufgrund welcher Lageberichte hat der Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, am 25. August 1992 in Rostock eine Zusage über 200 Mann Bundesgrenzschutz gegeben, und nach welchen Kriterien wurde der Umfang dieser Unterstützung festgelegt? 5. Sind der Bundesregierung Anforderungen nach BGS-Truppen vor dem 25. August 1992 bekannt? Wenn ja, wann wurden sie gestellt, und wie wurden sie beschieden? 6. Trifft es zu, daß die Hamburger Bereitschaftspolizisten am Montag, während des sogenannten Schichtwechsels und als der lebensgefährdende Brand gelegt wurde, deshalb abgezogen worden sind, weil sie am Dienstag in Hamburg wegen einer Demonstration von Kurdinnen und Kurden gegen die türkischen Massaker in Sirnak und einer antirassistischen Demonstration wegen Rostock eingesetzt werden sollten? 7. Zu welchem Zeitpunkt sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden des Bundes — v. a. BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz — einbezogen worden, um die zu treffenden polizeilichen Maßnahmen besser bestimmen zu können? 8. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt der einwöchigen Auseinandersetzungen weiträumige Absperrungen und Kontrollstellen, wie z. B. während des Weltwirtschaftsgipfels in München oder während der antirassistischen Demonstration in Rostock am 29. August 1992, durchgeführt? 9. Zu welchem Zeitpunkt sind welche Landesämter für Verfassungsschutz und/oder Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter oder deren örtliche Abteilungen nach Kenntnis der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz einbezogen worden, um die Frage der überregionalen Mobilisierung in neofaschistischen Kreisen zu klären, und welche Ergebnisse haben diese Beobachtungen gebracht (bitte nach Orten und Organisationen aufschlüsseln)? 10. Wie viele Festnahmen gab es von Freitag (21. August 1992) bis Mittwoch (26. August 1992) im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die ZAST Lichtenhagen? Wie viele davon waren Auswärtige, und aus welchen Städten kamen sie? 11. Wie viele Ermittlungsverfahren oder Strafanzeigen sind wegen welcher Delikte eingeleitet/veranlaßt worden? 12. In wie vielen Fällen kam es zu Mehrfachfestnahmen? 13. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis Rechtsextremisten zu Linken/Autonomen unter den Festgenommenen, und wie waren die jeweiligen Festnahmesituationen bei Linken/ Rechten? 14. Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet worden wegen Brandstiftung, versuchten Totschlags, Aufstachelung zum Rassenhaß und Volksverhetzung oder anderer in Frage kommender Delikte? 15. Wie viele davon lauten gegen Unbekannt? 16. Ab welchem Zeitpunkt, und wie viele Dokumentationstrupps der Polizei wurden in und um die ZAST eingesetzt? 17. Sind gegen Rechtsextremisten, die sich öffentlich für weitere Aktionen gegen Ausländer/Ausländerinnen ausgesprochen haben, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Wenn ja, wie viele und zu welchem Zeitpunkt, und welchen Organisationen sind sie zuzuordnen? 18. Welche dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnenden Organisationen und Vereinigungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in und um Rostock aktiv, und wie groß ist ihre jeweilige Mitgliederzahl? 19. Welche Hinweise sind dem Bundesminister des Innern, Rudolf Seiters, bei seinem Besuch in Rostock am 25. August 1992 vorgelegt worden, die auf stärkere Aktivitäten örtlicher und überregionaler rechtsextremistischer Organisationen vor dem 21. August 1992 hindeuteten? 20. Waren Vertreter/Vertreterinnen ausländischer rechtsextremistischer Organisationen vor und während der Auseinandersetzungen in Rostock anwesend? Wenn ja, welche? 21. Welche Organisationen aus dem rechtsextremistischen Spektrum tragen die Aufrufe nach weiteren Aktionen gegen Sammellager u. a. in den neuen Bundesländern? 22. Seit wann, und aufgrund welcher Informationen geht das BKA im Gegensatz zu seinen bisherigen Stellungnahmen von einer zentralen Steuerung derartiger Aktionen aus? 23. Welche Maßnahmen wurden daraufhin BKA-intern und im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder wann getroffen bzw. veranlaßt? 24. Ist die Bundesregierung bereit, das seit Januar 1992 vom BKA monatlich auf der Grundlage von Landeslagebildern erstellte Bundeslagebild zum Bereich Rechtsextremismus/ ausländerfeindliche Straftaten für die Monate Juli/August der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? 25. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die nach Hoyerswerda auf einer gemeinsamen Sitzung der Innen- und Justizministerkonferenz auf Vorschlag der AG-Kripo übernommenen Maßnahmenkataloge gegen ausländerfeindliche Straftaten sowie deren Umsetzung durch die Länder (Einrichtung von Sonderkommissionen/Ermittlungsgruppen, Bereithalten von Verstärkungskräften, polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der materiellen Sicherheit der Unterkünfte (vgl. Drucksache 12/3121)? 26. Welche Straftaten wurden zwischen den Polizeien der Länder und des Bundes seit Januar 1992 als fremdenfeindlich definiert und damit meldepflichtig gemacht (vgl. Drucksache 12/3121)? 27. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Mecklenburg-Vorpommern und, spezifiziert, aus Rostock im Juni, Juli und August dieses Jahres gemeldet? 28. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Brandenburg und, spezifiziert, aus Cottbus und Eisenhüttenstadt in demselben Zeitraum gemeldet? 29. Wie viele derartiger Straftaten wurden dem BKA aus Sachsen- Anhalt und, spezifiziert, aus Halle in diesem Zeitraum gemeldet? 30. Worauf stützt sich die Meinung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, in Rostock sei es zum erstenmal zu einer „Zusammenarbeit von Autonomen und Rechtsradikalen" gekommen? 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter an Anschlägen und Aktionen? 32. Wann wurde der Bundesregierung bekannt, daß Innensenator Magdanz die im Freien campierenden Menschen deshalb nicht anderswo, in Turnhallen z. B., untergebracht haben soll, damit nicht noch mehr Asylbewerber/Asylbewerberinnen nach Rostock kommen? Drucksache 12 /3230 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode 33. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Zentralen Aufnahmestellen ähnlich verfahren wird? 34. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Eisenhüttenstadt der Bundesgrenzschutz Asylbewerber/Asylbewerberinnen am Betreten der dortigen ZAST hindert, sie entweder sofort abschiebt oder zwingt, vor den Toren der ZAST zu kampieren? 35. Ist die Bundesregierung bereit, das Konzept der Sammellager aufgrund der Ereignisse zu überdenken und ggf. die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine humane und sichere dezentrale Unterbringung zu schaffen? Wenn nein, welche Argumente sprechen für deren Beibehaltung oder gar deren Verlagerung aus Wohngebieten heraus? 36. Wie viele Dolmetscher/Dolmetscherinnen, Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterinnen und andere Angestellte waren in Lichtenhagen für wie viele Asylbewerber/Asylbewerberinnen beschäftigt? 37. Wie viele Stellen gibt es pro ZAST, die ausschließlich für Kontakte mit und zur Information der Bevölkerung eingerichtet sind? 38. Welche Mittel — finanziell und in sachlicher Hinsicht — stellt die Bundesregierung selbst zur Information über die Problematik in den jeweiligen Herkunftsländern und der sozialen Lage der Asylbewerber/Asylbewerberinnen hier zur Verfügung? 39. Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der alltäglichen Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Asylbewerber/Asylbewerberinnen und weil die bloße Inanspruchnahme des Artikels 16 Abs. 2 in keinem Fall einen Mißbrauch bedeuten kann, darauf hinzuwirken, daß das Wort vom „Asylmißbrauch" zukünftig nicht mehr im Zusammenhang mit der Zahl der Asylbewerber/Asylbewerberinnen verwendet werden soll? 40. Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit Flüchtlingsorganisationen und Betroffenen eine Informationsbroschüre über die Situation der Sinti und Roma in den ehemaligen Ostblockländern zu erstellen und kostenlos zu verteilen? Bonn, den 7. September 1992 Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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