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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bundesnachrichtendienst und die Arbeit der Hauptstellen für Befragungswesen (G-SIG: 12010985)

Organisatorischer Zusammenhang, Dienstaufsichtsbehörde, Aufgaben und Befugnisse der Hauptstelle für Befragungswesen (HfB), Befragung von Asylbewerbern, Befragungsprotokolle, weitere Tarnorganisationen des BND, Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheimdiensten, Auskunftsverhalten der HfB-Stelle in Düsseldorf

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

29.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/323810. 09. 92

Bundesnachrichtendienst und die Arbeit der Hauptstellen für Befragungswesen

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Asylbewerber und Flüchtlinge werden in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in den Aufnahmelagern durch Mitarbeiter der ,,Hauptstellen für Befragungswesen" befragt, unter anderem, um politische, wirtschaftliche oder militärische Informationen über die Herkunftsländer zu erhalten.

Auftrag, Arbeitsweise und organisatorische Einbindung der Hauptstellen für Befragungswesen (im folgenden: HfB) sind der Öffentlichkeit nahezu nicht bekannt. Deutliche Hinweise liegen allerdings vor, daß eine enge Verknüpfung mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) vorliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Inwieweit besteht oder bestand ein organisatorischer Zusammenhang der Hauptstellen für das Befragungswesen (HfB) mit dem Bundesnachrichtendienst?

2

Inwieweit ist es zutreffend, daß seit 1958 die Hauptstellen für Befragungswesen getarnte Außenstellen des Referats ,,Befragungswesen" des Bundesnachrichtendienstes waren?

3

Welche organisatorische Struktur haben die HfB heute, und unter der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht welcher übergeordneten Behörden stehen sie?

4

Wie viele hauptamtliche und nichtangestellte Mitarbeiter (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern und der Zentralstelle in München) haben die HfB?

5

Welche Aufgaben und Befugnisse haben die HfB?

6

In welcher Weise waren oder sind die HfB an den Asylverfahren und den Aufnahmeverfahren für Flüchtlinge, Aus- und Übersiedler beteiligt bzw. beteiligt gewesen?

7

Zu welchen thematischen Bereichen führen die HfB mit den unter 6. genannten Personen Befragungen durch?

8

Wie viele Befragungen wurden jeweils in den Jahren 1985 bis 1991 von den HfB durchgeführt?

Wie viele Befragungen wurden insbesondere im Jahre 1991, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen HfB-Stellen und den Herkunftsländern der unter 6. genannten Personen, durchgeführt?

9

In welcher Höhe werden Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder jährlich für die HfB bereitgestellt?

10

Welche Aufgaben haben die nichtangestellten (freiwilligen) Mitarbeiter der HfB?

11

Wie lange und wo werden die Befragungsprotokolle der HfB aufbewahrt, und von wem werden sie genutzt?

Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften bestehen für diese Befragungsprotokolle, und inwieweit werden die Betroffenen über die Nutzung der von ihnen preisgegebenen Daten informiert?

12

Kann die Bundesregierung die heutige oder frühere Existenz folgender Teilstruktur des BND bestätigen: Abteilung 1 — Operative Beschaffung, Unterabteilung 14 — Rezeptive Aufklärung, Referat 14 a — Grenzmeldenetz, Referat 14 b — Post- und Fernmeldekontrolle, Referat 14 c — Befragungswesen?

13

Inwieweit ist es zutreffend, daß die Hauptstellen für das Befragungswesen getarnte Außenstellen des Referates 14 c des BND waren oder sind?

14

Mit welchen Behörden arbeiten die HfB zusammen, und welche Zusammenarbeit besteht — sofern Frage 13 nicht bejaht wird — insbesondere mit dem Bundesnachrichtendienst?

15

Hat der BND weitere Tarnorganisationen und, welchen Abteilungen und Aufgabenbereichen des BND sind diese zugeordnet (Namen, Anschriften dieser Tarnorganisationen)?

Inwieweit ist es zutreffend, daß Tarnorganisationen BND-intern mit dem Tarnnamen „Großlegende" bezeichnet werden?

16

Ist die Bundesregierung bereit, den Fragestellern den Gesamtaufbau des BND und die Aufgaben der einzelnen Abteilungen und Referate bekanntzumachen?

17

Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit des BND mit britischen und US-amerikanischen Geheimdiensten bezüglich des Befragungswesens bei Flüchtlingen/Asylbewerbern?

18

Trifft es zu, daß der Geheimdienst der US-Landstreitkräfte in München das „18. Military Intelligence Battalion" als zentralen Befragungsdienst stationiert hat und dieser Außenstellen an den gleichen Orten unterhält, an denen auch die HfB tätig sind?

19

Trifft die Aussage des Leiters der Hauptstelle für Befragungswesen in Düsseldorf, Immermannstraße 11, zu, von seinem Vorgesetzten sei er am 19. August 1992 angewiesen worden, den zu erwartenden Besuchern am 20. August 1992 keine Aussagen über Aufbau und Aufgaben dieser Behörde zu machen, und falls ja, warum wurde diese Anweisung gegeben?

20

Warum wurde einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages am ,20. August 1992 verwehrt, diese Behörde in Düsseldorf zu betreten?

Bonn, den 3. September 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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