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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aufbewahrung von Mitgliedsunterlagen bei den gesetzlichen Krankenkassen (G-SIG: 12010991)

Verlängerung der Aufbewahrungszeit für Versicherungsunterlagen auf 20 Jahre, Nachteile der zehnjährigen Aufbewahrung für die Versicherten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/325814.09.92

Aufbewahrung von Mitgliedsunterlagen bei den gesetzlichen Krankenkassen

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Vernichtung, der Renten- und Krankenversicherungsdaten bereits nach zehn Jahren Aufbewahrungszeit führt dazu, daß unwiederbringliche Informationen der Versicherten über ihre Rentenzeiten verloren gehen und dies einen erheblichen Nachteil bei der Berechnung der Rentenzeiten mit sich bringt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist dieses Problem behebbar durch eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit zum Beispiel auf zwanzig oder mehr Jahre?

Wenn nein, warum nicht?

2

Sieht die Bundesregierung überhaupt Probleme mit der zehnjährigen Aufbewahrungszeit und hat sie Informationen, daß es dadurch erhebliche Nachteile bei der Berechnung der Rentenzeiten schon gegeben hat?

3

Hat die Bundesregierung vor, entsprechende Vorschläge zur Lösung dieser Problematik zu unterbreiten?

Bonn, den 14. September 1992

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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