Verpflichtung im Zwei-plus-Vier-Vertrag zum Verbot von Parteien und Vereinigungen, die sich gegen Völkerverständigung richten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990 wurde ein „Gemeinsamer Brief an die vier Siegermächte" gerichtet, der vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und dem seinerzeit amtierenden Außenminister der DDR, Ministerpräsident Lothar de Maizière, unterzeichnet wurde. In Punkt 3 dieses Briefes ist ausgeführt:
- „Der Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird auch im vereinten Deutschland durch die Verfassung geschützt. Sie bietet die Grundlage dafür, daß Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sowie Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten werden können. Dies betrifft auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen. "
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Vor welchem historischen bzw. 1990 aktuellen Hintergrund wurde dieser Passus in den „Gemeinsamen Brief" aufgenommen?
Welche Bedeutung hat dieser Punkt für die Bundesregierung im Hinblick auf die derzeitige politische Situation?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die in diesem Abschnitt gemachten Aussagen tatsächlich und konkret umzusetzen?