Auflösung der Außenstelle des Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienstes in Berlin
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Beschluß vom Oktober 1990 wurde durch das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit eine Außenstelle des Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienstes der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB e. V.) in Ost-Berlin eingerichtet. Die Arbeit der Außenstelle besteht darin, den Aufbau demokratischer Jugendstrukturen in den neuen Bundesländern zu unterstützen und als Koordinierungsstelle für die internationale Jugendarbeit zu dienen. Die Arbeit der Außenstelle wurde bis zum 31. Dezember 1992 befristet, eine Verlängerung der Frist Mitte diesen Jahres abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie begründet die Bundesregierung die Auflösung der Außenstelle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die interkulturelle Erziehung gerade in den neuen Ländern und insbesondere im Hinblick auf das Zusammenwachsen der alten und neuen Bundesländer unerläßlich ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der jüngsten Ausschreitungen gegen Ausländer in den neuen Bundesländern diese interkulturelle Erziehung eine hohe Priorität erhalten muß, um das von der Bundesregierung proklamierte „Miteinander" der unterschiedlichen Kulturen möglich zu machen und das gegenseitige Verständnis zu fördern?
Ist von seiten der Bundesregierung ein Ersatz für die Außenstelle des IJAB e.V. vorgesehen, und
wenn ja, welcher,
wenn nein, warum nicht?
Besteht die Möglichkeit der Übernahme der Aufgaben des IJAB e. V. durch einen anderen freien Träger der Jugendarbeit, z. B. durch die Stiftung Demokratische Jugend, die als Träger des Programms Auf- und Ausbau von Freien Trägern der Jugendhilfe mit 50 Mio. DM für 1992 gefördert wurde?
Ist bei der Übernahme der Aufgaben durch einen anderen Träger die Fortführung der Arbeit des IJAB e.V. in derselben Weise gewährleistet wie durch den IJAB e.V. selbst, oder ist nicht vielmehr eine Prioritätensetzung des jeweiligen Trägers auf seine eigenen Inhalte zu befürchten?