BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Langfristig geförderte Jugendarbeit in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12011062)

Finanzielle Sicherung der Jugendarbeit zur Verhinderung von Jugendkrawallen und Ausschreitungen, Unterstützung für Länder und Kommunen bei der Strukturumwandlung von kommunalen in freie Träger der Jugendarbeit, Beteiligung neu gegründeter Jugendorganisationen an jugendpolitischen Konzeptionen und Programmen der Bundesregierung, Schaffung von mehr Transparenz politischer Entscheidungen durch Jugendbildungsarbeit, ressort-übergreifende Strukturen für Jugendpolitik

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Frauen und Jugend

Datum

05.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/348819.10.92

Langfristig geförderte Jugendarbeit in den neuen Bundesländern

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der sich häufenden gewalttätigen rechtsradikalen Aktionen und der verbreiteten Gleichgültigkeit, ja Zustimmung in der Bevölkerung, herrscht unter Politikerinnen und Politikern aller Parteien allgemeine Ratlosigkeit. Bestenfalls wird versucht, mit kurzfristigen Aktionen und Programmen zu reagieren.

Unserer Meinung nach reichen diese Ansätze nicht weit genug. Gewaltneigung und Anfälligkeit Jugendlicher für rechtsradikale Strömungen halten wir nur für eines der Symptome tiefgebender gesellschaftlicher Konflikte.

Mit dem politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umbruch im Osten kommt es — davon ist auszugehen — zu tiefgreifenden Veränderungen in den Lebensbedingungen, Lebenslagen und der Lebensführung der Menschen. Nachhaltige Auswirkungen wird dieser Umbruch besonders für die Heranwachsenden haben, die sich in der Phase der Orientierung und Identitätsbildung befinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was wird getan, um nicht erst nach Jugendkrawallen und Ausschreitungen eine finanziell geförderte Jugendarbeit zu sichern?

2

Welche Unterstützung erhalten die Länder und Kommunen, um die Strukturumwandlung von kommunalen Trägern in freie Träger von Jugendarbeit zu gewährleisten?

3

Inwieweit werden die neu gegründeten und sich im Aufbau befindlichen Jugendorganisationen, wie z. B. die Landesjugendringe, an der Erarbeitung jugendpolitischer Konzeptionen und Programme der Bundesregierung beteiligt?

4

Was hat die Bundesregierung unternommen, um durch eine geförderte Jugendbildungsarbeit politische Entwicklungen, deren Chancen und Risiken, für Jugendliche transparenter zu machen?

5

Inwieweit setzt die Bundesregierung heute die Erkenntnis um, daß Jugendpolitik nicht auf ein Ressort beschränkt werden kann? Welche ressortübergreifenden Strukturen für jugendpolitische Entscheidungen gibt es bereits?

Bonn, den 19. Oktober 1992

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen