Erhalt und Pflege sowjetischer Denkmäler auf dem Territorium der neuen Bundesländer (Artikel 18 des Deutsch-Sowjetischen Nachbarschaftsvertrages vom 8. November 1990) und der deutschen Soldatengräber auf dem früheren sowjetischen Territorium
der Abgeordneten Angela Stachowa und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Gibt es ein Konzept der Bundesregierung zur Umsetzung der in dem obengenannten Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, wenn ja, was beinhaltet es, und wie wurde es mit den russischen Verantwortungsträgern und den Bundesländern abgestimmt?
Stimmt es, daß für eine bestimmte Anzahl von Ehrenfriedhöfen, die sich inmitten von Städten und Gemeinden befinden, eine Umsetzung neben oder auf Gemeindefriedhöfe erfolgen soll? Wenn ja, wie werden die sich daraus ergebenden ethisch-religiösen, finanziellen und materiellen Aspekte gelöst, und wie soll gesichert werden, daß der Bestand von würdigen Gedenk- und Bestattungsstätten der früheren Sowjetarmee nicht gefährdet wird?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die Instandsetzung und den Erhalt einer der größten Gedenkstätten in den neuen Bundesländern, der in Zeithain, und welche finanziellen Mittel sieht sie dafür vor?
Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung den neuen Ländern für den Erhalt und die Pflege der Gedenkstätten in diesem Jahr und in den nächsten Jahren zur Verfügung?
Welche Vorstellungen gibt es zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rußland, der Ukraine und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion zum Erhalt und zur Pflege deutscher Soldatengräber auf dem früheren sowjetischen Territorium, und wie ist der derzeitige Stand?