Kündigungen im öffentlichen Dienst
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Einigungsvertrag sieht im Artikel 20 Abs. 1 sowie in der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Übergangsregelungen für Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands vor.
Auf dieser Grundlage sind seit dem 3. Oktober 1990 flächendeckend Entlassungen im öffentlichen Dienst vorgenommen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Entlassungen im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands sind im Rahmen einer ordentlichen Kündigung und wie viele im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung nach Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A des Einigungvertrages erfolgt?
(Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ministerien und Bundeskanzleramt!)
Wie viele Arbeitsverhältnisse endeten ohne Kündigung und Einzelfallprüfung durch Abwicklung entsprechend Artikel 13 Abs. 2 i.V.m. Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III des Einigungsvertrages in den in Frage 1 aufgeführten Bereichen?
Wie viele Arbeitnehmer wurden nach Artikel 13 Abs. 2 i.V.m. Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III in den in Frage 1 aufgeführten Bereichen übernommen?
Wie viele Personen in Bundeseinrichtungen sind in den letzten zwei Jahren überprüft worden?
a) Wie viele davon wurden als belastet angesehen?
b) Wurden Erkenntnisse aus den Überprüfungen auch anderen Behörden zugänglich gemacht?
Wenn ja, welche sind es?
c) Wo verbleiben die Unterlagen der Überprüfungen?
Gab es in den einzelnen Ministeriumsbereichen noch gesonderte Richtlinien zur Durchführung des personellen Veränderungsprozesses in den Verwaltungen Ostdeutschlands?
Wenn ja, welche Richtlinien sind es?