Pränatale Diagnostik in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt die Genomanalyse und Gentherapie in einem Gesetz zu regeln.
Humangenetische Beratung und Diagnose werden bereits heute in größerem Umfang praktiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die in humangenetischen Beratungsstellen gegebene pränatale Diagnose zutrifft, a) vor einem invasiven Eingriff, b) nach einem invasiven Eingriff?
Der Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über den „Regelungsbedarf auf den Gebieten der Genomanalyse im Gesundheitsbereich und der Gentherapie" weist als Zahl für den Anteil der Ratsuchenden, bei denen sich Hinweise auf eine genetisch bedingte Krankheit finden lassen, 3 % aus (1989).
Wie setzt sich diese Gruppe von 3 % hinsichtlich des Alters der Ratsuchenden zusammen?
Welche Hauptkrankheiten oder Anomalien werden diagnostiziert?
Wieviel Prozent der Frauen/Paare treiben ihr Kind nach prognostizierter Krankheit ab, a) insgesamt, b) aufgeschlüsselt nach Hauptkrankheiten?
Wieviel Prozent aller invasiven Eingriffe haben eine Fehlgeburt oder Schädigung des Embryos zur Folge?
Mit welcher Begründung wird eine sogenannte „Altersindikation" bei Frauen über 35 durchgeführt?
Wird in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte „Triple-Diagnostik" angewandt? Wenn ja, in welchem Umfang?