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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einhaltung von Orientierungen der Internationalen Arbeitsorganisation (G-SIG: 12011141)

Einhaltung der IAO-Vorschriften gegen berufliche Diskriminierung in den neuen Bundesländern, Fragebogenaktionen von Bundesbehörden, Regelungen des Einigungsvertrages zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Beschleunigung von Arbeitsrechtsverfahren

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/384224. 11.92

Einhaltung von Orientierungen der Internationalen Arbeitsorganisation

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Internationale Arbeitsorganisation hat im Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der IAO eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958, durch die Bundesrepublik Deutschland bereits 1986/87 damalige Praktiken der Bundesrepublik Deutschland kritisiert.

Gegenwärtig vollzieht sich im Osten Deutschlands ein breiter Prozess der Aussonderung von Bürgern aus dem Berufsleben aufgrund ihrer früheren Zugehörigkeit bzw. Funktion in bestimmten Parteien und Organisationen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen7

1

Will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Orientierungen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen diskriminierende Berufsverbotsmaßnahmen in den neuen Bundesländern durchgesetzt werden?

1.1

Wie soll durchgesetzt werden, daß die notwendige Einzelfallprüfung zum konkreten Nachweis einer gegen die Menschenrechte oder gegen die Sicherheit des Staates gerichtete Betätigung bei jedem betroffenen Bürger angewandt wird?

1.2

Wie wird verhindert, daß durch pauschale Einordnungen ganze Gruppen von Bürgern in ihrer beruflichen Existenz bedroht und politisch diskriminiert werden?

2

Wird die Bundesregierung Einfluß nehmen, daß Rechtsbeugungen und Diskriminierungen im Bildungswesen unterbunden werden und alle bisher Betroffenen entsprechend der konkreten fallbezogenen Rechtslage rehabilitiert oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und rechtsstaatlichen Grundsätzen behandelt werden?

3

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren flächendeckende Fragebogenaktionen von Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen zur detaillierten Erfassung von Personendaten?

4

Ist die Bundesregierung in der Lage, eine rechtsverbindliche Interpretation der Regelungen des Einigungsvertrages, insbesondere der in der Anlage I Kapitel XIX formulierten Gründe für sogenannte ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen, zu geben, um willkürliche und diskriminierende Anwendungen auszuschließen?

5

Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zu verbessern und die wachsende Zahl der Arbeitsrechtsklagen in angemessenen Zeiträumen zu bewältigen?

Bonn, den 17. November 1992

Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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