Einhaltung von Orientierungen der Internationalen Arbeitsorganisation
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Internationale Arbeitsorganisation hat im Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der IAO eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958, durch die Bundesrepublik Deutschland bereits 1986/87 damalige Praktiken der Bundesrepublik Deutschland kritisiert.
Gegenwärtig vollzieht sich im Osten Deutschlands ein breiter Prozess der Aussonderung von Bürgern aus dem Berufsleben aufgrund ihrer früheren Zugehörigkeit bzw. Funktion in bestimmten Parteien und Organisationen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Orientierungen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen diskriminierende Berufsverbotsmaßnahmen in den neuen Bundesländern durchgesetzt werden?
Wie soll durchgesetzt werden, daß die notwendige Einzelfallprüfung zum konkreten Nachweis einer gegen die Menschenrechte oder gegen die Sicherheit des Staates gerichtete Betätigung bei jedem betroffenen Bürger angewandt wird?
Wie wird verhindert, daß durch pauschale Einordnungen ganze Gruppen von Bürgern in ihrer beruflichen Existenz bedroht und politisch diskriminiert werden?
Wird die Bundesregierung Einfluß nehmen, daß Rechtsbeugungen und Diskriminierungen im Bildungswesen unterbunden werden und alle bisher Betroffenen entsprechend der konkreten fallbezogenen Rechtslage rehabilitiert oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und rechtsstaatlichen Grundsätzen behandelt werden?
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren flächendeckende Fragebogenaktionen von Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen zur detaillierten Erfassung von Personendaten?
Ist die Bundesregierung in der Lage, eine rechtsverbindliche Interpretation der Regelungen des Einigungsvertrages, insbesondere der in der Anlage I Kapitel XIX formulierten Gründe für sogenannte ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen, zu geben, um willkürliche und diskriminierende Anwendungen auszuschließen?
Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zu verbessern und die wachsende Zahl der Arbeitsrechtsklagen in angemessenen Zeiträumen zu bewältigen?