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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Situation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den ostdeutschen Gemeinden Ende 1992 (G-SIG: 12011151)

Situation der Trinkwasserversorgung in ostdeutschen Gemeinden, Einhaltung von Grenzwerten, Anforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie, Grundwasserbelastung, Sanierung der Trinkwasserversorgung, Finanzierung

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/387626.11.92

Situation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den ostdeutschen Gemeinden Ende 1992

der Abgeordneten Susanne Kastner, Dr. Uwe Küster, Michael Müller (Düsseldorf), Friedhelm Julius Beucher, Thea Bock, Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Gernot Erler, Achim Großmann, Karl Hermann Haack (Extertal), Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar Hauchler, Dieter Heistermann, Gabriele Iwersen, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dr. Christine Lucyga, Ingrid Matthäus-Maier, Ulrike Mascher, Herbert Meißner, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Manfred Opel, Dr. Helga Otto, Rudolf Purps, Siegfried Scheffler, Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz, Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Ludwig Stiegler, Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Josef Vosen, Dr. Konstanze Wegner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Gunter Weißgerber, Gudrun Weyel

Vorbemerkung

Die in großem Umfang hohe Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers und der zum Teil desolate Zustand der Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen und der Rohrnetze und Kanäle führen in vielen ostdeutschen Gemeinden zu starken Belastungen des Trinkwassers. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung können nicht jederzeit und überall eingehalten werden.

Die Sanierung der Trinkwasserversorgungsanlagen und der Abwasserbehandlungsanlagen ist aus Gesundheitsgründen dringend notwendig. Die Bundesregierung hat sich aber auch verpflichtet, der EG-Kommission bis zum 31. Dezember 1992 Sanierungspläne vorzulegen, aus denen hervorgeht, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der EG-Trinkwasserrichtlinie (80/778/EWG), der EG-Oberflächenwasserrichtlinie (75/440/EWG) und der EG-Grundwasserrichtlinie (80/68/EWG) bis zum 31. Dezember 1995 auch in den neuen Ländern sichergestellt werden soll.

Die ostdeutschen Gemeinden klagen zunehmend über die Kosten, die ihnen aufgrund der unabweisbaren Sanierungsaufgaben entstehen. In vielen Bereichen wird befürchtet, daß der Kubikmeterpreis für Trinkwasser bis 1996 um bis zu 150 v. H. auf dann 6 DM/m3 ansteigen wird. Der Gesamtpreis für Trinkwasser und Abwasser kann schon 1993 bei über 7 DM/m3 liegen.

Wenn die Kommunen und Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft keine ausreichende Unterstützung durch die Bundesregierung und Länder erhalten, ist absehbar, daß die Kosten der Sanierung für die Menschen in den neuen Ländern nicht mehr tragbar sind und die notwendige Sanierung bis 1995 nicht sicherzustellen ist.

Dies würde nicht mit der Verpflichtung der Bundesregierung vereinbar sein, für einheitliche ökologische Lebensverhältnisse Sorge zu tragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Trinkwasserversorgung in den ostdeutschen Gemeinden?

2

Für welche Grenzwertüberschreitungen sind Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, und welche konkreten Sanierungsmaßnahmen mit welchen Kosten sind vorgesehen, um bis Ende 1995 die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Oberflächengewässer in den neuen Bundesländern?

4

Welche Qualitätsnormen für Oberflächengewässer der EG-Richtlinie 75/440/EWG sind nicht erfüllt und welche konkreten Sanierungsmaßnahmen mit welchen Kosten sind geplant, um bis Ende 1995 die Anforderungen der EG-Richtlinie einhalten zu können?

5

Welche Sanierungsmaßnahmen mit welchen Kosten sind im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung und Kanalisation geplant?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand des Grundwassers in den neuen Bundesländern?

7

Welche Schadstoff- und Nährstoffbelastungen des Grundwassers sind festgestellt worden, und welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind geplant, um bis Ende 1995 die Verhinderung bzw. Beschränkung der Schadstoffeinleitungen in das Grundwasser sicherzustellen?

8

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Sanierung und die Modernisierung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in den ostdeutschen Gemeinden? Wie beurteilt sie die derzeitige gesundheitliche Gefährdung beim Aufbau der neuen Bundesländer durch unzureichendes Trinkwasser?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die notwendige Sanierung der Trinkwasserversorgung und der Gewässer in den neuen Ländern nicht ausschließlich zu Lasten der Verbraucher in den ostdeutschen Gemeinden durchgeführt werden kann?

10

Wie kann die unabweisbare Sanierung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbelastung in den neuen Bundesländern finanziert werden, und welche finanziellen Hilfen wird die Bundesregierung den ostdeutschen Kommunen und Versorgungsunternehmen 1993 und in den nachfolgenden Jahren zur Verfügung stellen? Soll das Ende 1992 auslaufende Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" 1993 nun doch weitergeführt werden und gegebenenfalls wie?

11

Welche Möglichkeiten gibt es, Gewässerschutzinvestitionen mit der nach dem Abwasserabgabengesetz geschuldeten Abwasserabgabe zu verrechnen, und gibt es Überlegungen, für die neuen Bundesländer darüber hinausgehende Ausnahmeregelungen und Erleichterungen zu schaffen?

12

Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen bzw. Vorschlägen, Gewässerschutzinvestitionen in den alten Bundesländern zugunsten der neuen Bundesländer aufzuschieben, und sieht sie überhaupt eine Möglichkeit für einen entsprechenden Finanzausgleich zwischen den Gemeinden West und Ost?

13

Wie kann die Finanzausstattung der ostdeutschen und westdeutschen Kommunen konkret verbessert werden, um eine Durchführung der lebensnotwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleisten zu können?

Bonn, den 26. November 1992

Susanne Kastner Dr. Uwe Küster Michael Müller (Düsseldorf) Friedhelm Julius Beucher Thea Bock Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Hans Martin Bury Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Freimut Duve Gernot Erler Achim Großmann Karl Hermann Haack (Extertal) Manfred Hampel Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Gabriele Iwersen Renate Jäger Siegrun Klemmer Fritz Rudolf Körper Walter Kolbow Dr. Klaus Kübler Uwe Lambinus Dr. Christine Lucyga Ingrid Matthäus-Maier Ulrike Mascher Herbert Meißner Siegmar Mosdorf Jutta Müller (Völklingen) Dr. Edith Niehuis Doris Odendahl Manfred Opel Dr. Helga Otto Rudolf Purps Siegfried Scheffler Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz Rolf Schwanitz Wieland Sorge Ludwig Stiegler Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Josef Vosen Gudrun Weyel

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