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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Frauen und Kinder als Asylsuchende (G-SIG: 12011175)

Statistiken, Herkunftsländer, Asylgründe

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/400415. 12.92

Frauen und Kinder als Asylsuchende

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Brigitte Adler, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Elke Ferner, Christel Hanewinckel, Gabriele Iwersen, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Siegrun Klemmer, Regina Kolbe, Brigitte Lange, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Dr. Edith Niehuis, Dr. Helga Otto, Horst Peter (Kassel), Günter Rixe, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Erika Simm, Uta Titze, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Dr. Margrit Wetzel, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting), Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Uta Zapf

Vorbemerkung

Menschenrechtsverletzungen an Frauen werden öffentlich immer bekannter, häufiger und brutaler. In einigen Staaten wird Vergewaltigung als Foltermethode an Regimegegnerinnen angewendet. Religiös-fundamentalistische Staaten sehen für durch Frauen begangenen Ehebruch die Todesstrafe vor und verfolgen Frauen, weil sie sich religiös begründeter Unterdrückung widersetzen.

Bereits vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag in einem Antrag von Frauen aller Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu erstellen und zu veröffentlichen und das Asylrecht dahin gehend zu ändern, daß auch wegen ihres Geschlechts verfolgte Frauen Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland genießen. Bisher wurde weder der Bericht vorgelegt, geschweige denn die Asylrechtsänderung in diesem Sinne vorgenommen.

Statt dessen soll das Asylrecht z. B. für Flüchtlinge aus Staaten, in denen in der Regel keine staatliche Verfolgung stattfindet, eingeschränkt werden. Dies kann verfolgte Frauen besonders treffen, da in einem vermeintlichen Nichtverfolgerstaat möglicherweise Frauen dennoch verfolgt sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wird dieses Problem z. Z. weitgehend ignoriert. Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht einmal die Statistik über die Zahl der Asylsuchenden und ihre Herkunftsländer geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern sind von 376 957 Asylbewerbern 83 370 Frauen und 99 237 Kinder. Von 89 429 anerkannten Asylberechtigten sind 25 466 Frauen und 7 833 Kinder (Stand 31. Dezember 1991).

Frauenspezifische Verfolgung erfordert jedoch auch frauenspezifische Lösungen, die nur zu finden sind, wenn die besondere Problematik der politischen Verfolgung von Frauen nicht ignoriert wird.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Erstellt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Statistiken über Zahl und Herkunft von Asylsuchenden, die geschlechtsspezifisch und nach dem Alter aufgeschlüsselt sind?

2

Wenn nein, warum nicht, und wird sie künftig eine nach dem Geschlecht spezifizierte Aufschlüsselung vornehmen und veröffentlichen?

3

Wenn ja, wie viele der z. Z. anhängigen Asylverfahren betreffen Frauen und Kinder?

4

Aus welchen Herkunftsländern kommen diese asylsuchenden Frauen und Kinder, und wie ist die Altersstruktur dieser Kinder?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Asylgrund vorliegt, wenn Frauen in ihren Heimatländern verfolgt werden, weil sie gegen religiös oder anders begründete Verhaltensvorschriften, Normen oder Rollenzuweisungen verstoßen haben oder sich dagegen auflehnen?

6

Wie viele der asylsuchenden Frauen geben solche geschlechtsspezifischen Asylgründe an?

7

Wie viele der asylsuchenden Frauen erhalten aufgrund solcher geschlechtsspezifischer Asylgründe Asyl oder ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland?

8

Welche Asylgründe werden von unbegleiteten asylsuchenden Kindern angegeben?

9

Wie viele von diesen unbegleiteten asylsuchenden Kindern werden anerkannt, und was geschieht mit jenen, die nicht anerkannt werden?

Bonn, den 15. Dezember 1992

Dr. Marliese Dobberthien Brigitte Adler Angelika Barbe Ingrid Becker-Inglau Rudolf Bindig Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Elke Ferner Christel Hanewinckel Gabriele Iwersen Ilse Janz Dr. Ulrich Janzen Siegrun Klemmer Regina Kolbe Brigitte Lange Dr. Christine Lucyga Ulrike Mascher Heide Mattischeck Ulrike Mehl Dr. Edith Niehuis Dr. Helga Otto Horst Peter (Kassel) Günter Rixe Ursula Schmidt (Aachen) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Walter Schöler Erika Simm Uta Titze Karsten D. Voigt (Frankfurt) Gerd Wartenberg (Berlin) Dr. Konstanze Wegner Barbara Weiler Dr. Margrit Wetzel Gudrun Weyel Hermann Wimmer (Neuötting) Verena Wohlleben Hanna Wolf Uta Zapf

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