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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Lage von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Deutschland

<span>Anzahl der Unionsbürger in Deutschland, Probleme der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, Integrationskurse, Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtmitteilung der Unionsbürger-Richtlinie, Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Anspruch auf deutsche Sozialleistungen, Freizügigkeit, Information über die Rechte aus der Unionsbürgerschaft, Wahlrecht, Arbeit des deutschen SOLVIT-Zentrums</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

14.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/986224. 06. 2008

Lage von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Deutschland

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Vergleich der EU-Bürger können die Deutschen am wenigsten etwas mit dem Begriff der Unionsbürgerschaft anfangen (Flash Eurobarometer Nummer 213). Während 20 Prozent der befragten Deutschen in einer Eurobarometer-Umfrage angaben, mit dem Begriff vertraut zu sein, lagen die Zahlen in Italien bei 65 Prozent und in Spanien bei 63 Prozent. In derselben Umfrage gaben 66 Prozent der Deutschen an, gar nicht oder nicht gut über ihre Rechte als Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger informiert zu sein.

Die Rechte und Pflichten, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben sind jedoch elementare Bestandteile zur Entwicklung einer europäischen Identität und letztlich zentral zur weiteren Unterstützung der europäischen Integration. Vor diesem Hintergrund kommt das im April 2007 vom Rat beschlossene Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ (EU-Amtsblatt L 110/33 vom 27. April 2007) gerade recht. Damit sollen nämlich bis zum Jahr 2013 Maßnahmen und Projekte der EU-Kommission, der Mitglied- aber auch von Drittstaaten sowie von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gefördert werden, um gemäß Artikel 3 des Ratsbeschlusses z. B.

  • die in der EU lebenden Menschen über die sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechte aufzuklären,
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur aktiven Teilnahme am demokratischen Leben in der EU zu bewegen bzw.,
  • den interkulturellen und interreligiösen Dialog auf europäischer Ebene zu fördern.

Die Europäische Kommission erstattet regelmäßig Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft. In ihrem aktuellen Bericht KOM(2008) 85 endg. zeigt sie Probleme in fünf Bereichen auf:

  • Schwierigkeiten bei der Umsetzung der sog. Unionsbürger-Richtlinie (2004/38/EG), die in der Bundesrepublik Deutschland mit dem 2004 beschlossenen Freizügigkeitsgesetz/EU ins deutsche Recht überführt wurde: So würden Familienangehörige aus Drittländern mitunter bei der Genehmigung ihrer Einreise aber auch bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten auf Probleme stoßen.
  • Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten vor allem durch die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich.
  • Sinkendes Interesse hinsichtlich der Aufstellung als Kandidatin bzw. als Kandidat in einem anderen Mitgliedstaat bei Wahlen zum Europäischen Parlament. Über den im Dezember 2006 vorgelegten Richtlinienvorschlag (KOM(2006) 791) hat der Rat bis heute noch nicht entschieden.
  • Verweigerung der Teilnahme an nationalen oder regionalen Wahlen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an ihrem Wohnsitzstaat.
  • Unzureichende personelle Ausstattung der sog. SOLVIT-Zentren „in nahezu der Hälfte aller Mitgliedstaaten“. Die SOLVIT-Stellen unterstützen seit dem Jahr 2002 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU bei der Lösung von Problemen, die auf einer fehlerhaften Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch einzelstaatliche Verwaltungen beruhen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die SOLVIT-Stelle im Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) eingerichtet (www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/ihr-eu-service-ministerium,did=144446.html).

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung weist zudem in ihrem 7. Lagebericht auf zwei Probleme für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hin:

  • Zum einen haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland (anders als z. B. Spätaussiedlerinnen und -aussiedler) im Hinblick auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikationen einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren nur für „bestimmte Berufe“ (Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 62).
  • Zudem werden arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger seit 2006 in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 7 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – aber auch vom Sozialhilfebezug nach § 23 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgeschlossen (a. a. O. S. 131).

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeines

1. Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger leben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Herkunftsländern)?

2. Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundesregierung über bzw. im Hinblick auf die Beteiligung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern am Erwerbsleben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch quantitativ differenzieren nach: Hochqualifizierten Arbeitskräften, Wissenschaftlern und Forschern, Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitslosen, sowie dem Land des Bildungsabschlusses)?

3. Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundesregierung über bzw. im Hinblick auf die Bildungserfolge von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schülerinnen und Schülern bzw. von Auszubildenden und Studierenden, die (ggf. neben der deutschen Staatsangehörigkeit) den Pass eines Mitgliedstaates besitzen (wenn möglich – zwischen verschiedenen Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch ist die Zahl der jeweiligen Bildungsabschlüsse und Abbrecherquoten (bitte ebenfalls differenziert nach den verschiedenen Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung auf etwaige Probleme im Interesse der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit hier gegensteuern?

Integrationskurse

4. Wird inzwischen – entgegen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/725, S. 4) – die Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Integrationskursen statistisch erfasst?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben seit 2005

  • einen Antrag auf Zulassung an den Integrationskursen des Bundes gestellt,
  • an einem Integrationskurs teilgenommen,
  • einen Integrationskurs abgeschlossen,
  • an einer Abschlussprüfung teilgenommen,
  • den Abschlusstest bestanden (bitte für die Jahre 2005 bis 2007 und nach den jeweiligen Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Aufenthaltsrecht

5. Welchen Hintergrund und Stand hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichtmitteilung zur Richtlinie 2004/38, die das Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen regelt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten?

6. Sind der Bundesregierung Probleme bekannt im Hinblick auf die Genehmigung der Einreise von aus Drittländern stammenden Familienangehörigen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bzw. bei der Ausstellung diesbezüglicher Aufenthaltskarten, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?

Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse

7. Welche Probleme sind der Bundesregierung bekannt, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Anerkennung der von ihnen im Ausland erworbenen beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikationen haben?

8. Ist es zutreffend – worauf die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ihrem 7. Lagebericht hinweist – dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (anders als Spätaussiedlerinnen und -aussiedler) in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren nur im Hinblick auf „bestimmte Berufe“ haben (Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 62)?

Wenn ja,

für welche Berufe haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren?

Warum werden sie dies bezüglich gegenüber Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern benachteiligt?

Hat die Bundesregierung vor, an diesem Missstand etwas zu ändern, und wenn nein, warum nicht?

Ausschluss von arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII

9. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, dass inzwischen mehrere Sozial- und Landessozialgerichte den Ausschluss zumindest solcher arbeitsuchender Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang von Leistungen nach § 7 Abs. 1 SGB II als unvereinbar erklärt haben mit dem Diskriminierungsverbot des Artikels 12 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) bzw. mit Artikel 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. mit dem sog. Collins-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Rechtssache C-138/02; vgl. hierzu m. w. N. Geiger, U.: Informationsbrief Ausländerrecht 1/2008, S. 46, 47f)?

10. Haben arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland vom Sozialhilfebezug nach § 23 Abs. 3 SGB XII ausgeschlossen worden sind, zumindest Anspruch auf Leistungen zumindest nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), und wenn nein, warum nicht?

Arbeitnehmerfreizügigkeit

11. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die Mobilitätsströme aus den neuen osteuropäischen in die alten Mitgliedstaaten seit 2004 nur „sehr begrenzt waren“, und wenn nein, warum nicht?

12. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten auf die Volkswirtschaften „positive Auswirkungen hatten“?

a) Wenn ja, welche positive Auswirkungen erkennt die Bundesregierung?

b) Wenn nein, warum nicht?

13. Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass die Beschäftigungsquote von Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den neuen Mitgliedstaaten z. B. in Großbritannien bei 84 Prozent liegt – und damit höher als bei jeder anderen Einwanderergruppe (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung derartige Feststellung?

14. Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass „ein Großteil der ostereuropäischen Arbeitsmigranten, die seit 2004 nach Großbritannien ausgewandert sind aufgrund der verbesserten Lebensbedingungen in den Ursprungsländern das Land mittlerweile wieder verlassen haben“ und dass sich dieser Trend vermutlich „fortsetzen wird“ mit der Folge, dass „deutlich weniger Arbeitskräfte neu einwandern werden“ (zit. nach FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die für 2009 anstehende Entscheidung über die Verlängerung bzw. das Auslaufen der Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten?

a) Ist vor diesem Hintergrund eine übermäßige Beeinträchtigung des deutschen Arbeitsmarktes durch ein Auslaufen der Übergangsfristen absehbar?

Wenn ja, warum, in welchen Bereichen, und in welchem Ausmaß?

b) Erwartet die Bundesregierung durch ein Auslaufen der Übergangsfristen eine flächendeckende Beeinträchtigung in der ganzen Bundesrepublik Deutschland oder in einzelnen Regionen?

Wenn ja, in welchen?

c) Prüft die Bundesregierung eine ausschließlich ortsbezogene Verlängerung von Freizügigkeitseinschränkungen?

Stärkung des Bewusstseins über die Unionsbürgerschaft

15. Wie hat die Bundesregierung seit 2005 die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte durch die Unionsbürgerschaft informiert?

16. Hält die Bundesregierung weitere Schritte für notwendig, um über die Rechte und Pflichten aus der Unionsbürgerschaft zu informieren?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

17. Beteiligt sich die Bundesregierung an dem mit Ratsbeschluss vom 19. April 2007 beschlossenen Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“, und wenn ja, welche Projekte hat sie beantragt?

Förderung der politischen Teilhabe

18. Welche Erkenntnisse hat die Deutsche Bundesregierung darüber, wie die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Wahlen zum Europäischen Parlament bzw. bei Kommunalwahlen ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen?

19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. welche Maßnahmen plant die Bundesregierung (z. B. im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009), um die Ausübung des aktiven, aber auch des passiven Wahlrechts bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu fördern?

20. Weshalb hat der Rat nach Auffassung der Bundesregierung die im Dezember 2006 vorgelegte Richtlinie (KOM(2006) 791) zur Erleichterung des bislang noch aufwändigen Verwaltungsverfahrens und des dadurch gesunkenen Interesses hinsichtlich der Aufstellung als Kandidatin bzw. als Kandidat in einem anderen Mitgliedstaat bei Wahlen zum Europäischen Parlament noch nicht entschieden?

21. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den diesbezüglichen Verhandlungen des Rates?

22. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und wird diese noch Auswirkungen auf die Wahl des Europäischen Parlamentes im Juni 2009 haben?

23. In welchen Mitgliedstaaten ist es für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – ausweislich des o. g. Berichts der EU-Kommission – möglich, an nationalen oder regionalen Wahlen teilzunehmen?

24. Welche Erfahrungen wurden hiermit – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den jeweiligen Mitgliedstaaten gemacht und könnten diese auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen werden?

25. Hält es die Bundesregierung für integrationspolitisch sinnvoll, Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das aktive und passive Wahlrecht auch auf Länderebene – zumindest aber (aufgrund der dortigen spezifischen Rechtslage) in Stadtstaaten (wie z. B. in Hamburg) – zu ermöglichen, so wie das nicht nur die GAL-Bürgerschaftsfraktion, sondern auch die CDU- Bürgerschaftsfraktion in ihrem Antrag „Bürgerschaftswahlrecht für Europäische Unionsbürger in Hamburg“ gefordert hatten (Drucksachen 18/3154 und 18/ 3069)?

Das deutsche SOLVIT-Zentrum

26. Wie viele Personen sind in dem im BMWi eingerichteten deutschen SOLVIT-Zentrum beschäftigt?

Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2002 entwickelt?

Wie verhält sich Zahl der im deutschen SOLVIT-Zentrum Beschäftigten im EU-Vergleich?

27. Wie viele Fälle werden dem deutschen SOLVIT-Zentrum monatlich neu angetragen?

28. Wie hat sich die Zahl der neuen Fälle seit dem Jahr 2002 entwickelt (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – die Zahl der an die jeweiligen SOLVIT-Zentren herangetragenen Fälle von 12 auf 70 pro Monat gestiegen ist)?

29. Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von deutschen Staatsangehörigen und wie viele von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an das deutsche SOLVIT-Zentrum herangetragen?

30. Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von Einzelpersonen und wie viele von Unternehmen an das deutsche SOLVIT-Zentrum herangetragen?

31. Welche Themen liegen den Beschwerden zugrunde (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – in der EU die Mehrzahl der Beschwerden (66 Prozent) Fragen des Aufenthaltsrechts, Visaregelungen, Sozialversicherungen, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Steuerfragen betreffen)?

32. Ist das deutsche SOLVIT-Zentrum auch zuständig für freizügigkeitsrechtliche Probleme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, und wenn nein, an welche öffentliche Stelle können sich diese sonst mit ihren Problemen wenden?

33. Wie hoch lag die durchschnittliche Problemlösungsquote des deutschen SOLVIT-Zentrums (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – die durchschnittliche Problemlösungsquote aller SOLVIT-Zentren bei rund 80 Prozent liegt)?

34. Was tut die Bundesregierung, um das deutsche SOLVIT-Zentrum bekannter zu machen?

35. Wie hat sich der Etat des deutschen SOLVIT-Zentrums für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

Fragen35

1

Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger leben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Herkunftsländern)?

2

Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundesregierung über bzw. im Hinblick auf die Beteiligung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern am Erwerbsleben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch quantitativ differenzieren nach: Hochqualifizierten Arbeitskräften, Wissenschaftlern und Forschern, Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitslosen, sowie dem Land des Bildungsabschlusses)?

3

Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundesregierung über bzw. im Hinblick auf die Bildungserfolge von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schülerinnen und Schülern bzw. von Auszubildenden und Studierenden, die (ggf. neben der deutschen Staatsangehörigkeit) den Pass eines Mitgliedstaates besitzen (wenn möglich – zwischen verschiedenen Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch ist die Zahl der jeweiligen Bildungsabschlüsse und Abbrecherquoten (bitte ebenfalls differenziert nach den verschiedenen Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung auf etwaige Probleme im Interesse der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit hier gegensteuern?

4

Wird inzwischen – entgegen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/725, S. 4) – die Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Integrationskursen statistisch erfasst?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben seit 2005

einen Antrag auf Zulassung an den Integrationskursen des Bundes gestellt,

an einem Integrationskurs teilgenommen,

einen Integrationskurs abgeschlossen,

an einer Abschlussprüfung teilgenommen,

den Abschlusstest bestanden (bitte für die Jahre 2005 bis 2007 und nach den jeweiligen Herkunftsländern aufschlüsseln)?

5

Welchen Hintergrund und Stand hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichtmitteilung zur Richtlinie 2004/38, die das Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen regelt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten?

6

Sind der Bundesregierung Probleme bekannt im Hinblick auf die Genehmigung der Einreise von aus Drittländern stammenden Familienangehörigen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bzw. bei der Ausstellung diesbezüglicher Aufenthaltskarten, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?

7

Welche Probleme sind der Bundesregierung bekannt, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Anerkennung der von ihnen im Ausland erworbenen beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikationen haben?

8

Ist es zutreffend – worauf die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ihrem 7. Lagebericht hinweist – dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (anders als Spätaussiedlerinnen und -aussiedler) in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren nur im Hinblick auf „bestimmte Berufe“ haben (Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 62)?

Wenn ja,

für welche Berufe haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren?

Warum werden sie dies bezüglich gegenüber Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern benachteiligt?

Hat die Bundesregierung vor, an diesem Missstand etwas zu ändern, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, dass inzwischen mehrere Sozial- und Landessozialgerichte den Ausschluss zumindest solcher arbeitsuchender Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang von Leistungen nach § 7 Abs. 1 SGB II als unvereinbar erklärt haben mit dem Diskriminierungsverbot des Artikels 12 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) bzw. mit Artikel 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. mit dem sog. Collins-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Rechtssache C-138/02; vgl. hierzu m. w. N. Geiger, U.: Informationsbrief Ausländerrecht 1/2008, S. 46, 47f)?

10

Haben arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland vom Sozialhilfebezug nach § 23 Abs. 3 SGB XII ausgeschlossen worden sind, zumindest Anspruch auf Leistungen zumindest nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), und wenn nein, warum nicht?

11

Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die Mobilitätsströme aus den neuen osteuropäischen in die alten Mitgliedstaaten seit 2004 nur „sehr begrenzt waren“, und wenn nein, warum nicht?

12

Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten auf die Volkswirtschaften „positive Auswirkungen hatten“?

a) Wenn ja, welche positive Auswirkungen erkennt die Bundesregierung?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass die Beschäftigungsquote von Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den neuen Mitgliedstaaten z. B. in Großbritannien bei 84 Prozent liegt – und damit höher als bei jeder anderen Einwanderergruppe (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung derartige Feststellung?

14

Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass „ein Großteil der ostereuropäischen Arbeitsmigranten, die seit 2004 nach Großbritannien ausgewandert sind aufgrund der verbesserten Lebensbedingungen in den Ursprungsländern das Land mittlerweile wieder verlassen haben“ und dass sich dieser Trend vermutlich „fortsetzen wird“ mit der Folge, dass „deutlich weniger Arbeitskräfte neu einwandern werden“ (zit. nach FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die für 2009 anstehende Entscheidung über die Verlängerung bzw. das Auslaufen der Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten?

a) Ist vor diesem Hintergrund eine übermäßige Beeinträchtigung des deutschen Arbeitsmarktes durch ein Auslaufen der Übergangsfristen absehbar?

Wenn ja, warum, in welchen Bereichen, und in welchem Ausmaß?

b) Erwartet die Bundesregierung durch ein Auslaufen der Übergangsfristen eine flächendeckende Beeinträchtigung in der ganzen Bundesrepublik Deutschland oder in einzelnen Regionen?

Wenn ja, in welchen?

c) Prüft die Bundesregierung eine ausschließlich ortsbezogene Verlängerung von Freizügigkeitseinschränkungen?

15

Wie hat die Bundesregierung seit 2005 die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte durch die Unionsbürgerschaft informiert?

16

Hält die Bundesregierung weitere Schritte für notwendig, um über die Rechte und Pflichten aus der Unionsbürgerschaft zu informieren?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

17

Beteiligt sich die Bundesregierung an dem mit Ratsbeschluss vom 19. April 2007 beschlossenen Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“, und wenn ja, welche Projekte hat sie beantragt?

18

Welche Erkenntnisse hat die Deutsche Bundesregierung darüber, wie die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Wahlen zum Europäischen Parlament bzw. bei Kommunalwahlen ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. welche Maßnahmen plant die Bundesregierung (z. B. im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009), um die Ausübung des aktiven, aber auch des passiven Wahlrechts bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu fördern?

20

Weshalb hat der Rat nach Auffassung der Bundesregierung die im Dezember 2006 vorgelegte Richtlinie (KOM(2006) 791) zur Erleichterung des bislang noch aufwändigen Verwaltungsverfahrens und des dadurch gesunkenen Interesses hinsichtlich der Aufstellung als Kandidatin bzw. als Kandidat in einem anderen Mitgliedstaat bei Wahlen zum Europäischen Parlament noch nicht entschieden?

21

Welche Position vertritt die Bundesregierung in den diesbezüglichen Verhandlungen des Rates?

22

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und wird diese noch Auswirkungen auf die Wahl des Europäischen Parlamentes im Juni 2009 haben?

23

In welchen Mitgliedstaaten ist es für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – ausweislich des o. g. Berichts der EU-Kommission – möglich, an nationalen oder regionalen Wahlen teilzunehmen?

24

Welche Erfahrungen wurden hiermit – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den jeweiligen Mitgliedstaaten gemacht und könnten diese auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen werden?

25

Hält es die Bundesregierung für integrationspolitisch sinnvoll, Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das aktive und passive Wahlrecht auch auf Länderebene – zumindest aber (aufgrund der dortigen spezifischen Rechtslage) in Stadtstaaten (wie z. B. in Hamburg) – zu ermöglichen, so wie das nicht nur die GAL-Bürgerschaftsfraktion, sondern auch die CDU- Bürgerschaftsfraktion in ihrem Antrag „Bürgerschaftswahlrecht für Europäische Unionsbürger in Hamburg“ gefordert hatten (Drucksachen 18/3154 und 18/ 3069)?

26

Wie viele Personen sind in dem im BMWi eingerichteten deutschen SOLVIT-Zentrum beschäftigt?

Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2002 entwickelt?

Wie verhält sich Zahl der im deutschen SOLVIT-Zentrum Beschäftigten im EU-Vergleich?

27

Wie viele Fälle werden dem deutschen SOLVIT-Zentrum monatlich neu angetragen?

28

Wie hat sich die Zahl der neuen Fälle seit dem Jahr 2002 entwickelt (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – die Zahl der an die jeweiligen SOLVIT-Zentren herangetragenen Fälle von 12 auf 70 pro Monat gestiegen ist)?

29

Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von deutschen Staatsangehörigen und wie viele von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an das deutsche SOLVIT-Zentrum herangetragen?

30

Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von Einzelpersonen und wie viele von Unternehmen an das deutsche SOLVIT-Zentrum herangetragen?

31

Welche Themen liegen den Beschwerden zugrunde (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – in der EU die Mehrzahl der Beschwerden (66 Prozent) Fragen des Aufenthaltsrechts, Visaregelungen, Sozialversicherungen, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Steuerfragen betreffen)?

32

Ist das deutsche SOLVIT-Zentrum auch zuständig für freizügigkeitsrechtliche Probleme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, und wenn nein, an welche öffentliche Stelle können sich diese sonst mit ihren Problemen wenden?

33

Wie hoch lag die durchschnittliche Problemlösungsquote des deutschen SOLVIT-Zentrums (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – die durchschnittliche Problemlösungsquote aller SOLVIT-Zentren bei rund 80 Prozent liegt)?

34

Was tut die Bundesregierung, um das deutsche SOLVIT-Zentrum bekannter zu machen?

35

Wie hat sich der Etat des deutschen SOLVIT-Zentrums für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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