Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderter Soja
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Nicole Maisch, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Verschiedene Landwirtschafts- und Futtermittelverbände fordern die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Sojasorten. Als Begründung geben sie an, dass sie erwarten, dass nach den USA demnächst auch in Brasilien und Argentinien neue gentechnisch veränderte Sojasorten angebaut werden, für die in der EU noch keine Genehmigungen vorliegen. Damit sei angeblich bereits im nächsten Jahr zu rechnen. Da in den Soja-Importländern eine Vermischung der Ernte zwischen in der EU zugelassenen bzw. nicht zugelassenen Soja-Sorten nicht gewährleistet werden könne, würde zunehmend der Import von Soja bzw. Sojaschrot in die EU erschwert. Die Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene Sojasorten benennen sie schon heute als Grund für die starken Futtermittelpreiserhöhungen in Europa, für die Zukunft erwarten sie dadurch weitere Futtermittelverteuerungen. Darum müsse das EU-Zulassungsverfahren für neue gentechnisch veränderte Sojasorten beschleunigt und eine Verunreinigung mit der in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Sojasorten zugelassen werden. Auf anderem Wege könne langfristig eine ausreichende und kostengünstige Versorgung unter anderem von Schweinen und Hühnern mit eiweißhaltigen Futtermitteln nicht mehr gewährleistet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduktion wäre, so behauptet die Futtermittelindustrie, dann massiv gefährdet.
Belastbare Untersuchungen und Informationen zu den Ursachen einer Futtermittelknappheit und einem Zusammenhang mit der EU-Zulassungspraxis für gentechnisch veränderte Pflanzen liegen bisher nicht vor. Fraglich ist zum Beispiel, ob und wenn ja, welche gentechnisch veränderten Sojapflanzen in den Soja-Hauptimportländern angebaut werden, die in der EU noch nicht zugelassen sind. Trotzdem findet die Argumentation der oben genannten Verbände im politischen Raum zunehmend Gehör.
So ist zum Beispiel im Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 11. April 2008 zu lesen: „Die Agrarministerkonferenz stellt fest, dass in den wichtigsten Exportländern für Soja der Anbau von GVO-Sorten (GVO – Gentechnisch veränderter Organismus) ausgedehnt wird und neue gentechnisch veränderte Sorten in naher Zukunft auf den Markt drängen werden. Sie ist besorgt darüber, dass aufgrund der geringeren verfügbaren Menge und der bisher fehlenden Zulassung dieser neuen GVO in Europa die Einfuhr von Futtermitteln in ausreichender Menge ab 2009 gefährdet ist. Dies hätte gravierende Folgen für die einheimische Veredelungswirtschaft, die auf eine ausreichende Verfügbarkeit von importierten Eiweißfuttermitteln zu angemessenen Preisen angewiesen ist.“ Die EU-Kommissarin für Gesundheit, Androulla Vassiliou, kündigte an, dass sie noch im August 2008 einen Vorschlag für zulässige Spureneinträge nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in Futter- und Lebensmitteln vorlegen wolle.
Auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, kündigte unter anderem in der „FAZ“ vom 9. Mai 2008 an, ein Konzept erarbeiten zu wollen, um zu vermeiden, dass es im nächsten oder übernächsten Jahr zu Engpässen bei Futtermitteln kommen würde. Dazu müsse man „die asynchronen Genehmigungen verhindern, die es heute noch zwischen Amerika und Europa bei der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen gibt. Wir brauchen schnellere Entscheidungen der EU.“ Und auch Klaus-Dieter Borchardt, stellvertretender Kabinettschef im Kabinett der EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel, wird in einer dpa-Mitteilung vom 9. Juni 2008 zu der Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Soja-Bestandteilen mit der Aussage zitiert, „viele Exporteure seien nicht mehr bereit, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, weil sie mittlerweile andere Märkte gefunden haben, wo sie ihre Produkte mehr oder weniger risikofrei absetzen können.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Aus welchen Ländern und in welchen Mengen pro Jahr werden Sojabohnen und Sojaschrot für die Verwendung in Futtermitteln in die EU und nach Deutschland eingeführt?
Welche Exporteure liefern aufgrund der in der EU geltenden Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO keine Futtermittel mehr in die EU? Welche Mengen an Futtermitteln gelangen aufgrund der Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO nicht mehr auf die Märkte der EU, und welche Länder werden von den Exporteuren von Soja/Sojaschrot stattdessen beliefert?
In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren Schiffsladungen mit Soja/ Sojaschrot zurückgewiesen, weil diese mit in der EU nicht zugelassener Soja verunreinigt waren? Was passierte mit den in der EU zurückgewiesenen Schiffsladungen, wurde die Ware weiter verkauft oder vernichtet?
Welcher Anteil des nach Europa exportierten Sojas oder Sojaschrots stammt von gentechnisch veränderten/nicht gentechnisch veränderten Sojapflanzen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Welche gentechnisch veränderten Sojasorten werden in welchem Umfang in den Soja-Exportländern wie Argentinien, Brasilien oder den USA angebaut, die nicht in der EU für einen Import zugelassen sind (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Welche gentechnisch veränderten Sojasorten werden in welchem Umfang in den Soja-Exportländern wie Argentinien, Brasilien oder den USA angebaut, die in der EU für einen Import zugelassen sind (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens für den Anbau neuer gentechnisch veränderter Sojasorten (wie zum Beispiel MON89788 von Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2 von Pioneer, A 2704-12 sowie A 5547-127 von Bayer) in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Ländern, vor allem in Argentinien und Brasilien?
In welchen Ländern sind neue gentechnisch veränderte Sojasorten (wie zum Beispiel MON89788 von Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2 von Pioneer, A 2704-12 sowie A 5547-127 von Bayer), die nicht in der EU für den Import zugelassen sind, als Lebens- und Futtermittel bzw. zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen?
Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens für den Import neuer gentechnisch veränderter Sojasorten (wie zum Beispiel MON89788 von Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2 von Pioneer, A 2704-12 sowie A 5547-127 von Bayer) in der EU?
Finden in Argentinien und Brasilien Freisetzungsversuche und Sortenentwicklungen für neue gentechnisch veränderte Sojasorten statt? Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang (Zahl der Versuche, Flächen)?
Wann ist die Sortenentwicklung neuer gentechnisch veränderter Sojasorten, die derzeit in der EU im Zulassungsverfahren sind, in Argentinien und Brasilien voraussichtlich abgeschlossen?
Findet bereits Saatgutvermehrungsanbau – und wenn ja, in welchem Umfang – mit neuen gentechnisch veränderten Sojasorten in Argentinien und Brasilien statt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Futtermittel- und Landwirtschaftsverbände, dass mit einem Anbau neuer gentechnisch veränderter Sojabohnen – wie in der Stellungnahme der oben genannten Verbände genannt – bereits 2009 zu rechnen ist? Falls ja, aufgrund welcher Datenlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern eine EU-Zulassung für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen bei der Lebens- und Futtermittelproduktion notwendig ist und für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen weiterhin eine Nulltoleranz gelten muss? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Ist in den USA sowie in anderen Ländern, die spezifische gentechnikrechtliche Regelungen national regeln, eine Verunreinigung mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich erlaubt?
Welche konkreten Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Mensch und Umwelt und welche Maßgaben zur Risikoprüfung gelten bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Soja-Exportländern wie Argentinien, Brasilien und den USA? In welchen Punkten unterscheiden sich diese Zulassungsvorschriften und Risikoprüfungen von dem EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen?
Mit welchen Nachweismethoden wird derzeit eine Verunreinigung von Importware mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen überprüft? Wie hoch ist die Genauigkeit dieser Nachweismethoden?
Inwieweit sind der Bundesregierung belastbare Studien hinsichtlich einer Verknappung eiweißhaltiger Futtermittel und ihrer Ursachen in anderen Ländern als der EU bekannt? Falls ja, in welchen Ländern tritt dieses Problem ebenfalls auf, und welche Ursachen werden dafür genannt?
Inwieweit sind der Bundesregierung belastbare Studien bekannt, die einen Zusammenhang zwischen einer Verknappung eiweißhaltiger Futtermittel und dem EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen belegen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Forderung der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg auf der Agrarministerkonferenz am 11. April 2008, die Beratung und Forschung des Anbaus konventioneller Sorten zu fördern sowie durch langfristige Liefervereinbarung die Versorgung mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln zu sichern und sich um zusätzliche Marktpartner zu bemühen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Anbau eiweißhaltiger Futterpflanzen in Deutschland und Europa verstärkt zu fördern?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zum Beispiel in Argentinien Landwirte aufgrund von Patentstreitigkeiten mit dem US-Konzern Monsanto gentechnisch veränderte Soja mit unbekannten bzw. in Argentinien nicht zugelassenen Genkonstrukten anbauen oder nachbauen? Aus welchen Ländern stammen diese unbekannten/nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Sojasorten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation hinsichtlich der EU-Schutzregelungen für Mensch und Umwelt im Falle einer Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Sojasorten in vielen Regionen wie z. B. Brasilien oder Argentinien weder ökologisch noch sozial verträglich ist und auch nicht den im UN-Welternährungsbericht genannten Anforderungen an eine ökologisch und sozial verträgliche landwirtschaftliche Entwicklung entspricht? Wenn nein, mit welcher Begründung, und auf welcher Kenntnisgrundlage nicht?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Waldflächen im Zusammenhang des Anbaus von gentechnisch veränderter Soja in Argentinien und Brasilien direkt oder indirekt gefällt wurden?
Wie schätzt die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderter Soja auf Kleinbauern sowie Landlose ein, vor allem hinsichtlich der Ernährungssicherung, Armutsbekämpfung und der Ressourcenkonkurrenz beim Futtermittel- und Lebensmittelanbau?
Wie sind die Fleischerzeugung und der Fleischverbrauch bezüglich ihrer energetischen Effizienz in der Ernährung zu beurteilen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass 30 Prozent der Weltagrarfläche zur Versorgung der intensiven Tierhaltung und zur Bedienung des übermäßigen Fleischverzehrs für den Anbau von Futtermitteln (und hier auch von gentechnisch veränderten Sojasorten) verbraucht wird, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Exportsubventionen und private Lagerbeihilfen in Millionenhöhe zur Marktentlastung von der massiven Überschusserzeugung an Schweinefleisch in Deutschland durchgesetzt hat?
Welche Planungen und Konzepte hat die Bundesregierung für die Einrichtung einer Nachhaltigkeitsverordnung und entsprechenden Kennzeichnung für Futtermittel, wie von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel gefordert, und wann wird dieses Konzept vorgelegt?