Übertragung von netzzugangsrelevanten Aufgabenbereichen auf die DB Mobility Logistics AG
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Zusammenfassung einiger Teilbereiche der Deutschen Bahn AG (Holding) in der Deutschen Bahn Mobility Logistics AG (DB ML AG), die teilprivatisiert werden soll, werden auch netzzugangsrelevante Aufgabenbereiche übertragen. Einige Ausgliederungen in die DB ML AG, die allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Verfügung stehen sollten, können wettbewerbshemmend sein, da sie Bereiche umfassen, die allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Verfügung stehen sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Unternehmen, die im Geschäftsbericht 2007 der DB AG auf den Seiten 224 bis 226 (wesentliche Beteiligungen) aufgeführt sind, werden ganz oder teilweise auf die DB ML AG oder eines ihrer Tochterunternehmen übertragen?
Welche Serviceeinrichtungen nach § 2 Abs. 3c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wurden bereits Unternehmen der DB AG zugeordnet, die zur DB ML AG gehören (werden)?
Wie unterscheidet sich dies nach Einrichtungen im In- und Ausland?
Welchen Unternehmen wurden sie zugeordnet?
In welchen Unternehmen werden in der neuen Konzernstruktur folgende Aufgaben wahrgenommen
a) Fahrkartenvertrieb,
b) Fahrplanauskunft,
c) Betrieb von Umschlagsanlagen,
d) Betrieb von Güterbahnhöfen,
e) Betrieb von Werkstätten,
f) Betrieb von Abstellanlagen?
In welche der unter Frage 2 genannten Aufgaben bzw. zugehörigen Infrastruktur, Hard- und Software sind seit der Gründung der DB AG staatliche Zuwendungen (z. B. Zuschüsse, Förderungen, finanzielle Beteiligungen) geflossen, und in welcher Höhe?
Sofern eine unter Frage 2 genannte Aufgabe von der DB ML AG oder eines ihrer Tochterunternehmen wahrgenommen wird: Auf welche Weise stellt die Bundesregierung jeweils sicher, dass es nicht zu einer Diskriminierung von anderen EVU kommt?
Wie setzt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen von netzzugangsrelevanten Serviceaufgaben, die bisher keiner Regulierung unterliegen und in denen sich erst ein Wettbewerbsmarkt entwickeln muss (z. B. der unter Frage 2 genannten Aufgaben)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass Tochterunternehmen der DB AG ihren Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht offenlegen (siehe Seite 222 Geschäftsbericht 2007 der DB AG)?
Befürwortet die Bundesregierung, wenn insbesondere auch die Tochterunternehmen der DB AG, die im 100 Prozent Eigentum der DB AG verbleiben und nicht auf die DB ML AG übertragen werden, ihren Jahresabschluss nicht offenlegen?