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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die Situation an den Ostgrenzen, Praxis nach den Abkommen mit Polen und Rumänien und Stand der Verhandlungen mit weiteren Staaten (G-SIG: 12011212)

Ergebnisse des deutsch-rumänischen Rückübernahmeabkommens, Identifizierung und Abschiebung insbesondere von Roma, Situation der Rückübernommenen, Vereinbarungen für Ausreise und Einreise zwischen Rumänien und seinen Nachbarstaaten, Maßnahmen zur Grenzsicherung, Regulierung der Wanderungsströme zwischen den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und den ehemaligen RGW-Staaten, Maßnahmen Polens zur Grenzkontrolle insbesondere gegenüber Rußland, ernsthafte Zwischenfälle an den deutschen Ostgrenzen im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen, polizeiliche Zusammenarbeit mit Polen, Maßnahmen der technischen Grenzsicherung, insbesondere Einsatz von Infrarotgeräten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.02.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/417520.01.93

Die Situation an den Ostgrenzen, Praxis nach den Abkommen mit Polen und Rumänien und Stand der Verhandlungen mit weiteren Staaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Radar- bzw. Infrarotüberwachung der deutsch-polnischen Grenze hat in der Öffentlichkeit die Diskussion über die Möglichkeit einer Abschottung der Grenzen gegen die sogenannte illegale Einwanderung, organisierte Schlepper- und Schleusertätigkeit und die Zurückweisung von potentiellen Asylbewerberinnen/ Asylbewerbern an der Grenze angefacht.

Mit Polen sind im Rahmen des noch nicht ratifizierten Schengener-Abkommens und mit Rumänien in bilateraler Form Rückübernahmeabkommen geschlossen worden mit dem Ziel, Zurückweisung an der Grenze und Abschiebung in der Bundesrepublik Deutschland lebender Ausländerinnen/Ausländer bzw. Asylbewerberinnen/Asylbewerber „unbürokratischer" vornehmen zu können. Über den Stand weiterer Abkommensverhandlungen mit Österreich und der Schweiz, den Nachfolgestaaten der ĈSFR und Bulgarien ist genaueres nicht bekannt.

1991 und 1992 wurde zudem eine ganze Reihe von Abkommen (Polen, Ungarn, damalige CSFR und damalige UdSSR, Bulgarien) geschlossen im Bereich „Organisierte Kriminalität". Per definitionem spielen dabei die sogenannte Schlepper- und Schleuserkriminalität und die „illegale Einwanderung" eine wesentliche Rolle. Alle diese Abkommen sind verbunden mit Ausbildungs- und Ausstattungshilfen, technischer Unterstützung und Kooperation im Bereich der Information.

Ende Oktober 1992 gab der Bundesminister des Innern einen Bericht, in dem der Stand der Umsetzung des noch nicht ratifizierten Schengener-Abkommens beschrieben wurde, und in dem eine Reihe von Maßnahmen für die Ostgrenze genannt worden sind — vermehrter und offensiver Einsatz von Technik, Wärmebildkameras, Schnellboote für die Oder, mobile Datengeräte, Nachtsichtgeräte, Straßensperren u. v. a. m.

Es ist also nicht übertrieben, von einem relativ dichten Netz zu sprechen, das die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren über die ehemaligen RGW-Staaten in diesen Bereichen geworfen hat, die hierzulande und in den westeuropäischen Staaten zu originären Bereichen der Inneren Sicherheit erklärt worden sind.

Die Tendenz des Asylkompromisses zwischen Regierungsparteien und SPD-Opposition geht dahin, dieses Netz noch engmaschiger zu knüpfen und das innerstaatliche Recht, hier v. a. das Grundrecht auf Asyl, diesen Zielen unterzuordnen.

Für die östlichen Nachbarn bedeutet diese Politik der Bundesregierung einen enormen Druck, ihrerseits die jeweiligen Grenzen miteinander und gegen die jeweiligen östlichen Nachbarstaaten undurchlässiger zu gestalten. Angesichts der drohenden hohen Kosten und der Gefahr sozialer und politischer Konflikte sehen sie sich offensichtlich gezwungen, dieser Politik zu folgen.

Zur Förderung ihrer Bereitschaft, die Politik der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Schengen- oder EG-Staaten mitzutragen, werden offensichtlich „großzügige" Kostenregelungen (z. B. sogenannte Reintegrationsprogramme für rumänische Roma) getroffen.

Für die interessierte Öffentlichkeit sind weder alltägliche Praxis an den Grenzen, noch Ausbaustand der Maßnahmen, Ziel und Stand der Verhandlungen noch Kosten der Abkommen und ihre tatsächliche Wirkung bekannt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Ergebnisse hat das deutsch-rumänische Rückübernahmeabkommen bisher erbracht?

2

Wie viele rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach den neuen rechtlichen Grundlagen abgeschoben bzw. rückübernommen?

3

Wie wurde deren nationale und ethnische Zugehörigkeit festgestellt?

4

Wie viele davon wurden als Roma identifiziert?

5

In wie vielen Fällen haben rumänische Behörden diese Identifikation bestritten?

6

Akzeptierten die rumänischen Behörden in allen Fällen die Identifikation als rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?

In welchen nicht, und wie gestaltete sich dann das weitere Verfahren?

7

In wie vielen Fällen wurden Sammeltransporte durchgeführt?

a) Wie werden sie zusammengestellt, von welchen Flughäfen oder Bahnhöfen aus finden sie statt?

b) Welche Sicherheitsvorkehrungen werden unterwegs getroffen?

c) Wie ist die Zusammenarbeit mit den Behörden der Transitländer bei Bahntransporten organisiert?

d) Welche Routen wurden bisher genommen?

8

Was ist der Bundesregierung bekannt über das Verfahren der rumänischen Behörden bei der Rückübernahme und die Situation der Abgeschobenen/Rückübernommenen?

a) Wie viele der „Rückübernommenen" leben im Rahmen des Reintegrationsprogramms?

b) Gab es Anklagen, Urteile oder Haft für diesen Personenkreis in Zusammenhang mit ihrer Flucht/Rückübernahme/ Abschiebung?

9

Welche Abkommen und/oder Vereinbarungen wurden zwischen Rumänien und seinen Nachbarstaaten getroffen, um Flucht und Einwanderung, bzw. Ausreise und Einreise zu regeln?

a) Wie viele rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befinden sich als Flüchtlinge/Asylsuchende in den ehamaligen RGW-Staaten, in Österreich, Griechenland und der Türkei?

b) Wie viele davon sind Roma?

c) Wie haben sich diese Zahlen (Buchstaben a und b) seit Abschluß des deutsch-rumänischen Abkommens entwickelt?

10

Welche Maßnahmen zur Grenzsicherung wurden von den Nachbarstaaten Rumäniens seit Abschluß des Abkommens diskutiert und durchgeführt?

11

Welche Abkommen, Vereinbarungen und praktischen Maßnahmen wurden zwischen den ehemaligen RGW-Staaten und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens untereinander im Laufe des Jahres 1992 getroffen, um die „Wanderungsströme" zu kontrollieren bzw. zu regulieren?

In welchem Umfang finden derartige Wanderungen zwischen diesen Ländern statt?

12

Sind Vertreter deutscher Behörden an derartigen Verhandlungen direkt oder indirekt (z. B. auch im Vorfeld von Verhandlungen) beteiligt?

Wenn ja, in welcher Funktion?

13

Hat Polen außer der Einführung der Visumspflicht für russische Bürgerinnen/Bürger andere Maßnahmen zur Grenzkontrolle als Reaktion auf die Visumfreiheit in Rußland ab 1. Januar 1993 getroffen?

Wenn ja, welche sind das?

14

Erwägen andere ehemalige RGW-Staaten ähnliche Schritte oder wurden sie schon durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Staaten und Maßnahmen)?

15

Gibt es derzeit Verhandlungen zwischen den Schengen-Staaten und einzelnen ehemaligen RGW-Staaten?

Wenn ja, zwischen welchen, und zu welchen Themen?

16

Welche Rolle spielen die auf der Berliner Konferenz im Oktober 1991 eingerichteten Arbeitsgruppen?

Welche Ergebnisse haben sie bisher vorgelegt, und welche praktischen Folgen hatten sie?

17

Wie viele Verletzte und Tote gab es an den deutschen Ostgrenzen in den letzten zwei Jahren im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen?

a) Wie oft wurde von der Schußwaffe Gebrauch gemacht?

b) Von wem jeweils?

18

Kann die Bundesregierung Informationen und Zahlen über derartige Vorfälle in demselben Zeitraum nennen über Zwischenfälle an den Grenzen zwischen den ehemaligen RGW - Staaten sowie an den Grenzen zwischen diesen Staaten und Griechenland und der Türkei?

19

Wie hoch waren Ausstattungs- und Ausrüstungshilfen bei den Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit, und welche Ausrüstungen beinhalteten sie bei den jeweiligen Ländern?

20

Welche Aufgaben hat der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes genau, der als Schaltstelle zwischen polnischer Polizei und Grenzschutz einerseits sowie BKA andererseits fungieren soll?

21

Was ist unter einem „indirekten Zugriff" der Polen auf den BKA-Computer (siehe „DIE WELT", 19. August 1992) zu verstehen, und auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert diese Konstruktion?

22

Wurden die nach Aussage des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, von Polen eingesetzten Infrarotgeräte zur Grenzsicherung von deutscher Seite geliefert und/oder auf deren Drängen hin angeschafft?

Wann wurden sie erstmals eingesetzt?

23

Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Erklärung des Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, diese Geräte würden „in vollem Einverständnis mit der Bundesregierung" eingesetzt (PM des BMI vom 12. Januar 1993)?

Zu welchen weiteren Maßnahmen hat die polnische Regierung bei der Bundesregierung ihr Einverständnis eingeholt, welchen hat die Bundesregierung ihr Einverständnis verweigert?

24

An welchen anderen Grenzen im Osten sollen mit dem Einverständnis der Bundesregierung diese und ähnliche Maßnahmen der technischen Grenzsicherung (vgl. Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Stand der Umsetzung des Schengen-Abkommens) durchgeführt werden?

Um welche Maßnahmen handelt es sich im Falle der Tschechischen und Slowakischen Republik, Bulgariens, Ungarns?

25

Stimmt die Bundesregierung zu, daß es bei Infrarot- oder Radar-Geräten egal ist, welche Seite sie einsetzt, wenn es um die Frage der Errichtung einer „High-Tech"-Mauer geht?

Bonn, den 20. Januar 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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