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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Staatsterroristische iranische Aktivitäten in Deutschland und angebliche Beschwichtigungsversuche durch Bundesbehörden (G-SIG: 12011218)

Ermittlungen des Bundeskriminalamtes zum Attentat vom 17.9.1992 auf vier Kurden in Berlin, Kontakte des Bundeskanzleramtes und des BMJ zur ermittelnden bundesanwaltschaft, Rolle des iranischen Diplomaten Tafreshi Mo., Funktion des "Iranhauses" in Köln

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/420025.01.93

Staatsterroristische iranische Aktivitäten in Deutschland und angebliche Beschwichtigungsversuche durch Bundesbehörden

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Staatsterroristische iranische Aktivitäten in Deutschland und angebliche Beschwichtigungsversuche durch Bundesbehörden

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Inwieweit trifft der Bericht des Magazins FOCUS 3/1993 zu, wonach die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Dezember 1992 vor drohenden Terroranschlägen in Deutschland sowie Entführung deutscher Bürger auf Initiative des iranischen Geheimdienstes SAVAMA gewarnt habe?

2

Inwieweit trifft dieser Bericht auch darin zu, daß nach Ermittlungen des BKA die Attentäter, die am 17. September 1992 in Berlin vier kurdische Exilpolitiker erschossen haben, durch den SAVAMA-Agenten Kazem Da. in Abstimmung mit dem iranischen Generalkonsulat Berlin-Pankow aufgrund regelmäßiger Treffen in einer Berliner Moschee am Kottbusser Tor mit Geld, Auto, Waffen und konspirativen Wohnungen versorgt worden seien?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verwicklungen des iranischen Generalkonsulats Berlin sowie der Betreiber der genannten Moschee in bestimmte terroristische Aktivitäten bzw. in kriminelle Handlungen in Deutschland?

4

Inwieweit trifft es auch zu, daß der ermittelnde Bundesanwalt Jost telefonisch durch das Bundesministerium der Justiz ermahnt wurde, die Verwicklung iranischer Regierungskreise in den Anschlag nicht hervorzuheben bzw. weiterzuverfolgen? Welcher Bedienstete des Bundesministeriums der Justiz hat sich aus welchen Erwägungen in dieser Sache mit der Bundesanwaltschaft in Verbindung gesetzt?

5

Inwieweit trifft es ferner zu, daß der Koordinator der deutschen Geheimdienste, Staatsminister Schmidbauer, bzw. ein Bediensteter des Bundeskanzleramtes auf dessen Veranlassung hin versucht habe, auf die ermittelnden BKA-Fahnder mit dem gleichen Ziel einzuwirken? Welcher Bedienstete des Bundeskanzleramtes hat sich aus welchen Erwägungen und mit welchem Ziel in dieser Sache mit dem BKA in Verbindung gesetzt?

6

Inwieweit trifft es zu, daß der als Diplomat an der iranischen Botschaft in Bonn legendierte SAVAMA-Agent Tafreshi Mo. im Juli 1992 ausgewiesen wurde und daß hierüber dem iranischen Botschafter seitens einer (welcher) Bundesbehörde Stillschweigen zugesagt wurde? Aus welchen Erwägungen erfolgten derartige Zusagen, bzw. warum hat die Bundesregierung diese Ausweisung nicht bekanntgegeben?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktion des „Iranhauses" in der Kölner Parkstraße 5 sowie dessen Leiter Mohssen D. innerhalb der SAVAMA-Aktivitäten in Deutschland? In welcher Weise haben die Bundesregierung bzw. — nach ihren Erkenntnissen, — die zuständigen Landesbehörden in der Vergangenheit hierauf eingewirkt?

8

Inwieweit trifft es zu, daß staatliche iranische Stellen die Bundesregierung nachdrücklich gewarnt haben, sie öffentlich der Urheberschaft oder Unterstützung von Terroranschlägen zu bezeichnen?

Bonn, den 20. Januar 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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