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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen (G-SIG: 12011251)

Anträge beim Bundesgesundheitsamt auf gezielte Freisetzungen gentechnischer Organismen, insbesondere Freilandversuche mit Kartoffeln und Zuckerrüben, Förderung mit staatlichen Mitteln, ökologische Begleitforschung, Vorkehrungen gegen Risiken, insbesondere unwiderrufliche Freisetzungen, Freisetzungsvorhaben in anderen EG-Staaten

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/428304. 02. 93

Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Horst Kubatschka, Wolf-Michael Catenhusen, Eckart Kuhlwein, Dr. Edith Niehuis, Holger Bartsch, Lieslott Blunck (Uetersen), Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Günther Heyenn, Ilse Janz, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Helga Otto, Peter Paterna, Margot von Renesse, Ursula Schmidt (Aachen), Dietmar Schütz, Bodo Seidenthal, Antje-Marie Steen, Uta Titze-Stecher, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz

Vorbemerkung

Nachdem seit den bisherigen Freilandversuchen in der Bundesrepublik Deutschland einige Zeit vergangen ist, wurden in den letzten Wochen beim Bundesgesundheitsamt (BGA) mindestens vier Anträge auf Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht. Es handelt sich hierbei um Freilandversuche mit drei verschiedenartig gentechnisch manipulierten Kartoffeln sowie mit Zuckerrüben.

Das Institut für Genbiologische Forschung, Berlin, plant zusammen mit Kleinwanzlebener Saatzucht AG und der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an einem Standort im Landkreis Northeim in Niedersachsen zwei der Freilandversuche mit Kartoffeln. Es handelt sich hierbei zwar um Pflanzen, die wir als Lebensmittel kennen. Die daran vorgenommene gentechnische Manipulation soll jedoch die Pflanzen als Rohstoffe für die Industrie besser nutzbar machen. Bei den Kartoffeln sollen die beiden Stärke-Komponenten getrennt werden, so daß die Stärkeart Amylopektin als nachwachsender Rohstoff z. B. bei der Papierherstellung oder in der Textilindustrie eingesetzt werden kann. Beim zweiten Kartoffel-Versuch soll der Ertrag der Kartoffelpflanzen gesteigert und durch Gewinnung größerer Knollen der Ernteprozeß vereinfacht werden, um den Rohstoff Kartoffel zu verbilligen. Beide Versuche sollen von April bis Oktober 1993 und 1994 durchgeführt werden.

Der dritte Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln soll bei Ahrensburg in Schleswig-Holstein ebenfalls im Frühjahr 1993 sowie 1994 durchgeführt werden und wurde vom Institut für Allgemeine Botanik, Hamburg, beantragt. Ziel ist die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen den bakteriellen Erreger Erwinia carotovora atroseptica, der die Kartoffelkrankheiten Knollennaßfäule und Schwarzbeinigkeit verursacht.

Der Freilandversuch mit Zuckerrüben wurde von der Kleinwanzlebener Saatzucht AG, Einbeck, beantragt. Die Zuckerrüben sollen mit Hilfe der Gentechnik gegen die Viruskrankheit Rizomania resistent gemacht werden. Standorte sind Einbeck in Niedersachsen und der Landkreis Deggendorf in Bayern. Die Freisetzung soll im April 1993 stattfinden.

Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen bedürfen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gentechnikgesetz der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsamt. Die Genehmigung muß erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bestehen, wenn die Projektleitung sowie die Beauftragten für die biologische Sicherheit die erforderliche Sachkunde besitzen, und wenn gewährleistet ist, daß alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Eine weitere Bedingung für die Freisetzungsgenehmigung ist, daß nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung unvertretbare schädliche Einwirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten sind.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Liegen beim BGA außer den oben genannten weitere Anträge auf gezielte Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen bzw. Voranfragen vor, wenn ja, welche?

2

Welche Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln und Zuckerrüben wurden mit welcher Zielsetzung in anderen EG-Staaten durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen darüber vor?

3

Werden die in der Bundesrepublik Deutschland beantragten Freilandversuche mit staatlichen Mitteln gefördert?

4

Sind die wissenschaftlichen Vorarbeiten aus Forschungsmitteln des Bundes gefördert worden, und wenn ja, in welchem Zeitraum, in welchem Umfang, und an wen wurden die Mittel vergeben?

5

Wer wird die Kosten der Genehmigungsverfahren für die Freilandversuche tragen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen der beantragten Freisetzungen — für die Verbraucherinnen und Verbraucher, — für die Industrie, — für die Umwelt, — für die Wissenschaft?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die zur Freisetzung vorgesehenen Zuckerrüben neben dem Ziel der Schaffung einer Virusresistenz zusätzlich gentechnisch manipuliert worden sind

— zur Schaffung einer Resistenz gegen den Totalherbizid Basta der Firma Hoechst AG sowie

— zur Schaffung einer Antibiotikaresistenz?

8

Welche Risiken oder schädliche Einwirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen hält die Bundesregierung für vertretbar im Verhältnis zum Zweck einer Freisetzung?

9

Ist eine ökologische Begleitforschung der Freilandversuche vorgesehen, wer führt sie durch, und welche Untersuchungen soll diese Begleitforschung umfassen?

10

Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei den beantragten Freisetzungsvorhaben, und wie beurteilt sie insbesondere

— eine Entwicklung der transgenen Pflanzen zu unerwünschten Wildformen,

— die unkontrollierte Ausbreitung und Einbürgerung der transgenen Pflanzen in natürliche Ökosysteme,

— den Transfer der eingeführten neuen Gene durch Pollen in artverwandte Pflanzen, andere Pflanzenarten oder auf Mikroorganismen im Boden,

— die Gefahr, daß die Antibiotikaresistenz der Rüben auf andere Mikroorganismen in der Natur oder auf Escherichia coli im menschlichen Darm übertragen werden kann,

— die Entwicklung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe durch Änderung des Stoffwechsels in den krankheitsresistenten Zuckerrüben und Kartoffeln?

11

Welche Vorkehrungen sind im Rahmen der Genehmigungsentscheidungen vorgesehen, um diese Risiken zu minimieren oder auszuschließen?

Trifft es zu, daß die Pollen der transgenen Zuckerrüben mit Folienhäusern zurückgehalten werden sollen, und ist dieser an sich fragwürdige Schutzansatz Ausdruck dafür, daß von der Möglichkeit einer Übertragung z. B. der Antibiotikaresistenz ausgegangen wird?

12

Was geschieht mit den transgenen Pflanzen und den geernteten Kartoffeln und Rüben, werden sie verfüttert, und wenn ja, besteht die Möglichkeit, daß sich Resistenzgenprodukte in Milch und Fleisch wiederfinden?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Frage, ob es durch die geplante Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben oder Kartoffeln zu nicht rückholbaren, unwiderruflichen Freisetzungen kommen kann?

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß es bei unwiderruflichen Freisetzungen bislang nicht möglich ist, die Zeiträume, in denen unerwünschte Folgen für Ökosysteme, Umwelt und Mensch auftreten können, zu überblicken, zumal ein Freilandversuch nur wenige Jahre andauert, ökologische Veränderungen aufgrund der Freisetzung transgener Pflanzen jedoch auch noch nach mehreren Jahrzehnten möglich sind?

14

In welcher Weise wird die Öffentlichkeit in Frankreich, in Belgien, in den Niederlanden, in Luxemburg, in Dänemark, in Großbritannien und in den USA durch Bundesgesetz, regionale oder lokale Bestimmungen an vergleichbaren Genehmigungsverfahren für Freisetzungsvorhaben der Grundlagenforschung oder der Industrie beteiligt, und wie bewertet die Bundesregierung die dortigen Beteiligungsmöglichkeiten?

15

In welchen Ländern Westeuropas werden Informationen über beantragte oder genehmigte Freisetzungsvorhaben in öffentlich zugänglichen Registern gesammelt, und welche EG-Mitgliedstaaten sehen in ihren Gesetzen oder Gesetzentwürfen zur Umsetzung der EG-Richtlinien solche Register vor?

Bonn, den 4. Februar 1993

Dr. Marliese Dobberthien Horst Kubatschka Wolf-Michael Catenhusen Eckart Kuhlwein Dr. Edith Niehuis Holger Bartsch Lieslott Blunck (Uetersen) Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Lothar Fischer (Homburg) Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Günther Heyenn Ilse Janz Susanne Kastner Siegrun Klemmer Walter Kolbow Dr. Klaus Kübler Klaus Lennartz Heide Mattischeck Ulrike Mehl Siegmar Mosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Dr. Helga Otto Peter Paterna Margot von Renesse Ursula Schmidt (Aachen) Dietmar Schütz Bodo Seidenthal Antje-Marie Steen Uta Titze-Stecher Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz

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