Kontakte der Bundesregierung zu einem ehemaligen Oberst des Ministeriums für Staatssicherheit
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
DER SPIEGEL Nr. 47/1992 berichtete auf Seite 147, der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Werthebach, habe in der Zeit vor dem Beitritt der DDR, als er zur Beratung des letzten DDR-Innenministers abgeordnet war, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und mit Hilfe des zuvor übergelaufenen Generalmajors des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Edgar Braun, heimlich Akten vor allem über westdeutsche Personen des öffentlichen Lebens aus den MfS-Archiven entnommen.
Auf unsere Frage nach diesem konkreten Vorgang sowie nach dem Verbleib der Akten antwortete die Bundesregierung (Drucksache 12/4059 Nr. 28) leider nicht substantiell, sondern lediglich mit einem Verweis auf frühere Auskünfte über ähnliche Übermittlungen von MfS-Akten.
Dieses Schweigen erscheint umso bemerkenswerter, als es derselbe Generalmajor Edgar Braun war, der letzte Chef der MfS-Hauptabteilung XIX (Sicherung des Verkehrswesens), der sich im Januar 1992 zusammen mit den MfS-Offizieren Engelhardt, Möller, Niebling „mit den besten Wünschen für das Jahr 1992" brieflich an den BfV-Präsidenten Dr. Werthebach wandte (u. a. DER SPIEGEL Nr. 8/1992; FAZ, 5. Mai 1992). In diesem Schreiben verlangten Braun und seine Kollegen den Schutz ehemaliger MfS-Mitarbeiter vor Enttarnung und Strafverfolgung und beschworen unverhohlen andernfalls von diesen drohende Gewalttaten.
Außerdem könne sich eine weitere Offenlegung von Strukturen und Methoden des Geheimdienstes MfS auch nachteilig auf die Akzeptanz westlicher Geheimdienste durch die Bevölkerung auswirken. Schließlich kündigten die Briefschreiber Dr. Werthebach an, daß bei Nichterfüllung ihrer Forderung, u. a. ehemalige MfS-Mitarbeiter vor Enttarnung zu schützen, MfS-Akten mit kompromittierenden Erkenntnissen über „bestimmte Leute" in die Öffentlichkeit lanciert werden könnten. Zur Sicherung der Mitarbeiter-Karteien sollten jedoch eher „stille Lösungen" angestrebt werden. „Denkbar wäre dabei auch eine sachliche Mitwirkung ehemaliger Mitarbeiter, allerdings nicht unter ... der Bedingung spektakulärer Öffentlichkeit."
Engelhardt und Möller hatten zusammen mit den MfS-Offizieren Großmann und Kraatsch bereits in einem Schreiben vom 17. Januar 1991 an den damaligen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, ähnliche Forderungen aufgestellt (u. a. „diskret zugesicherter Verzicht auf Strafverfolgung" ; vgl. ND 22. April 1991). Auf Weisung Dr. Wolfgang Schäubles trafen sich daraufhin am 15. Februar 1991 in der Berliner Außenstelle des Bundesministeriums des Innern Dr. Werthebach, sein Vorgänger Dr. Boeden sowie ein weiterer leitender Beamter des BfV mit den Brief-Autoren zu Verhandlungen.
Hinsichtlich des möglichen Ergebnisses dieser — und ähnlicher Verhandlungen — ist daran zu erinnern, daß sich einer der Briefschreiber inzwischen im Prominenten-Wohnort Schönheide ein Haus gebaut hat: nach Informationen der Berliner Zeitung vom 8. März 1992 mit Hilfe finanzieller Zuwendungen des Verfassungsschutzes. Zu diesem Vorgang mochte die Bundesregierung auf unsere Frage hin bisher nicht öffentlich Stellung nehmen (Drucksache 12/2359 Nr. 16).
All das veranlaßt uns zu folgenden weiteren Fragen:
Fragen14
Inwieweit trifft der erstgenannte Bericht der Zeitschrift „DER SPIEGEL" zu, wonach Edgar Braun unbefugt Akten bzw. Datenträger aus MfS-Archiven entnommen hat?
Wann und in welchen Archiven geschah dies?
Akten bzw. Datenträger über welche Personen und Vorgänge betraf dies?
Welche Mitglieder der Bundesregierung und welche Beamte des Bundesministeriums des Innern (BMI) oder aus dessen nachgeordnetem Bereich waren in diese Aktion eingeweiht oder haben diese veranlaßt?
Inwieweit war konkret Dr. Werthebach hieran beteiligt?
Was ist mit diesen entnommenen Datenträgern geschehen?
Wann sind diese entsprechend den Verpflichtungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) jeweils der Gauck Behörde angeboten und an diese abgegeben worden? Warum geschah dies ggf. nicht?
In welcher Weise sind diese Datenträger zuvor durch welche Stellen ausgewertet worden?
Welchen anderen Stellen sind Daten hieraus übermittelt worden?
Welche Stellen haben bei der Abgabe an die Gauck Behörde Kopien bzw. sonstige Vervielfältigungen zurückbehalten?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte all dies?
Welche Zuwendungen oder Vergünstigungen sind den MfS Offizieren Braun, Engelhardt, Großmann, Kraatsch, Möller und Niebling jeweils wann gewährt worden?
Für welche Leistungen, Informationen oder Entgegenkommen erfolgte dies jeweils?
Durch welche staatlichen Stellen bzw. auf deren Vermittlung durch welche privaten Stellen erfolgte dies jeweils?