Auswertung von Lauschprotokollen der Stasi durch deutsche und amerikanische Geheimdienste
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die „Hauptabteilung Aufklärung" (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit soll nach Schätzungen insgesamt etwa 800 000 und im Jahr 1989 noch ständig 25 000 bis 40 000 Telefonanschlüsse in Westdeutschland angezapft haben und dabei etwa 100 000 Gespräche jährlich belauscht bzw. protokolliert haben, und zwar bis zu den Wahlen am 18. März 1990. Außer dem Bundespräsidenten, allen Ministerien, Polizei- und Geheimdienststellen von Bund und Ländern sollen auch zahlreiche prominente Personen aus Wirtschaft, Politik und öffentlichem Leben abgehört worden sein.
Am 28. März 1990 beschloß die Bundesregierung, daß solche Abhörprotokolle, sollten sie nachgeordneten Stellen zugänglich werden, „ohne vorherige Durchsicht" umgehend vernichtet werden sollten (Süddeutsche Zeitung 29. März 1990). Der damalige Bundesminister des Innern bekräftigte die Absicht der Bundesregierung, „daß ihr zugeleitete Materialien über von der Stasi bespitzelte Bundesbürger sofort und ohne Einblick vernichtet werden sollen" (Stuttgarter Nachrichten 5. Mai 1990).
Die Innenministerkonferenz traf auf ihrer Sitzung am 29. Juni 1990 — bei alleiniger Gegenstimme Berlins — einen entsprechenden Beschluß, da „der Stasi-Schmutz in den Reißwolf gehört" (so der damalige IMK-Vorsitzende Schlee). In diesem Beschluß blieb allerdings offen, ob die Vernichtung ohne oder nach Sichtung erfolgen sollte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz entschied angeblich ebenso wie alle Landesämter, daß keine Sichtung erfolgen solle (DIE WELT 4. Juli 1990, Hamburger Abendblatt 4. September 1990).
Im Sommer 1990 bekamen alle Landesämter für Verfassungsschutz „aus Bonn" (Hamburger Abendblatt 11. September 1990) bzw. vom Kölner Bundesamt Listen mit den im jeweiligen Land abgehörten Anschlüssen. Einige Bundesländer — wie etwa Berlin im Frühjahr 1990 durch einen MfS-Mitarbeiter — hatten allerdings schon zuvor derartige Listen erhalten.
Mitte 1990 verschärfte der Deutsche Bundestag unter dem Eindruck einer Dokumentationsserie der fraglichen Protokolle in der QUICK den Schutz des gesprochenen Worts in § 201 StGB dahin gehend, daß nunmehr auch die öffentliche Mitteilung von durch unbefugtes Abhören gewonnenen Erkenntnissen strafbar wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit trifft die Darstellung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Nr. 53/1992 zu , wonach a) „jetzt" mit Hilfe von Entschlüsselungsexperten des MfS die Auswertung von über 20 000 Zielkontrollkarten über Abhöraktionen des MfS beim Verfassungsschutz begonnen habe, b) sich Kopien der Kontrollkartei bei US-amerikanischen Geheimdiensten befänden, c) US-amerikanische Geheimdienste den Abtransport dieses Materials aus der DDR kurz vor der Vereinigung Deutschlands übernommen hätten, d) der Geheimdienst-Koordinator, Staatsminister Bernd Schmidbauer, in sowjetischen Archiven Zugang zu den vom MfS dorthin gelieferten Erkenntnissen bzw. Akten des MfS über Westdeutschland beantragt habe?
Warum werden die Abhörprotokolle entgegen den o. g. Festlegungen von Bund und Ländern offenbar nun doch ausgewertet?
Ist dieses Material entgegen diesen Festlegungen sowie getroffenen Verlautbarungen nicht vernichtet worden? Oder wann ist dieses Material bei den Sicherheitsbehörden des Bundes sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — der Länder jeweils mit oder ohne vorherige Auswertung vernichtet worden?
Wie sind die vom Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL erwähnten Materialien zu den Sicherheitsbehörden gelangt?
Wann haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes sowie — nach Kenntnis der Bundesregierung — der Länder dieses Material bzw. Teile davon oder Auswertungen hieraus von welchen US-Dienststellen erhalten?
Wer beauftragte US-Dienststellen mit dem Abtransport des Materials aus der DDR? Welche Bundesbediensteten wußten von deren Aktivitäten und ließen dies zu?
Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung auch nach diesem Hinweis des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL auf die Auswertung beim Bundesamt für Verfassungsschutz an ihrer Antwort (Drucksache 12/1839 Nr. 22) auf meine Frage fest, das Bundesamt habe zumindest aus den im Frühjahr 1990 zum Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin gelangten Zielkontrollkarten „keine Informationen erlangt"?
Welche Bundesländer haben Informationen aus den zu ihnen gelangten Abhörprotokollen in das nachrichtendienstliche Informationssystem von Bund und Ländern (NADIS) eingespeist mit der Folge, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz — entgegen der soeben wiedergegebenen Antwort der Bundesregierung — darauf zugreifen konnte?
An welche Stelle sind die dem LfV Berlin zugeleiteten Abhörprotokolle, die kurz vor der schon terminierten Überprüfung durch das Berliner Abgeordnetenhaus vom Generalbundesanwalt (GBA) herausverlangt und an diesen übermittelt worden waren, inzwischen weitergeleitet worden?
Welche Stellen haben dieses Material inzwischen auswerten können und ihre Auswertungen sodann welchen weiteren Stellen zugänglich gemacht?
Aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte („Anfangsverdacht") für eine Straftat gemäß § 152 StPO hat der GBA dieses Material damals herausverlangt und sodann dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Auswertung übersandt, obwohl nach Durchsicht des BKA die Zielkontrollkarten noch nicht einmal „für eine Verdachtschöpfung ( ) genügende Anhaltspunkte boten" (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage (Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1992, S. 6181 f.))?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen in dem Ermittlungsverfahren gegen den Berliner Innensenator und seinen Staatssekretär wegen der damaligen Weiterleitung der fraglichen Zielkontrollkarten an den GBA entschieden worden?
Hinsichtlich der Darstellung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Nr. 48/1992 S. 16, wonach sich bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und ggf. auch der Länder mehr als 50 Meter Akten der ehemaligen MIS-„Hauptabteilung Aufklärung" befinden (was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage Nr. 27 in Drucksache 12/4059 noch nicht beantwortet hat), fragen wir: a) Wie viele Abhörprotokolle über wie viele Personen,. Ämter etc. aus welchen Bereichen befinden sich ggf. darunter? b) Bei welchen Behörden lagern diese zu welchen. Zwecken?