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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Gentherapie-Versuche in Deutschland (G-SIG: 12011317)

Versuche der (somatischen) Gentherapie an deutschen Instituten und in den Labors deutscher Chemieunternehmen, Schaffung zusätzlicher rechtlicher Regelungen durch Novellierung des Gentechnikgesetzes, Verlauf und Erfolg von Gentherapie-Versuchen im Ausland, Versuch der Gentherapie an einem Kind mit "ADA-Defekt" in den USA

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.04.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/447803.03.93

Gentherapie-Versuche in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nachdem in den USA, Italien und Frankreich bereits verschiedene Versuche der (somatischen) Gentherapie angelaufen sind, bereiten sich nun auch deutsche Institute und der Pharmakonzern Boehringer/Ingelheim auf ihre ersten Versuche am Menschen vor.

Das deutsche Gentechnikgesetz regelt gentherapeutische Eingriffe am Menschen bisher nicht. Aus dem „Bericht über den Regelungsbedarf auf den Gebieten der Genomanalyse im Gesundheitsbereich und der Gentherapie" geht hervor, daß die Bundesregierung für Letztere noch „Gesetzgebungsbedarf" sieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Institute oder Chemieunternehmen derzeit eine Gentherapie vorbereiten?

Wenn ja, welche?

2

Hält die Bundesregierung das Gentechnikgesetz als Gesetzesrahmen für Gentherapie-Versuche mittlerweile für ausreichend?

a) Wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diesen Auffassungswandel?

b) Wenn nein, wann will sie die zusätzlichen rechtlichen Regelungen schaffen?

3

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Gentherapie-Versuche unterbleiben, solange keine gesetzliche Regelung besteht?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung dies erreichen?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Erfahrungsberichte über den Verlauf und Erfolg von Gentherapie-Versuchen im Ausland vor?

a) Wenn ja, welche Erfolge wurden erzielt?

b) Wenn nein, gibt es solche Berichte?

5

Hält die Bundesregierung es nicht für sinnvoll — angesichts der Tragweite von Versuchen an Menschen — die Ergebnisse der Versuche im Ausland abzuwarten, bevor solche in Deutschland begonnen werden?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses betreffende Kind parallel zu der Gentherapie mit tierischen Präparaten behandelt wurde, insofern also eine gesicherte Aussage über den Grund der Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht gemacht werden kann?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gentherapie bei diesem Kind ständig wiederholt werden muß, da es nicht gelang, die Therapie an Stammzellen durchzuführen?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser ADA-Mangel statistisch auf der Welt nur höchstens 100mal vorkommt, ein evtl. positiver Verlauf dieser Gentherapie kaum eine Aussage über die Chancen der Gentherapie generell zuläßt?

9

Ist in Anbetracht dieser Tatsachen die Rückenmarktransplantation für einen ADA-Mangel nicht die viel gefahrlosere und erfolgversprechendere Behandlungsmethode?

10

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Vorbereitungen (einschl. der Vorprüfung am „Mäusemodell") z. B. des Gentherapieversuches in Freiburg in Sicherheitsstufe 1 — d. h. rechtlich definiert „ohne Risiko" — stattfinden, und daß darüber hinaus die eigentliche Injektion nicht einmal dem Gentechnikgesetz unterliegt?

Bonn, den 3. März 1993

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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