Drogen-Sozialarbeit des Deutschen Hilfsvereins/AMOC in Amsterdam; Arbeit des Drogenbeauftragten der Bundesregierung
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Hilfsverein DHV/AMOC betreut in Amsterdam deutsche Drogenkonsumentinnen/Drogenkonsumenten, die vielfach vor einem laufenden Strafverfahren aus der Bundesrepublik Deutschland geflohen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aus welchen Titeln des Bundeshaushalts hat DHV/AMOC in den letzten fünf Jahren jeweils Zuwendungen in welcher Höhe erhalten?
a) Inwieweit trifft es zu, daß für das vom DHV/AMOC getragene Übernachtungs-Projekt „Nachtauffang" im Bundeshaushalt 400 000 DM auf mehrere Jahre verteilt eingestellt waren, jedoch nicht oder nicht zügig ausgezahlt werden, wodurch die Fortführung des Projekts unmittelbar bedroht ist?
b) Worauf beruhen gegebenenfalls die Verzögerungen beim Mittelabfluß?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung die Auszahlung zu beschleunigen?
d) Wann gedenkt die Bundesregierung die Auszahlung vorzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit des DHV/ AMOC insgesamt, der mit den Folgen der hiesigen Drogenpolitik konfrontiert ist?
Welche Änderungen der deutschen Drogenpolitik könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Bedingungen und Motive günstig beeinflussen, wegen derer sich heute zahlreiche Deutsche, die zum Probandenkreis von DHV/AMOC zählen, nach Amsterdam absetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bilanz der niederländischen im Vergleich zur hiesigen Drogenpolitik heute? Welche der niederländischen Regelungen, Maßnahmen und Hilfsangebote scheinen der Bundesregierung geeignet, auch hierzulande erprobt zu werden?
a) Welche Aufgaben haben der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI), Eduard Lintner, sowie sein Stellvertreter, der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Baldur Wagner, jeweils bisher wahrgenommen, welche werden sie künftig wahrnehmen?
b) Welche Erwägungen waren dafür maßgeblich, einen Vertreter des BMI in Personalunion mit der Funktion des Drogenbeauftragten zu betrauen?
c) Über wieviel Personal und welchen Sachetat verfügt der Drogenbeauftragte im Haushaltsjahr 1993?
d) Wie viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Drogenbeauftragten waren zuvor jeweils beim Bundeskriminalamt sowie bei anderen Sicherheitsbehörden tätig?