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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aussagen zur Bundesrepublik Deutschland im Abschnitt "Politische und gewerkschaftliche Diskriminierungen" des Jahresberichts des Europäischen Parlaments über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft (G-SIG: 12011382)

De-Gucht-Bericht über die Situation der Bürger der ehemaligen DDR in der Bundesrepublik Deutschland, Definition des Begriffs "Staatsnähe", Äußerungen des Außenministers Dr. Kinkel vor der UN-Menschenrechtskommission am 5.3.1993 in Genf, Behandlung des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR, Veröffentlichung des ersten Menschenrechtsberichts der EG

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/466526.03.93

Aussagen zur Bundesrepublik Deutschland im Abschnitt „Politische und gewerkschaftliche Diskriminierungen" des Jahresberichts des Europäischen Parlaments über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft

der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, Angela Stachowa, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ursula Fischer, Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Dietmar Keller und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Am 11. März dieses Jahres hat das Europäische Parlament den „Jahresbericht über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft" (De-Gucht-Bericht) angenommen.

Dies ist nur zu begrüßen, denn erstmalig wurde damit die konkrete Verwirklichung der Menschenrechte in den EG-Mitgliedstaaten einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen. Vor diesem Hintergrund verdient besondere Beachtung, daß die Bundesrepublik Deutschland im Abschnitt „Politische und gewerkschaftliche Diskriminierungen" explizit und sehr kritisch genannt wird.

Das Europäische Parlament äußert insbesondere seine Besorgnis darüber, daß und wie Menschen aus der früheren DDR in der Bundesrepublik Deutschland politisch diskriminiert werden.

Das Europäische Parlament äußert „seine Besorgnis angesichts der Entlassungen, die die Hochschullehrer und den öffentlichen Dienst im allgemeinen betreffen, und angesichts der den Anwälten und Notaren und den politischen Kreisen in der ehemaligen DDR auferlegten Kontrollen und gegen sie erfolgten Ablehnungen, die unter Mißachtung der Rechtsnormen und der Regeln für das Ermittlungsverfahren durchgeführt werden und eine Beeinträchtigung der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit darstellen".

Der Bericht stellt fest, „daß jeder Beschluß über eine administrative Sanktion aus einer ausreichend gewissenhaften Untersuchung hervorgegangen sein muß, die den Nachweis der fachlichen Kompetenz und der Einhaltung von Gesetzen und rechtsstaatlichen Grundsätzen ohne Berücksichtigung persönlicher politischer Positionen erbringt, um Willkür zu vermeiden". Das sei aber „mit der Einführung eines Kriteriums der ,Staatsnähe', das an der aktiven Mitgliedschaft in der SED, in Massenorganisationen sowie an haupt- und ehrenamtlichen Funktionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gemessen wird, bei der Untersuchung vor einer administrativen Sanktion nicht ausreichend gegeben, da eine klare politische Kategorie der Bewertung zugrunde gelegt wird". Die Sorge bezieht sich zugleich auch auf die „Entlassungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, insbesondere von Lehrern und Hochschullehrern, die ungerechtfertigten Restriktionen für eine Aufnahme in diesen und die Anerkennung der Dienstjahre im öffentlichen Dienst bei der Evaluierung einer Tätigkeit bzw. der Berechnung von Renten".

Das Europäische Parlament drückt expressis verbis die Besorgnis aus, „daß besonders in einem Mitgliedstaat zahlreiche Fälle vorgekommen sind, bei denen die im Rechtsstaat gültigen Rechtsgrundsätze der Unschuldsvermutung und der Entscheidung zugunsten des Beschuldigten, sofern kein eindeutiger Beweis seiner Schuld erbracht ist, nicht zur Anwendung kamen".

Der Bericht sieht schließlich „in der Praxis Ähnlichkeiten mit den zu anderen Zeiten oder an anderen Orten unter Mißachtung der gesetzlichen Vorschriften vorgenommenen ,Säuberungsaktionen"'. Ausdrücklich ist vom Berufsverbot die Rede.

Man frage sich mit Recht, „ob diese Sanktionen nicht vielleicht eine Form der politischen Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, durch die die effektive Inanspruchnahme des Rechts jedes einzelnen auf gerichtliches Gehör und das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie sie in Artikel 6 und 10 derselben Konvention anerkannt sind, behindern".

In ihrer Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietmar Keller für die Fragestunde am 24. März 1993 erklärte die Bundesregierung, daß die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft „genauer Prüfung" bedarf.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen19

1

a) Wie beurteilt die Bundesregierung den „Jahresbericht des Europäischen Parlaments über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft" ?

1

b) Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der Wahrung der Menschenrechte im Prozeß der Herstellung der Europäischen Union bei, und mit welchen konkreten Schritten wird sie sich für die Verbesserung der Situation der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft einsetzen?

2

a) Teilt die Bundesregierung die im De-Gucht-Bericht geäußerte Kritik, daß in der Bundesrepublik Deutschland Menschen aus der früheren DDR politisch diskriminiert werden? Wenn nein, warum nicht?

2

b) Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich die Bundesregierung, indem sie in ihrer Antwort vom 24. März 1993 den „Vorwurf, Menschen aus der früheren DDR würden politisch diskriminiert" , entschieden zurückweist?

2

c) Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung das kritisierte Vorgehen der Bundesregierung gegen den öffentlichen Dienst der DDR, insbesondere Lehrer und Hochschullehrer, sowie Rechtsanwälte, Notare und Diplomaten mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG) sowie Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 GG)?

2

d) Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung das kritisierte Vorgehen gegen den öffentlichen Dienst der DDR, insbesondere Lehrer und Hochschullehrer, sowie Rechtsanwälte, Notare und Diplomaten mit dem Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Artikeln 7, 10 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den Artikeln 2.1, 3, 14 und 19.1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Freiheiten?

3

a) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in den neuen Bundesländern nach den im Bericht des Europäischen Parlaments an ihre Adresse gerichteten Vorwürfen? Wenn nein, warum nicht?

3

b) Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um die vom Europäischen Parlament kritisierte Praxis zu beseitigen und das Unrecht gegenüber den in den neuen Bundesländern betroffenen Personen wieder gutzumachen?

3

c) Wie viele Personen aus den neuen Bundesländern sind nach Auffassung der Bundesregierung unter Berufung auf das „Kriterium Staatsnähe" z. B. entlassen worden oder rentenrechtlich betroffen? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, unter diesem Gesichtspunkt eine zahlenmäßige Aufschlüsselung und die entsprechenden Begründungen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) zu erstellen? Wenn nein, warum nicht?

4

a) Wie definiert die Bundesregierung das Kriterium „Staatsnähe"?

4

b) Für welchen Personenkreis und in welchen Bundesgesetzen findet es in welchen Paragraphen Anwendung?

5

Hält die Bundesregierung das im Bericht des Europäischen Parlaments kritisierte Vorgehen der Bundesregierung mit den internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Menschenrechte für vereinbar?

6

a) Sieht die Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit im Eintreten für die Verwirklichung der Menschenrechte, insbesondere die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, durch diesen Bericht des Europäischen Parlaments beeinträchtigt? Wenn nein, warum nicht?

6

b) Ist die Bundesregierung — entsprechend einer Aufforderung vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, in seiner Rede vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen am 5. März 1993 in Genf an die gesamte Staatengemeinschaft — bereit, sich „offener Kritik zu stellen" auch hinsichtlich der sie betreffenden Fragen des Menschenrechts-Berichts des Europäischen Parlaments? Wenn nein, warum nicht?

6

c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die — auch die Zustimmung der Gruppe der PDS/Linke Liste findende — Äußerung vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel in o. g. Rede: „Im Mittelpunkt der Politik muß der Mensch stehen! Um ihn geht es, ihn müssen wir schützen und vor Ungerechtigkeiten bewahren." angesichts der Vorwürfe des Europäischen Parlaments glaubwürdig ist?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausland laut gewordene Kritik an der Behandlung des öffentlichen Dienstes der DDR, insbesondere der Lehrer und Hochschullehrer, sowie der Rechtsanwälte, Notare und Diplomaten?

8

a) Wann und wie oft hat die Bundesregierung im Rat bisher Verletzungen der Menschenrechte in anderen Mitgliedstaaten der EG zur Sprache gebracht?

8

b) Welche Verletzungen von Menschenrechten in anderen EG-Mitgliedstaaten konkret hat sie kritisiert und inwiefern wurde die Beseitigung dieser Menschenrechtsverletzungen zum Maßstab für die weitere Ausgestaltung bilateraler Beziehungen zu EG-Mitgliedstaaten gemacht?

9

In welcher Form und in welcher Auflagenhöhe gedenkt die Bundesregierung den ersten Menschenrechts-Bericht der EG zu publizieren und zu verbreiten?

Bonn, den 26. März 1993

Dr. Hans Modrow Andrea Lederer Angela Stachowa Dr. Ruth Fuchs Dr. Ursula Fischer Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Dietmar Keller Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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