Dienstgrade der Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. Februar 1993 an den Unterausschuß „Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern" heißt es u. a.: „Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee, die vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 aus der NVA ausgeschieden sind und nicht als Soldaten in der Bundeswehr gedient haben, sind keine Reservisten der Bundeswehr. Sie gelten als Gediente in fremden Streitkräften. Einen Dienstgrad der Bundeswehr besitzen sie nicht. Der in der ehemaligen NVA erworbene Dienstgrad darf nicht mit dem Zusatz ,der Reserve' oder ,außer Dienst' geführt werden."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie begründet der Bundesminister der Verteidigung, daß die Nationale Volksarmee der durch Staatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland beigetretenen Deutschen Demokratischen Republik keine deutsche, sondern eine „fremde Streitkraft" war? Welches Kriterium gilt für die Kennzeichnung „fremd"?
Mit welcher Begründung verweigert der Bundesminister der Verteidigung bzw. die Bundesregierung den ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee das bisher auch in der Bundesrepublik Deutschland akzeptierte und angewandte internationale Gewohnheitsrecht, wonach gediente Soldaten ihren Dienstgrad mit dem Zusatz „außer Dienst" tragen können, und dies ohne Beachtung dessen, ob diese Armee noch besteht oder nicht?
Wie erklärt der Bundesminister der Verteidigung, daß die ehemaligen Angehörigen früherer deutscher Armeen — z. B. der Reichswehr oder der Wehrmacht — auch wenn sie nie Angehörige der Bundeswehr waren, zu keiner Zeit als „Gediente in fremden Streitkräften" galten und es ihnen nie untersagt war, ihren letzten Dienstgrad mit dem Zusatz „außer Dienst" zu führen?
Welche politischen, juristischen und versorgungsrechtlichen Konsequenzen gedenkt der Bundesminister der Verteidigung bzw. die Bundesregierung aus der Einstufung der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee als „Gediente in fremden Streitkräften" abzuleiten bzw. werden durch diese Kennzeichnung ermöglicht?